Drucksache 17 / 16 234 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 19. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2015) und Antwort Was passiert mit den Whiteboards in den Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Whiteboards stehen derzeit in Berliner Schulen zur Verfügung, wie viele Schulen haben bereits komplett bzw. teilweise auf Whiteboards umgestellt (bitte eine Auflistung nach Bezirken geordnet)? Zu 1.: Die letzte Umfrage an den Berliner Schulen zur IT-Ausstattung fand im Schuljahr 2012/2013 statt. Sofern seither für eine Schule eine entsprechende Förderung mit Interactive Whiteboards durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erfolgte, wurde der Datenbestand fortgeschrieben. Die sich daraus ergeben- den Zahlen berücksichtigen auch die von den Schulen im Jahre 2014 bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beantragten, bewilligten und sich der- zeit in der Auslieferung befindlichen Interactive White- boards. Nicht erfasst werden konnten die Interactive White- boards, die die Schulen inzwischen aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln des Schulträgers erhalten haben. Dies gilt auch für Interactive Whiteboards, die die Schule als Spende oder als Ergebnis aus der Teilnahme an Wettbe- werben erhalten haben können. Schulen, die sämtliche Kreidetafeln durch Interactive Whiteboards ersetzt haben, gelten als „kreidefrei“. Allerdings entscheiden die Schulen selbst, wie viele der Krei- detafeln in welchen Räumen ersetzt werden sollen und wann für sie dieser Status erreicht ist. Daraus ergibt sich für die öffentlichen allgemein bil- denden Schulen die nachfolgende Übersicht: Interactive Whiteboards (IWB) in Schulen nach Bezirken Bezirk IWB gesamt Schulen mit IWB "kreidefrei" nach eigenen Angaben Mitte 506 41 8 Friedrichshain-Kreuzberg 552 41 17 Pankow 320 33 7 Charlottenburg-Wilmersdorf 423 40 5 Spandau 354 32 5 Steglitz-Zehlendorf 549 47 14 Tempelhof-Schöneberg 342 37 11 Neukölln 681 51 19 Treptow-Köpenick 259 30 7 Marzahn-Hellersdorf 462 30 12 Lichtenberg 328 27 6 Reinickendorf 562 51 14 Berlin (gesamt) 5.338 460 125 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 234 2 2. Wie viele Schadensmeldungen sind bezüglich der Whiteboards bislang eingegangen? 3. Trifft es zu, dass die Wartung und Reparatur von Whiteboards derzeit von IT-Spezialisten vorgenommen wurde/wird, die über Programme von Senatsseite und Jobcentern beschäftigt wurden/werden? 4. Laufen diese Beschäftigungsprogramme aus, ggf. wann, bzw. sind sie bereits ausgelaufen und wenn diese Programme auslaufen bzw. ausgelaufen sind: wer über- nimmt dann die Wartung der Whiteboards an den bezirk- lichen Schulen und wie viele Personalstunden bzw. Be- schäftigungspositionen stehen hierfür zur Verfügung? 5. Wie lange dauert es durchschnittlich zwischen Schadensmeldung und erfolgter Reparatur der White- boards? Zu 2. - 5.: Sofern die Schulen bei der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Förde- rung durch kostenlose Überlassung von Interactive Whi- teboards beantragt haben und der Antrag nach Zustim- mung des Schulträgers anteilig oder vollständig positiv beschieden wurde, erfolgt die Belieferung durch das IT- Dienstleistungszentrum Berlin. Im Bedarfsfall wenden sich die Schulen dort hin. Sofern eine Reparatur erforder- lich ist, erfolgt sie während der Gewährleistungsfrist kostenlos, danach müssen die Reparaturkosten von der Schule bzw. dem Schulträger getragen werden. Gemäß Schulgesetz § 7, Nr. 5, Punkt 2 liegt die Zu- ständigkeit für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs und damit der Funktionsfähigkeit der Schulrech- neranlagen beim zuständigen Schulträger. Über die Ent- scheidungen der Schulträger, in welcher Weise externe Einrichtungen dabei eingebunden werden, liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft keine Informationen vor. Über mögliche Schäden sowie über den zeitlichen Ab- stand zwischen einer Schadensmeldung und der erfolgten Reparatur wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht informiert. 6. Wie ist in der Zeit zwischen Schadensmeldung und Reparatur der Unterrichtsablauf geregelt? Zu 6.: Gemäß Schulgesetz § 7, Nr. 2 gestaltet und or- ganisiert jede Schule im Rahmen der staatlichen Verant- wortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung. Die Schulbehörden sind dabei verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbständigkeit und Eigenverantwortung zu unterstützen. Meldungen der Schulen, wie der Unterrichtsablauf zwischen einer Schadensmeldung und einer Reparatur geregelt wird, liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht vor. Berlin, den 29. Mai 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2015)