Drucksache 17 / 16 215 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 13. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2015) und Antwort Jugendliche in Ausbildung bringen: Was plant der Senat konkret? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist zurzeit Mitglied in der Sonderkommission Ausbildungsplätze und Fachkräfteentwicklung beim Re- gierenden Bürgermeister von Berlin sowie im Landesaus- schuss für Berufsbildung(LAB)? 2. Welche Rolle bzw. Funktion kommt der Sonder- kommission im Verhältnis zum LAB zu? 3. Welche Rolle bzw. Funktion kommen der Soko so- wie dem LAB im Verhältnis zum geplanten Landesbeirat der Jugendberufsagentur zu? Zu 1., 2. und 3.: Folgende Mitglieder sind auf Grund- lage eines Senatsbeschlusses vom 19.02.1991 in der Son- derkommision Ausbildungsplatzsituation und Fachkräfte- entwicklung (SoKo) beim Regierenden Bürgermeister vertreten: - der Regierende Bürgermeister - der/die Präsident/in und der/die Hauptgeschäftsfüh- rer/in der Industrie- und Handelskammer zu Berlin - der/die Präsident/in und der/die Hauptgeschäftsfüh- rer/in der Handwerkskammer Berlin - der/die Präsident/in und der/die Hauptgeschäftsfüh- rer/in des Unternehmerverbandes Berlin- Brandenburg - der/die Präsident/in des Gesamtverbandes des Ein- zelhandels - der/die Vorsitzende des Verbandes der freien Berufe in Berlin - der/die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschafts- bundes (Landesbezirk Berlin-Brandenburg) - der/die Vorsitzende der Deutschen Angestellten Gewerkschaft Landesverband (jetzt ver.di) - der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vor- sitzende des Landesausschusses für Berufsbildung - der/die Präsident/in des Landesarbeitsamtes Berlin (jetzt Vorsitzende/r der Geschäftsführung der Regi- onaldirektion Berlin Brandenburg der Bundesagen- tur für Arbeit) - der/die Senator/in für Finanzen - der die Senator/in für Wirtschaft und Technologie - der/die Senator/in für Arbeit und Frauen - der/die Senator/in für Schule, Jugend und Wissen- schaft In der Sonderkommission wird jährlich Bilanz zum laufenden Ausbildungsjahr gezogen und auf dieser Basis werden die weiteren Handlungsschwerpunkte und Ziel- stellungen für den Beginn des neuen Ausbildungsjahres vereinbart. Gemeinsames Ziel ist es, die Beratung und Unterstüt- zung junger Menschen auf dem Weg von der Schule ins Berufsleben zu verbessern, die Zahl betrieblicher Ausbil- dungsplatzangebote zu erhöhen und die duale Ausbildung am Wirtschaftsstandort Berlin zu stärken. Zahlreiche Maßnahmen und Ziele sind in der letzten Sitzung am 06.05 2015 in der „Berliner Vereinbarung“ 2015-20120 festgehalten, u.a.: • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sonderkommission einigten sich auf ein zusätzliches Enga- gement, damit mehr Betriebe Ausbildungsplätze an- bieten. Konsentiertes Ziel ist, ab dem Jahr 2015 schrittweise mindestens 1.000 zusätzliche Ausbil- dungsplatzangebote, in Relation zur Zahl der angebo- tenen Ausbildungsplätze im Jahr 2014, für die Jugend- lichen, die einen Ausbildungsplatz suchen, bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. • Mit den neuen Instrumenten der Jugendberufsagentur und dem Landeskonzept zur Berufs- und Studienori- entierung wird ein effektives Berliner Übergangssys- tem von Schule in Ausbildung gestaltet. • Weiterhin setzen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sonderkommission dafür ein, das im Bun- desvergleich sehr hohe Durchschnittsalter von 21,2 Jahren bei Beginn der Ausbildung durch die Erhöhung des Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen zu senken. Auch die Zahl der vorzeitigen Vertragslösun- gen soll auf unter 30 Prozent gesenkt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 215 2 Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind in den §§ 82 und 83 die Einrichtung und die Aufgaben der