Drucksache 17 / 16 219 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 18. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2015) und Antwort Barrierefreie Informationstechnik - Kein Thema mehr für Berlin? Zugleich Nachfrage zu: Drs. 17/13964 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind die Verwaltungsvorschriften zur Schaffung Barrierefreier Informationstechnik (VVBIT) von 2005, die am 31.12.2014 außer Kraft getreten sind, durch eine andere Vorschrift ersetzt worden? Zu 1.: Die Verwaltungsvorschriften zur Schaffung Barrierefreier Informationstechnik (VVBIT) sind nicht durch eine andere Vorschrift ersetzt worden. 2. Besteht zur Zeit eine für Berliner Behörden ver- bindliche rechtliche Norm, die die in §17 des Landes- gleichberechtigungsgesetzes (LGBG) geforderte Barriere- freiheit in Internetangeboten der Verwaltung konkreti- siert? Zu 2.: Nein 3. Plant der Senat weiterhin, den Erlass der in §17 LGBG seit 2006 vorgesehenen aber immer noch nicht existierenden Rechtsverordnung zurückzustellen, bis das ebenfalls seit Jahren überfällige E-Government-Gesetz des Landes Berlin vorliegt? Zu 3.: Ja. Der Senat hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 den Entwurf eines Berliner E-Government-Gesetzes zustim- mend zur Kenntnis genommen. Am 21.05.2015 wurde das E-Government-Gesetz dem Rat der Bürgermeister vorge- legt. Mit einem Berliner E-Government-Gesetz sollen im Zusammenwirken mit den E-Government-Regelungen des Bundes gemäß dem E-Government-Gesetz Bund (Arti- kelgesetz) verbindliche Grundlagen für elektronische Übermittlungen und elektronische Verarbeitung der An- träge, Auskunftsersuchen und anderer Anliegen behinder- ter und nicht-behinderter Menschen geschaffen werden: Angemessene barrierefreie Gestaltung der Zugänge und Abläufe werden als Ziel und Auftrag festgelegt, me- dienbruchfreie elektronische Abwicklungen aller Verwal- tungsvorgänge werden so weit wie möglich befördert, die Berliner Verwaltung wird verpflichtet, alle Zugangswege mit vergleichbarer Servicequalität anzubieten. Behinderten und nicht-behinderten Menschen werden damit mehr und vereinfachte Angebote gemacht, mit den Behörden der Berliner Verwaltung ihre Anliegen in glei- cher Weise abzuwickeln. Die Berliner Landesverwaltung ist zudem gehalten, für behinderte und nicht-behinderte Menschen gleichermaßen nutzbare IT-Angebote, insbe- sondere Internetauftritte, bereitzustellen. 4. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um die Barrierefreiheit der Internetangebote der Berliner Verwaltung sicherzustellen? Zu 4.: Gegenüber den Behörden der unmittelbaren Berliner Verwaltung hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Schreiben vom 06.12.2011 klargestellt, dass für die Gestaltung der Arbeitsplätze die Anforderun- gen der BITV 2.0 maßgeblich sind und für nicht browser- basierte IT-Anwendungen die „IBM-Checkliste für Software -Zugänglichkeit“ herangezogen werden soll. Mit selben Schreiben wurden die Behörden der Berliner Ver- waltung auf bekannte Gutachter- und Testverfahren hin- gewiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 219 2 Die Einhaltung von Rechts- und Verfahrensvorschrif- ten obliegt allgemein immer den handelnden, im Fall von Projekten den projektdurchführenden und projektverant- wortlichen Personen. Eine über die jährliche Erfassung der Bestandsdaten im Rahmen der IT-Bestands- und Pla- nungsübersicht hinausgehende zentrale Überwachung bzw. Kontrolle ist aufgrund der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung sinnvollerweise nicht vorgese- hen. Mit den jährlichen Berichten zur IT-Bestands- und Planungsübersicht wird dem Parlament u.a. auch zu die- sem Thema umfassend berichtet. Berlin, den 03. Juni 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2015)