Drucksache 17 / 16 211 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 15. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2015) und Antwort Durchsuchungsaktion im Jugend- und Kulturzentrum „Horte“ in Strausberg durch die Polizei Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der am 10. März 2015 bei einer Durchsu- chungsaktion in Strausberg etwa 60 im Einsatz befindli- chen Beamt*innen wurden von der Polizei Berlin gestellt und von welchen Dienststellen waren die Berliner Kräfte (bitte die genaue Zahl der zum Einsatz gebrachten Kräfte angeben)? Zu 1.: Die Durchsuchungsmaßnahme, die die Polizei Brandenburg in Amtshilfe für die Polizei Berlin durch- führte, wurde von drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern vom zuständigen Kommissariat des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin begleitet. 2. Wie erklärt die Polizei Berlin die Tatsache, dass dem betroffenen Bewohner ein nicht mehr gültiger Durchsuchungsbeschluss vom 12. August 2014 vorgelegt und als Ziel der Durchsuchung die Suche nach einem T- Shirt angegeben wurde, das der Betroffenen bei einer Spontandemonstration zur Unterstützung des Protestca- mps von Geflüchteten in Berlin am 24. November 2013 getragen haben soll? Zu 2.: Die Polizei des Landes Brandenburg vollstreck- te in Amtshilfe einen gültigen richterlichen Durchsu- chungsbeschluss vom 9. Februar 2015, der als Zweck das Auffinden von Beweismitteln aufführte. Die Aushändigung eines Exemplars des Durchsu- chungsbeschlusses vom 12. August 2014 war ein Verse- hen. Das zuständige Kommissariat des LKA Berlin wurde vom Polizeiführer des Einsatzes in Brandenburg fern- mündlich über die versehentliche Aushändigung einer Ausfertigung des abgelaufenen Durchsuchungsbeschlus- ses anstelle einer Ausfertigung des Beschlusses vom 9. Februar 2015 in Kenntnis gesetzt. Daraufhin wurde dem Betroffenen unverzüglich von Dienstkräften der Polizei Berlin eine Ausfertigung des aktuellen Durchsuchungsbe- schlusses übergeben. 3. Aufgrund welcher Informationen von welcher Stelle des Landes Berlin oder des Landes Brandenburg wurde dieses Aufgebot von etwa 60 Polizeibeamt*innen für notwendig und angemessen gehalten? Zu 3.: Die Planung einschließlich der personellen Ausgestaltung der Maßnahme erfolgte durch die Polizei des Landes Brandenburg und wurde von der Polizei Ber- lin weder vorgegeben noch anderweitig beeinflusst. Die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LKA Berlin an der Durchsuchung diente ausschließlich dem Zweck der Erkennung und gegebenenfalls Übernah- me von Beweismitteln für das Verfahren der Staatsan- waltschaft Berlin. 4. Wurde vor dem Vollzug des ungültigen Durchsu- chungsbeschlusses eine Dienstbesprechung durchgeführt, in der die Einschätzung des Brandenburger Polizeipräsi- diums über ein erhöhtes Konfliktpotenzial bei der Durch- führung strafprozessualer Maßnahmen vorgetragen und besprochen werden konnte? Zu 4.: Wie bei derartigen Einsätzen üblich, wurde eine Dienstbesprechung durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wann hat die Polizei Berlin welche Brandenburger Stelle um Amtshilfe gebeten, welche Rechtsgrundlage wurde hierfür genannt, und wurde die Angabe „Ausführen eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Ber- lin-Tiergarten“ dahingehend präzisiert, dass dieser Beschluss aus dem August 2014 datiert und sich auf eine Tat aus dem November 2013 bezieht und wurde das zugrun- deliegende Vergehen/die Straftat in diesem Zusammen- hang konkret genannt (wenn Letzteres ja, welche wurde genannt?) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 211 2 Zu 5.: Das Amtshilfeersuchen an die Polizei Branden- burg datiert vom 19. Dezember 2014. Hierzu wurden der richterliche Beschluss und die Ermittlungsakte, die den aktuellen Stand der Ermittlungen widerspiegelt, an den zuständigen Dienstbereich in Brandenburg übersandt. 6. Bestätigt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dass erst am 12. März 2015, also zwei Tage nach der Durchsuchung, ein gültiger Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt wurde, der vom 15. Februar 2015 stammen, aber gleichlautend mit dem vom 12. August 2014 sein soll, und ist es weiterhin richtig, dass erst aufgrund des Widerspruchs der Rechtsvertreter des Betroffenen die Polizei ihren angeblichen Irrtum erkannt hat? 7. Wie erklärt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport diesen angeblichen Irrtum der Polizei Berlin, und mit welcher Begründung hält sie die auf ungültiger Grundlage erfolgte Durchsuchung vor diesem Hinter- grund für rechtmäßig? Zu 6. und 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 ver- wiesen. 8. Teilt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Logik des Ministeriums für Inneres und Kommunales Brandenburg, dass der polizeiliche Kräfteansatz von etwa 60 Beamt*innen deshalb sachgerecht genannt werden kann, weil sich während dieses Einsatzes in einer Klein- stadt, der zudem bis in den Abend anhielt, etwa 20 Perso- nen des linken Spektrums eingefunden hätten, und woran waren diese angeblich 20 Personen als dem linken Spekt- rum zugehörig erkennbar? Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 9. Existieren derzeit über die Einzelfall-Amtshilfe hin- ausgehende Kooperationsgruppen zwischen den Polizeien des Landes Berlin und des Landes Brandenburg (wenn ja, welche, seit wann, aus welchem Anlass eingerichtet, in welcher Größe, mit welchen Aufgaben, wo genau ange- siedelt und mit welchen Arbeitsabläufen oder -formen?) Zu 9.: Berlin hat zusammen mit Brandenburg die „Gemeinsame Ermittlungsgruppe (GEG) zur Bekämpfung von ausgewählten Delikten der Eigentumskriminalität, begangen durch länderübergreifend handelnde Straftäter in Berlin und Brandenburg“ eingerichtet. Die entsprechende Vereinbarung wurde zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg im Dezember 2004 getroffen. Derzeit besteht die GEG aus jeweils 9 Beamtinnen und Beamten beider Bundesländer mit Dienstsitz in Potsdam. Im Fokus steht die Bekämpfung der Wohnraumeinbruchskriminali- tät. Berlin, den 29. Mai 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015)