Landesaus- schüsse für Berufsbildung geregelt. Der Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) berät die Landesregierung in Fragen der Berufsbildung, sowohl fachlicher als auch bildungspolitischer Natur. Im Vordergrund des Beratungsauftrags des Landes- ausschusses für Berufsbildung steht die stetige Weiter- entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung, die Sicherung eines quantitativ ausreichenden Angebots an Ausbildungsmöglichkeiten und eines möglichst ausgegli- chenen Ausbildungsmarkts - insbesondere im Hinblick auf die Passung zwischen Bewerberinnen und Bewerbern und Ausbildungsplatzangebot. Gleichzeitig kommt dem Landesausschuss für Berufs- bildung eine Koordinierungsfunktion zu, um eine größt- mögliche Abstimmung zwischen betrieblicher und berufs- schulischer Seite zu ermöglichen, die Einheitlichkeit der Berufsbildung zu wahren und Qualitätsstandards zu ge- währleisten. Seine Mitglieder werden entsprechend § 82 BBiG durch den Senat berufen. Die Vorschläge für die Beru- fungen werden von den Beauftragten der Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber sowie der Obersten Landesbehörden unterbreitet und bestehen aus jeweils sechs Mitgliedern und sechs stellvertretenden Mitgliedern. Die Berufung der Mitglie- der des LAB erfolgt für vier Jahre. Am 10.02.2015 hat der Senat die neuen Mitglieder und stellvertretende Mitglieder im Landesausschuss für Berufsbildung für die XII. Amtsperiode berufen. Die alternierenden Vorsitzenden werden auf Vorschlag der Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ge- wählt. Das jährlich wechselnde Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden lag zur Konstituierung bei den Beauftragten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bei der konstituie- renden Sitzung am 11. März 2015 wurde Herr Dr. Thilo Pahl (IHK Berlin) als Vorsitzender gewählt, stellvertre- tender Vorsitzender ist Herr Daniel Wucherpfennig (DGB Berlin Brandenburg). Die interdisziplinäre Zusammensetzung des LAB un- terstützt den Erfahrungsaustausch und die Konsensbil- dung aller im Bereich der beruflichen Bildung Verant- wortlichen. Mitglieder des Landesbeirats der Jugendberufsagentur sind die für Arbeit, Bildung und Jugend zuständigen Se- natsverwaltungen, die Senatsverwaltung für Finanzen, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, die Wirtschafts- und Sozialpartner vertreten durch die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) zuständigen Stellen vertreten durch die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK Berlin), die Handwerkskammer Berlin (HWK Berlin) sowie der Landesausschuss für Berufliche Bildung (LAB), der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) und die Vertreterinnen und Vertreter von bis zu vier Be- zirken des Landes Berlin. Im Landesbeirat der Jugendberufsagentur werden Grundsatzfragen der Ausbildungsmarktentwicklung bera- ten und Transparenz über die in den jeweiligen Bereichen der Vereinbarungspartner geplanten Programme für die Zielgruppe der Jugendberufsagentur auf Landesebene hergestellt. Damit ist das Ziel verbunden, Vorschläge zur Optimierung des Zusammenwirkens zu erarbeiten. Die Abstimmung über die Umsetzung der Vorschläge findet zwischen den Verantwortlichen statt und wird entspre- chend der jeweils geltenden Regelungen für ihren Zustän- digkeitsbereich getroffen. Die Wirtschafts- und Sozial- partner stellen ihre eigenen Anstrengungen für die Aus- gleichsprozesse auf dem Ausbildungsmarkt dar. Der Landesbeirat wird dem LAB, der gemäß §§ 82 ff. Berufsbildungsgesetz die Landesregierung in Fragen der Berufsbildung berät, der SoKo, die gemäß Senatsbe- schluss vom Februar 1991 für die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots betrieblicher Ausbildungsplätze sorgt sowie Maßnahmen zur Fachkräfteentwicklung und - sicherung in Berlin berät, und dem Beirat der Regionaldi- rektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig über die Jugendberufsagentur in Berlin be- richten. Der LAB und die SoKo können bei Bedarf Mitglieder des Landesbeirates zu ihren Sitzungen einladen. Der LAB und die SoKo können Empfehlungen zur Umsetzung der Jugendberufsagentur an den Landesbeirat richten. 