Drucksache 17 / 16 225 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ellen Haußdörfer (SPD) vom 06. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2015) und Antwort Wohngelderhöhung: Bearbeitungsstau als Folge? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Wohngeldreform der Bundesregierung, die ab 2016 Inkrafttreten soll? Frage 2: Welche Konsequenzen aus der Reform er- wartet der Senat für Berlin? Antwort zu 1. und 2.: Das Land Berlin hat sich stets für eine umfassende Reform des Wohngeldes aus- gesprochen. Der Senat begrüßt deshalb ausdrücklich die in dem Gesetzenwurf vorgesehenen deutlichen Leistungs- verbesserungen. Hierdurch wird ein maßgeblicher Beitrag geleistet, um einkommensschwachen Haushalten mit dem Wohngeld eine angemessene Unterstützung zu ihren Wohnkosten zukommen zu lassen. Die Novelle ist drin- gend notwendig, um den gestiegenden Mietkosten Rech- nung zu tragen. Mit der geplanten Leistungsnovelle wird sich die Zahl der Wohngeldhaushalte deutlich erhöhen. Frage 3: Wie gestalten sich die Zahlen der Wohngeld- anträge 2014 und 2015? (Bitte nach Bezirken, Antrag und Bescheid negativ/positiv aufschlüsseln.) Antwort zu 3.: Die Auflistung findet sich in der Ant- wort zu Frage Nr. 6 der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/15486. Frage 4: Wie viel Wohngeld wurde 2014 und 2015 bisher in Berlin ausgezahlt? (Bitte nach Bezirken auf- schlüsseln.) Antwort zu 4.: Die Angaben (in Euro) ergeben sich aus der Tabelle; die Auszahlung des Wohngelds erfolgt jeweils am Ende eines Monats für den Folgemonat. Bezirk Jahr 2014 Jan - Mai 2015 Mitte 3.496.210 1.329.572 Friedrichshain-Kreuzberg 4.215.749 1.564.565 Pankow 3.882.358 1.493.096 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.287.706 902.695 Spandau 2.532.272 978.161 Steglitz-Zehlendorf 1.865.165 646.600 Tempelhof-Schöneberg 1.831.491 775.496 Neukölln 3.336.874 1.537.388 Treptow-Köpenick 2.489.741 890.074 Marzahn-Hellersdorf 2.667.973 939.788 Lichtenberg 2.817.791 910.423 Reinickendorf 1.904.543 738.463 Berlin insgesamt 33.327.873 12.706.320 Quelle: SenStadtUm IV B11/IV Fin Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 225 2 Frage 5: Wie viel Personal steht den Bezirken zur Be- arbeitung der Wohngeldanträge zur Verfügung? Frage 6: Rechnet der Senat nach Inkrafttreten der Re- form mit einem signifikanten Anstieg der Antragszahlen? Frage 7: Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Bezirke zu unterstützen, um einen Bearbeitungsstau zu vermeiden? Antwort zu 5, 6 und 7.: Der Senat schätzt unter Be- rücksichtigung der geplanten Wohngeldleistungsnovelle und einem Inkrafttreten zum 01.01.2016 einen Zugang von insgesamt über 91.000 Wohngeldanträgen (Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge) für das Jahr 2016. Bei der Bemessung des Zuweisungspreises für das „Produkt Wohngeld“ für das Jahr 2016 ist daher die prognostizierte deutliche Zunahme an Wohngeldanträgen zu beachten. Hierzu soll kurzfristig im Rahmen einer Ar- beitsgruppe zwischen den Bezirken und der zuständigen Senatsverwaltung eine Abstimmung über den erforderli- chen Personalmehrbedarf erfolgen. Die Bezirke, die für die Durchführung des Wohngeldgesetzes im Land Berlin zuständig sind, steuern dann den Personaleinsatz entspre- chend den von ihnen definierten Schwerpunkten in eige- ner Verantwortung. Darüber hinaus plant der Senat bei Bedarf für das notwendig einzustellende Personal Schulungen zum Wohngeldfachverfahren „Dialogisierten Wohngeldverfahren - DiWo“, welches bei der Wohngeldbearbeitung berlinweit genutzt wird. Die Wohngeldnovelle sieht unter anderem vor, dass alle Haushalte, die bereits zum Inkrafttreten Wohngeld beziehen, auch ab dem 01.01.2016 in den Genuss der Erhöhung kommen sollen. Hierzu ist eine automatisierte Bescheidung durch das Verfahren DiWo vorgesehen, die weitestgehend ohne Verzögerung und großen Verwal- tungsaufwand vollzogen werden soll (vergleiche auch die Beantwortung der Frage 8 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16102). Frage 8: Mit welcher Begründung hat die Idee einer dynamisch anpassenden Wohngeldentwicklung auch außerhalb einer gesetzlichen Neuregelung, die einer Ver- änderung der Mietpreise schneller Rechnung trüge, keine Berücksichtigung in der aktuellen Reform gefunden? Antwort zu 8.: Sämtliche Bundesländer haben sich im Rahmen der Länderanhörung im Vorfeld der Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens für eine entsprechende Regelung im Wohngeldgesetz ausgesprochen. Im Rahmen der Ressortabstimmung des Gesetzentwurfs zur Wohn- geldnovelle auf Bundesebene fand eine solche Neurege- lung jedoch keinen Zuspruch. Im Rahmen seiner Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung hat sich der Bundesrat für die Einführung einer entsprechenden Neu- regelung ausgesprochen. Wie das Gesetzgebungsverfah- ren diesbezüglich ausgehen wird, bleibt abzuwarten. Das Land Berlin hat sich für eine regelmäßige Neuüberprü- fung des Wohngeldes eingesetzt. Für eine Regelung au- ßerhalb des Wohngeldgesetzes wäre das zuständige Bun- desministerium verantwortlich, welches jedoch für eine Regelung außerhalb des Wohngeldgesetzes eine Ermäch- tigungsgrundlage benötigte, die nach geltenden Recht derzeit nicht existiert. Berlin, den 26. Mai 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing Lütke Daldrup ............................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2015)