Drucksache 17 / 16 210 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 13. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2015) und Antwort Kleingartenanlage Oeynhausen: Wie geht es weiter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann ist dem Senat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2014 (Az: 1 BvR 2142/11) bekannt und wie bewertet der Senat diese Entscheidung, in der das Gericht feststellt, dass für eine verfassungskonforme Auslegung der sog. Reduktions- klausel („7-Jahres-Frist“), die zu ihrer generellen Unanwendbarkeit führt, kein Raum ist? Antwort zu 1: Die Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts vom 16. Dezember 2014 ist dem Senat seit dem 27. Januar 2015 bekannt. Der Beschluss wurde den Rechtsämtern und Wertermittlungsstellen der Bezirke zugeleitet. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts be- trifft einen Sachverhalt auf dem Gebiet des Planungs- schadensrechts, mit dem der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur "isolierten" eigentumsverdrängenden Planung fortentwickelt hatte. Der Bundesgerichtshof stützte seine ständige Rechtsprechung bisher auf das im Grundgesetz verankerte Eigentumsgrundrecht. Dieses garantiere in „verfassungskonformer“ Auslegung der maßgeblichen gesetzlichen Regelung im Baugesetzbuch dem Grundstückseigentümer eine Entschädigung nach Baulandpreisen selbst dann, wenn das für Zwecke der öffentlichen Daseinsvorsorge in Anspruch genommene Grundstück trotz bestehenden Baurechts mehr als sieben Jahre nicht baulich genutzt worden sei. Das Bundesver- fassungsgericht hat diese vermeintlich „verfassungskonforme “ Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für verfassungswidrig erklärt, weil die Entscheidung über die Gültigkeit oder Nichtgültigkeit der gesetzlich geregelten Reduktionsklausel allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten ist. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof auf die deutliche Kritik an seiner ständigen Rechtsprechung reagieren wird. Der Bundesgerichtshof hat vom Bundes- verfassungsgericht die Gelegenheit erhalten, seine Rechtsauffassung über die Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Norm zu überprüfen und für den Fall, dass er an seiner bisherigen Überzeugung festhält, über eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit § 80 Bundesver- fassungsgerichtsgesetz zu beschließen. Frage 2: Wie bewertet der Senat das aktuelle Gutach- ten zu Kleingartenkolonie „Oeynhausen“, das von der Charlottenburg-Wilmersdorfer CDU-Fraktion in Auftrag gegeben wurde? Weiterhin, wie bewertet der Senat die Auffassung der Charlottenburg-Wilmersdorfer CDU- Fraktion, dass eine Festsetzung des Bebauungsplanes für die Kolonie „Oeynhausen“ nun ohne das Risiko einer Entschädigung möglich sei? Antwort zu 2: Dem Senat ist aktuell ein im gemein- samen Auftrag der Fraktionen der CDU und der Piraten in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlotten- burg-Wilmersdorf erstelltes „Rechtsgutachten zu Entschädigungsfragen im Zusammenhang mit der Festset- zung des Bebauungsplanes IX-205a „Kolonie Oeynhausen ““ vom 14. April 2015 zugeleitet worden. Darin geht der Verfasser sowohl auf andere Gutachten, die im Zu- sammenhang des Bebauungsplanverfahrens erstellt wor- den waren, als auch auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein. Das Gutachten wird in die Entscheidungsfindung in dem bezirksaufsichtlichen Bean- standungsverfahren über die Rechtmäßigkeit der von der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf beschlossenen Verän- derungssperre einbezogen. Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, kann eine Stellungnahme zu dem Gut- achten und zur Rechtsauffassung der Fraktion der CDU der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf derzeit nicht erfol- gen. Frage 3: Wie ist der Stand des Bezirksaufsichtsverfah- rens zur Rechtmäßigkeit der von der BVV Charlotten- burg-Wilmersdorf festgesetzten Veränderungssperre? Wann ist mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 210 2 Antwort zu 3: In dem von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geführten Beanstandungsverfahren sind sehr komplexe juristische Fragen zu klären, die einer vertieften rechtlichen Prüfung unter Einbeziehung der fachlich betroffenen Senatsverwaltungen bedürfen. Wann die Prüfung abgeschlossen sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Berlin, den 29. Mai 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup ............................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2015)