4. Welche Erfolge konnten im Hinblick auf die 2011 gefasste Vereinbarung erreicht werden? a) Inwiefern konnten sogenannte Warteschleifen redu- ziert werden? b) Inwiefern konnte das Ziel verwirklicht werden, die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze zu erhöhen? c) Inwiefern konnte das Ziel die Ausbildungsabbrüche zu reduzieren, erreicht werden? Zu 4.: Die Berliner Vereinbarung von 2011 zeichnet sich dadurch aus, dass erstmalig eine Zusammenarbeit aller relevanten Akteure vereinbart wurde und die Ver- ständigung darauf, dass das "Matching" die größte Her- ausforderung am Ausbildungsmarkt darstellt. Die Berliner Vereinbarung war und ist ein wichtiges Instrument, um die neuen Herausforderungen von Demografie, Integrati- on und Entwicklung des Schul- und Ausbildungssystems gemeinsam besser zu bewältigen. Mit der Berliner Ver- einbarung wurden die Grundsätze und Zielstellungen für ein gemeinsames Vorgehen im Hinblick auf die Siche- rung des Fachkräftebedarfs durch Ausbildung verankert. Zu den Grundsätzen bzw. Schwerpunktthemen - Be- rufsorientierung, Berufsvorbereitung, Ausbildung sowie Qualifizierung arbeitsloser Jugendlicher – sind von allen Akteuren 43 Maßnahmen vereinbart worden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 215 3 Die Senatsverwaltung bemüht sich seit Jahren, Maß- nahmen abzubauen, die keinen nachhaltigen Effekt haben. In Berlin ist der Anteil der Jugendlichen in Maßnahmen des sogenannten Übergangsbereichs unter dem Bundes- durchschnitt. Das Landeskonzept Berufs- und Studienorientierung sowie die Jugendberufsagentur werden dazu beitragen, in Zukunft mehr Jugendliche in Ausbildung und gleichzeitig weniger Jugendliche in den Übergangsbereich einmünden zu lassen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 15.919 neue Ausbil- dungsverträge im dualen Ausbildungssystem geschlossen (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg). Tabelle 1: Entwicklung der Anzahl der Auszubildenden in Berlin Jahr Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge Davon neu abgeschlossene betriebliche Ausbildungsverträge absolut In Prozent 2011 17.923 15.288 85,3 2012 17.852 15.558 87,1 2013 16.174 14.481 89,5 2014 15.919 14.616 91,8 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Stichtag 31.12.) Betrachtet man ausschließlich die nicht geförderten Verträge, so ist von 2013 zu 2014 ein leichter Anstieg von 14.481 auf 14.616 betriebliche Ausbildungsverträge zu verzeichnen, allerdings war die Anzahl der neuen Ausbil- dungsverträge im Jahr 2013 auf einem neuen Tiefpunkt angelangt, entsprechend bedeutet diese Entwicklung Wachstum auf sehr niedrigem Niveau. Dabei ist der An- teil der neu abgeschlossenen betrieblichen Ausbildungs- verhältnisse an der Gesamtzahl der neu abgeschlossenen dualen Ausbildungsverhältnisse in den letzten Jahren kontinuierlich auf 91,8% im Jahr 2014 gestiegen. Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Berlin in der Zeit von 2005 bis 2013 von 1.018.501 auf 1.240.364 gestiegen ist, ist im selben Zeit- raum die Zahl der Auszubildenden von 58.097 auf 47.820 zurückgegangen. Die Ausbildungsquote (Anteil der Aus- zubildenden an den sozialversicherungspflichtig Beschäf- tigten) lag demnach in Berlin im Jahr 2013 bei 3,9 % und damit unter dem bundesdeutschen Schnitt von 5,5 % (Statistik der BA - Stichtag 31. Dezember). In den Jahren 2005 bis 2013 ist die Zahl der Betriebe in Berlin von 79.215 auf 90.692 gestiegen. