Drucksache 17 / 16 236 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 19. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2015) und Antwort Hochhaus-Bauvorhaben in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches erwartbares Potential an neuen Hochhäusern, sowohl im Gewerbe- als auch im Wohn- Hochhausbau, sieht der Senat in den nächsten 10-15 Jah- ren in Berlin? Antwort zu 1: Antwort zu 1: Der Markt für die Ent- wicklung von Hochhäusern ist in Berlin begrenzt. Abhän- gig von der Wirtschaftlichkeit und der Standortfrage ist die Marktlage für derartige Projekte wechselhaft. Neben den zu 2. aufgeführten Projekten bestehenden Potenzial- flächen für weitere Hochhäuser am Alexanderplatz, am Hauptbahnhof, und dem Anschütz-Areal im Planwerk Innere Stadt zur Verfügung. Frage 2: Inwiefern werden diesbezüglich derzeit wel- che Projekte geplant, gebaut bzw. vor der Fertigstellung stehen (bitte jeweilige Einzelnennung der Projekte nach Lage, Planungsstand, Ausführungsstand, Fertigstellung, Größe, Höhe, Etagenzahl, Nutzung des Projektes)? Antwort zu 2: Eine Liste aller Hochhausprojekte wird nicht geführt. Folgende ausgewählte Projekte sind aber nach Kenntnis des Senats derzeit geplant oder im Bau: Upper West, Hardenbergstraße, derzeit im Bau, Hotel, 118 m hoch Alexanderplatz, Hines-Hochhaus, B-Plan 1 steht vor der Festsetzung, Wohnen, 150 m hoch Alexanderplatz, Alexa-Hochhaus, Bauantrag wird erarbei- tet, Einzelhandel, Büro, Wohnen 150 m hoch Estrel-Tower, Sonnenallee, in Planung, Hotel, 175 m hoch. Frage 3: Welche Möglichkeiten anspruchsvoller Ar- chitektur zur Erhöhung der Ausführungsqualität sind dabei der „öffentlichen Hand“ gegeben? 1 Bebauungsplan Antwort zu 3: Die für Bau- und Stadtentwicklung zu- ständige Verwaltung setzt sich dafür ein, dass zur Siche- rung der Bau- und Gestaltqualität größerer und/oder be- deutender öffentlicher wie privater Baumaßnahmen Pla- nungswettbewerbe durchgeführt werden. Ein weiteres Instrument zur Sicherung der Baukultur in Städtebau und Architektur ist das Baukollegium. Die Beratungen im Baukollegium (BK) schaffen für die entscheidungsrele- vanten Akteure Transparenz in den Entscheidungsprozes- sen und begleiten die Planungen in einem dialogischen Prozess. Die Empfehlungen des Baukollegiums werden mit den Bauherren, Investierenden, planenden Architek- ten und mit allen zuständigen Abteilungen auf Bezirks- und Senatseben besprochen. Diese Instrumente, namentlich Planungswettbewerb und/oder Beratung im BK, wurden bei den unter 2. be- nannten Projekten angewandt. Frage 4: Erwägt der Senat, ähnlich wie in Frank- furt/Main, die Initiierung eines Hochhauspreises des Ber- liner Senats, mit dem herausragende Hochhausbauten prämiert werden können? Antwort zu 4: Diesbezügliche Erwägungen bestehen derzeit nicht. Frage 5: Erwägt der Senat aufgrund der herausragen- den Anzahl Berliner Hochhausbauten, diese künftig ähn- lich wie in Frankfurt/Main oder in anderer Form zu ver- markten, beispielsweise allgemein touristisch oder spezi- ell in der Architektur-Fachwelt, mit Visit Berlin oder anderen Stadt-Vermarktern? Antwort zu 5: Nein, zurzeit nicht. Frage 6: Welchen Stellenwert sieht der Senat bei der Schaffung von neuem Wohnraum im Hochhausbau im Gebiet des Berliner S-Bahnringes? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 236 2 Antwort zu 6: Der Stellenwert von Hochhäusern bei der Schaffung von Wohnraum wird aktuell als gering eingeschätzt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wer- den in diesem Bereich eher Wohnungen im Hochpreissek- tor angeboten. Für die Schaffung von erschwinglichem Wohnraum muss hingegen u.a. auch auf die Reduzierung von Baukosten geachtet werden. Dafür sind Hochhäuser i.d.R. nicht geeignet. Frage 7: Ergänzend zu 6.: Sind Überlegungen beden- kenswert, dafür die Grundsätze der „Berliner Traufhöhe“ bei ausgewählten Projekten „außer Kraft zu setzen“? Antwort zu 7: Aus städtebaulichen Erwägungen ist unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Situation und rechtlicher Vorgaben auch bisher über die Höhen- entwicklung von einzelnen Bauprojekten sehr differen- ziert entschieden worden. Berlin, den 01. Juni 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2015)