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe ist allerdings im selben Zeitraum von 13.192 auf 11.358 zurückgegangen, die Ausbildungs- betriebsquote (Anteil der Ausbildungsbetriebe an allen Betrieben) lag im Jahr 2013 bei 12,5% und damit deutlich unter dem Bundesschnitt von 20,8 % (Statistik BA - Stichtag 31. Dezember). Die Quote der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge in Berlin ist in den letzten Jahren eher angestiegen und lag im Jahr 2013 bei 33,9% und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 25%. Generell unterscheiden sich die Lösungsquoten deutlich zwischen Branchen und ein- zelnen Berufen. Berufe mit überdurchschnittlich hohen Vertragslösungsquoten in Berlin 2013 Ausbildungsberuf Vertragslösungsquote Frisör/-in 60,7 Gebäudereiniger/-in 58,3 Maler/-in und Lackierer/-in 54,9 Restaurantfachmann/-frau 50,6 Koch/Köchin 50,3 Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk 49,1 Fachkraft im Gastgewerbe 45,6 Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 45,6 Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r 43,7 Gärtner/-in 41,7 Quelle: IAB (Datenquelle: BIBB und Amt für Statistik) Diese 10 Berufe gehören gleichzeitig zu den häufigs- ten Ausbildungsberufen in Berlin: Etwa 20 Prozent der neuen Ausbildungsverträge im Jahr 2013 wurden in die- sen Berufen abgeschlossen. Generell findet in den über 300 Ausbildungsberufe, die im dualen System erlernt werden können, eine starke Konzentration auf einige wenige Berufe statt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 215 4 5. Der Senat plant in der Berliner Erklärung 2015- 2020 den intransparenten Bereich des Übergangssystems an staatlich anerkannten betrieblichen Ausbildungsberu- fen auszurichten, um so einen „Übergangsbereich aus einem Guss“ zu schaffen; welche konkreten Veränderungen des Übergangsbereiches plant der Senat? Zu 5.: Der Schulversuch „Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)“ wird zum Schuljahr 2015/16 von sechs auf vierzehn Schulstandorte mit ca. 1.400 Schü- lerinnen – und Schülerplätzen ausgeweitet. Durch Zusammenlegung von drei Bildungsgängen an den berufli- chen Schulen soll eine eindeutig betriebsorientiert ausge- richtete Berufsausbildungsvorbereitung mit flexiblen Übergängen vorwiegend in duale Ausbildung geschaffen werden und gleichzeitig eine stärkere Individualisierung der Qualifizierung passgenaue Übergänge in Ausbildung ermöglichen. Auch eine Verzahnung mit den anderen erfolgversprechenden Instrumenten, der Einstiegsqualifi- zierung und der Assistierten Ausbildung im Sozialgesetz- buch (SGB) III, ist angestrebt. Mittelfristig soll das Ein- stiegsalter in die betriebliche Ausbildung deutlich auf unter 20 Jahre gesenkt werden. Für die Erreichung dieses Zieles ist ein deutlich anderes Einstellungsverhalten der Betriebe als aktuell nötig. Deshalb müssen für eine defi- nierte Zielgruppe auch Bildungswege konsekutiv umsetz- bar sein, die aus verschiedenen Fördersystemen ausge- hend vom Anrechtsangebot der beruflichen Schulen fi- nanziert werden. Hier setzt die Analyse der Jugendberufs- agentur an. 6. Hält der Senat, die in der Berliner Erklärung ge- nannten Maßnahmen (Jugendberufsagentur, Einstiegsqua- lifizierungen und Integrierte Berufsausbildungsvorberei- tung) für ausreichend, um das Übergangssystem tatsäch- lich zu reformieren, da insbesondere die Einstiegsqualifi- zierungen und die Integrierte Berufsausbildungsvorberei- tung schon bestehende Maßnahmen sind? Zu 6.: Der Senat hält die in der Berliner Erklärung ge- nannten Maßnahmen für ausreichend. Auch andere Bun- desländer verfolgen durchgängig als innovative Ansätze zur Umgestaltung des Übergangssystems eine vergleich- bare Bildungsgangsystematik für die berufsausbildungs- vorbereitenden Angebote. 7. Welche weiteren Angebote will der Senat gemein- sam mit den Partnern entwickeln, um die durch die JBA entstehenden bzw. sichtbar werdenden Bedarfe abzude- cken? Zu 7.: Die Zahl der Angebote sollen nach Bestands- aufnahme der Jugendberufsagentur und Bewertung der absoluten Übergangserfolge eher reduziert, die erfolgver- sprechenden Formate schnittstellentauglich gestaltet wer- den. Bei einer deutlichen Verringerung der Abbruchquote können mehr Qualifizierungsplätze genutzt werden, wenn wie erwartet vorübergehend die Bedarfe durch eine ge- nauere Erfassung von unvermittelten Bewerberinnen und Bewerbern steigen wird. Lediglich im Bereich der subsidiären Ausbildungsan- gebote werden zurzeit bei gleichzeitigem Zurückfahren von Berufsfachschulen mit Kammerprüfung verkürzte vollschulische Angebote in einjähriger oder maximal zweijähriger Form diskutiert, die durch betriebliche Pra- xisphasen direkte Anschlüsse in die duale Ausbildung bieten würden. Festlegungen in Absprache mit allen be- rufsbildungspolitischen Akteuren sind dazu jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen worden. 8. Plant der Senat in Rücksprache mit den Bezirken eine Stärkung der Jugendberufshilfe? Zu 8.: Der Senat erarbeitet gemeinsam mit den Bezir- ken ein Verfahren zur Ermittlung eines durch die Jugend- berufsagentur initiierten Mehrbedarfs von Leistungen nach §13 (2) SGB VIII. 9. Mit welchem Bedarf an Ausbildungsplätzen (dual u.a.) rechnet der Senat in den kommenden fünf Jahren und auf Basis welcher Schülerzahlen und Übergangsquo- ten? Zu 9.: Die Modellrechnungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen an den öffentlichen und privaten beruflichen Schulen in Berlin in den nächsten Jahren ist den beigefügten Tabellen zu entnehmen. 10. Wie viele Ausbildungsplätze (dual u.a.) standen den Berliner Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den letzten drei Jahren in welchen Branchen zur Verfü- gung? Wie viele davon wurden besetzt/ wie viele blieben unbesetzt? Zu 10.: Die Anzahl der zum 30.09.2014 bei der Bun- desagentur für Arbeit (BA) als besetzbar gemeldeten betrieblichen Berufsausbildungsplätze (12.070) ist deut- lich niedriger als die Anzahl der bei der BA gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildung (20.913) (BA Statistik). Zum 30.09.2014 waren bei den Agenturen für Arbeit in Berlin 643 unbesetzte Ausbildungsplätze und zugleich noch 1.505 unversorgte Jugendliche registriert. Übersicht gemeldete Ausbildungsplätze und Bewerbe- rinnen und Bewerber in Berlin (Zeitverlauf) 2014 2013 2012 Gemeldete betriebliche Ausbildungsplätze 12.070 12.063 12.171 Gemeldete Bewerberin- nen & Bewerber 20.913 22.093 21.611 Unbesetzte Ausbildungs- plätze 643 684 451 Unversorgte Bewerberin- nen & Bewerber 1.505 1.512 2.419 Quelle: BA Statistik (Stichtag 30.09.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 215 5 11. Wie viele Jugendliche nahmen in den vergangenen vier Jahren an sogenannten Einstiegsqualifizierungen Teil (sortiert nach Jahr)? 12. Plant der Senat das Instrument der Einstiegsquali- fizierungen auszubauen und wenn ja, welche Zielzahlen sollen in den nächsten Jahren erreicht werden? Zu 11. und 12.: Bei der Einstiegsqualifizierung (EQ) handelt es sich um ein Instrument nach § 54a SGB III, das durch die BA umgesetzt wird und auch für Bewerberin- nen und Bewerber gedacht ist, die zum 30.09. noch kei- nen Ausbildungsplatz gefunden haben. Es handelt sich um ein Langzeitpraktikum, welches es Jugendlichen ermögli- chen soll, Erfahrungen mit dem Berufsleben zu sammeln und gezielt auf die Ausbildung vorbereitet zu werden. Die Teilnahme an der EQ wird mit einem Zertifikat belegt und kann auf eine anschließende Ausbildung angerechnet werden. Eintritte in Einstiegsqualifizierung in Berlin (Zeitver- lauf) 2011 2012 2013 2014 2015** 451 516 421 392 405 Eintritte jeweils im Zeitraum August bis Juli des Folgejahres. ** Stand April 2015 seit 01.08.2014; Februar, März, April hochgerechnet. Quelle: Statistik der BA In der Allianz für Aus- und Weiterbildung hat sich die Wirtschaft im Dezember 2014 auf Bundesebene ver- pflichtet, jährlich 20.000 EQ-Plätze bereitzustellen. In der Berliner Vereinbarung wurde fixiert, dass Jugendliche, die nicht sofort eine betriebliche Ausbildung beginnen können, nach Möglichkeit im Rahmen einer EQ auf die Berufsausbildung vorbereitet werden und dass die Wirt- schaft dafür jährlich ausreichend EQ-Stellen mit guter Perspektive zum Übergang in betriebliche Ausbildung bereitstellt. 13. Wie viele Jugendlichen absolvierten ihre Ausbil- dung im Rahmen einer überbetrieblichen Ausbildung bzw. Verbundausbildung innerhalb der letzten vier Jahre (sortiert nach Jahr)? 14. Welche Maßnahmen plant der Senat zur Stärkung der überbetrieblichen bzw. Verbund-Ausbildung und welche Zielzahlen sollen in den nächsten Jahren erreicht werden? Zu 13. und 14.: Nach §5 des BBiG und §26 der HwO können Teile der Ausbildung in sogenannten überbetrieb- lichen Werkstätten absolviert werden. Die Zahlen der Auszubildenden in den überbetrieblichen Werkstätten der Innungen und Kammern wird nicht durch das Land Berlin statistisch erfasst. Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe der Verwal- tungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung in Berlin zur Erhö- hung der Anzahl und zur Verbesserung der Qualität be- trieblicher Ausbildungsplätze Zuschüsse für die Förde- rung von marktbenachteiligten Jugendlichen sowie für die Verbundausbildung von Betrieben mit anderen Betrieben und für überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen. Die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sind gerade für kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks eine Unterstützung, da diese nicht immer über die entspre- chenden wirtschaftlichen und technischen Voraussetzun- gen für eine umfassende und qualitativ hochwertige Aus- bildung verfügen. Der Zusammenschluss von Betrieben zu Ausbildungsverbünden ist ebenfalls gerade für kleinere Betriebe eine Möglichkeit, auszubilden: „Ausbildende Betriebe, die nicht alle vorgesehenen Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplans vermitteln können und daher durch Vereinbarung im Ausbildungsvertrag diese Lehrinhalte im Verbund mit anderen Berliner Betrieben, mit freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen mit Sitz im Land Berlin durchführen las- sen, können hierfür einen Zuschuss erhalten“ (Verwaltungsvorschriften S. 3). Jeder Ausbildungstag beim Ver- bundpartner kann mit max. 37,50 € pro Ausbildungsverhältnis bezuschusst werden. Es gibt keine Zielzahlen. Jeder Betrieb, der den För- derkriterien entspricht, kann Zuwendung beantragen. Die Nachfrage der Betriebe bestimmt die Förderfälle, daher ist der Bedarf der Betriebe maßgeblich. Förderfälle der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sowie der Verbundausbildung im Rahmen der Richt- linienförderung des Landes Berlin (Zeitverlauf) 2014 2013 2012 2011 Überbetriebliche Lehrlingsun- terweisung 9.466 10.310 10.222 9.172 Verbundausbildung 880 948 951 1.289 Um die Ausbildungspotenziale in Berlin, gerade in kleinen Betrieben, besser ausschöpfen zu können, hat das Land Berlin zusätzlich ein Verbundbüro eingerichtet, welches den Zusammenschluss von Betrieben zu Ausbil- dungsverbünden unterstützen soll (zum Beispiel durch Hilfe bei der Suche nach geeigneten Partnerbetrieben, bei der Vertragsgestaltung und bei der Organisation der Aus- bildung etc.). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 215 6 15. Im Rahmen der „Allianz für Aus- und Weiterbildung “ ist eine schrittweise Erhöhung um 1.000 Ausbildungsplätze geplant. a) Von welcher Basiszahl an Ausbildungsplätzen aus wird die Erhöhungs-Zielzahl gemessen? b) Bis zu welchem Zeitpunkt soll diese Zielzahl er- reicht werden? c) Welche Maßnahmen plant der Senat, um dieses Ziel zu erreichen? d) Welche Maßnahmen plant der Senat, wenn die Zahl der Ausbildungsplätze, trotz der genannten Ankündi- gung, weiter sinkt? Zu 15.: Der Nationale Pakt für Ausbildung und Fach- kräftenachwuchs in Deutschland 2010-2014 ist gemein- sam mit den Sozialpartnern auf Bundesebene zu einer Allianz für Aus- und Weiterbildung weiterentwickelt worden, welche im Dezember 2014 unterzeichnet wurde und bis Ende 2018 läuft. Der Text der Vereinbarung ist im Internet unter: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/A/allianz- fuer-aus-und-weiterbildung-2015- 2018,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=tr ue.pdf (Stand 22.05.2015) verfügbar. Partner der Allianz sind das Bundeministerium für Wirtschaft, das Bundesministerium für Arbeit und Sozia- les, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integrati- on, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche In- dustrie- und Handwerkskammertag, die Bundesvereini- gung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Bundes- verband der Deutschen Industrie, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Bundesverband der freien Berufe, die Bundesagentur für Arbeit, die Kultusminister- konferenz, die Wirtschaftsministerkonferenz und die Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Die wesentlichen Ziele der Allianz für Aus- und Weiter- bildung:  Förderung der Attraktivität der beruflichen Bildung  Reduzierung der Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss  Ausbildungsangebote für alle an einer Ausbildung interessierten Jugendlichen  Passungsprobleme auf dem Ausbildungsstellenmarkt abbauen  Datenlage zu den Übergängen junger Menschen von der allgemeinbildenden Schule in die berufliche Bil- dung verbessern  Anzahl Jugendlicher im sog. Übergangssystem reduzieren  Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung  Weiterbildung (besonders Aufstiegsfortbildung) stärken Die Wirtschaftspartner haben sich im Rahmen der Al- lianz verpflichtet, im Jahr 2015 gegenüber den im Jahr 2014 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeten Ausbildungsplätzen 20.000 zusätzliche betriebliche Aus- bildungsplätze bei der BA zu melden. In Anlehnung an die Allianz auf Bundesebene wird in der Berliner Vereinbarung ebenfalls eine Erhöhung des Angebotes an Ausbildungsplätzen in Berlin angestrebt: Die schrittweise Erhöhung der bei der BA gemeldeten freien Ausbildungsplätze um mindestens 1.000 Plätze bis zum Jahr 2020 erfolgt in Relation zur Zahl der angebote- nen Ausbildungsplätze im Jahr 2014. Mit dem Ziel der Berliner Vereinbarung, das Angebot an Plätzen zu erhö- hen, geht selbstverständlich die Hoffnung einher, dass dadurch auch die Anzahl der neu abgeschlossenen Ver- träge steigen wird. Wie bereits in der Antwort zu Frage 10 dargestellt wurde, lag die Anzahl der zum 30.09.2014 bei der BA als besetzbar gemeldeten betrieblichen Ausbil- dungsplätze bei 12.070 und damit deutlich unter der Zahl der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildung (20.913). Ob diese zusätzlich gemeldeten Plätze besetzt werden, bzw. ob die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbil- dungsverträge dadurch tatsächlich steigen wird, kann durch die Senatsverwaltung weder prognostiziert noch direkt beeinflusst werden. Der Senat als Partner der Berliner Vereinbarung unter- stützt auf vielfältige Weise im Rahmen der Angebote und Förderungen des Landes die Ziele der Vereinbarung. Der Senat wird die Entwicklung der Zahl der Ausbil- dungsplätze regelmäßig überprüfen und mit den Mitglie- dern der Berliner Vereinbarungen auf eine Umsetzung der Ziele hinwirken. Nach Auffassung des Senats sind jedoch mehr Anstrengungen der Berliner Wirtschaft notwendig, um die erforderliche Zahl betrieblicher Ausbildungsplätze bereitzustellen und die Vertragslösungsquoten zu senken. Dabei sind in erster Linie die Betriebe und Unternehmen gefordert, ihre gesellschaftliche Verantwortung gegenüber der jungen Generation stärker wahrzunehmen und für den eigenen Fachkräftenachwuchs zu sorgen. Erforderlich ist mehr Offenheit für bislang als ungeeignet abgelehnte Jugendliche und größere Bereitschaft, bestehende Leis- tungsschwächen im Betrieb abzubauen. Weiterhin müssen Qualität und Attraktivität der beruflichen Ausbildung im Fokus der gemeinsamen Bemühungen der Wirtschafts- und Sozialpartner stehen. Berlin, den 04. Juni 2015 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2015) SenBildWiss I C 1 2010/11 764 2.021 426 29 146 5.586 906 73 18 2.489 11.694 2011/12 633 2.044 188 35 206 6.007 811 90 26 3.401 12.808 2012/13 618 1.858 32 30 202 5.990 674 81 46 4.147 13.060 2013/14 616 1.844 43 20 229 6.437 673 126 50 4.736 14.158 2014/15 669 1.884 48 21 228 6.683 634 134 67 5.164 14.863 2015/16 700 1.970 60 20 280 7.430 580 160 70 5.200 15.770 2016/17 680 2.020 50 20 250 7.630 630 150 70 5.200 16.020 2017/18 760 2.110 50 20 250 7.580 650 150 70 5.200 16.080 2018/19 740 2.160 50 20 250 7.500 640 150 70 5.200 16.040 2019/20 680 2.140 50 20 250 7.510 650 150 70 5.200 16.040 2020/21 680 2.090 50 20 260 7.670 650 150 70 5.200 16.160 2021/22 700 2.060 50 20 270 7.860 660 160 70 5.200 16.350 2022/23 730 2.090 60 20 280 8.130 670 160 70 5.200 16.680 2023/24 760 2.150 60 30 290 8.430 700 170 70 5.200 17.100 2024/25 770 2.220 60 30 300 8.740 730 180 70 5.200 17.530 2025/26 790 2.290 60 30 300 8.970 750 180 70 5.200 17.850 Lehrgänge im 11. BV TZ BQL --- Modellrechnung --- 1. Schuljahr insgesamt Einjährig Mehrjährig Berufliches Gymnasium Schüler insgesamt Private berufliche Schulen Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen 24. Februar 2015 --- I S T --- Fachschulen BG 1, BG 3 und BOS Auszubildende Berufsfachschulen Fachoberschulen/ Berufsoberschulen BG 2, BG 5 I C 1 16.02.15 -6134 - 2011/12 17.397 49.008 1.017 1.906 533 2.284 8.902 2.880 2.578 2.729 5.747 77.584 2012/13 16.978 46.671 1.221 2.083 510 2.291 8.900 2.431 2.375 3.226 5.936 75.644 2013/14 16.511 45.200 966 1.849 730 2.244 8.208 2.333 2.304 3.679 5.952 73.465 2014/15 15.461 43.047 951 1.823 736 2.217 7.791 2.554 2.046 4.333 6.185 71.683 2015/16 17.970 43.820 950 2.130 820 2.760 8.150 2.860 2.200 4.340 6.200 74.230 2016/17 16.610 43.700 950 1.920 790 2.400 8.270 2.940 2.100 4.420 6.200 73.690 2017/18 17.060 44.670 950 1.870 740 2.400 8.290 2.890 2.310 4.440 6.200 74.760 2018/19 17.050 44.260 950 1.890 740 2.400 8.140 2.920 2.230 4.220 6.200 73.950 2019/20 16.650 44.070 950 1.920 750 2.400 8.200 2.920 2.250 4.070 6.200 73.730 2020/21 17.150 44.260 950 2.000 780 2.400 8.490 2.990 2.270 4.150 6.200 74.490 2021/22 17.520 44.770 950 2.050 810 2.400 8.760 3.070 2.280 4.320 6.200 75.610 2022/23 18.240 46.110 950 2.140 840 2.400 9.160 3.160 2.360 4.450 6.200 77.770 2023/24 18.910 47.690 950 2.230 880 2.400 9.580 3.280 2.420 4.580 6.200 80.210 2024/25 19.490 49.360 950 2.280 900 2.400 10.010 3.400 2.510 4.730 6.200 82.740 2025/26 19.900 50.790 950 2.320 920 2.400 10.290 3.480 2.580 4.900 6.200 84.830 2 wegen des "1 1/2 fachen Jahrgangs" einmalig 15%ige Erhöhung der Ausbildungsplätze von 2.400 auf 2.760 bei der einjährigen Berufsfachschule im Schuljahr 2015/16 Öffentliche berufliche Schulen Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen 1 Festsetzung der Ausbildungsplätze auf 2400 bei der einjährigen Berufsfachschule, je nach Entwicklung des Ausbildungsstellenmarktes ist ein Rückgang bei der einjährigen Berufsfachschule geplant. --- I S T --- --- MODELLRECHNUNG --- BQL BQL/FL1. Schuljahr insgesamt Fach- schulen Einjährig 1,2 Berufliches Gymnasium Schüler insgesamt Fachoberschulen/ Berufsoberschulen BG 2, BG 5 BG 1, BG 3 und BOS Lehrgänge Schuljahr Auszubildende Berufsfachschulen Mehrjährigim 11. Schul- jahr (TZ) S17-16215 S1716215_Anl. 1 S1716215_Anl. 2