Drucksache 17 / 16 239 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 20. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2015) und Antwort Verkauft und versickert: Einnahmen aus der alten Wohnungsbauförderung und Woh- nungsverkäufen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Einnahmen für den Lan- deshaushalt aus den Tilgungen und Rückflüssen der ge- währten Wohnungsbauförderungen (aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2000 und nach Förderwegen und Förderpro- grammen)? Antwort zu 1: Im Einzelplan 12 95 des Haushalts der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wer- den bei Titel 16141 die Zinsleistungen sowie bei Titel 18141 die Tilgungsleistungen der Investitionsbank Berlin aus Darlehen für die Wohnungsbauförderung nachgewie- sen. Daneben werden in den genannten Titeln auch be- stimmte Zins- und Tilgungsleistungen aus Darlehen der Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum sowie des Grunderwerbs im ehemaligen Sa- nierungsgebiet Kreuzberg – Kottbusser Tor vereinnahmt. Eine Aufgliederung der Einnahmen nach Teilprogrammen ist nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der weit überwiegende Anteil der erzielten Einnahmen aus Darlehen der Wohnungsbauförderung stammt. Im Zeitraum 2000 bis 2014 hat das Land in den beiden genannten Titeln Einnahmen von insgesamt rd. 2,866 Milliarden Euro erzielt. Davon entfallen rd. 406 Mio. Euro auf Zinseinnahmen und rd. 2,46 Mrd. Euro auf Til- gungseinnahmen. Die Aufgliederung der Ist-Einnahmen nach Einnahmenarten und Haushaltsjahren ist der nach- folgenden Tabelle zu entnehmen: Haushaltsjahr Kapitel 1295 Titel 16141: Zinseinnahmen Kapitel 12 95 Titel 18141: Tilgungseinnahmen Summe der Einnahmen in Euro 2000 6.701.734,42 31.365.846,07 38.067.580,49 2001 8.210.031,87 89.277.047,66 97.487.079,53 2002 19.512.479,92 70.758.230,66 90.270.710,58 2003 27.363.614,12 96.737.309,56 124.100.923,68 2004 48.621.205,85 164.296.502,84 212.917.708,69 2005 28.693.437,04 184.115.959,93 212.809.396,97 2006 26.197.086,97 254.217.504,94 280.414.591,91 2007 44.297.064,75 232.189.487,75 276.486.552,50 2008 35.130.323,87 143.210.451,64 178.340.775,51 2009 39.664.555,19 182.964.639,89 222.629.195,08 2010 29.202.534,67 91.496.219,32 120.698.753,99 2011 30.709.461,25 148.632.909,81 179.342.371,06 2012 23.254.918,35 229.013.751,61 252.268.669,96 2013 21.347.615,97 281.042.046,00 302.389.661,97 2014 17.047.747,92 260.986.834,82 278.034.582,74 insgesamt 405.953.812,16 2.460.304.742,49 2.866.258.554,66 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 239 2 Frage 2: Wie hoch lagen die jährlichen Einnahmen für den Landeshaushalt aus dem vollständigen oder anteiligen Verkauf von städtischen Wohnungsunternehmen (seit dem Jahr 2000)? Antwort zu 2: Seit 2000 wurden insgesamt rd. 588 Mio. Euro vereinnahmt, davon im Jahr 2001 aus dem Verkauf der Berliner Anteile an der GEHAG 153,6 Mio. Euro und 2004 insgesamt 405 Mio. Euro aus dem Verkauf der GSW. Im Zusammenhang mit dem Verkauf der GSW erfolgte 2008 eine weitere Zahlung in Höhe von 30 Mio. € als Kompensation für den vorzeitigen Börsengang der GSW. Frage 3: In welcher Höhe sind Schulden des Landes Berlin aus den Wohnungsbauförderprogrammen entstan- den (bitte aufgegliedert in die Zeiträume von 1980 bis 1989 und ab 1990)? Antwort zu 3: Eine solche Aufgliederung existiert nicht, weil gemäß dem Prinzip der Gesamtdeckung des Haushalts (siehe § 7 Haushaltsgrundsätzegesetz) alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen und somit keine Zuordnung bestimmter Ausgabenblöcke zu aufge- nommenen Schulden erfolgt. Frage 4: Werden in den Aufwendungsdarlehensverträ- gen oder in sonstigen Verträgen, die das Land Berlin oder die Investitionsbank (IBB bzw. die damalige WBK) mit Vermietern von Sozialwohnungen geschlossen hat, die den Verträgen zugrunde liegenden Kostenmieten be- tragsmäßig ausgewiesen? Oder wird in den Aufwen- dungsdarlehens- bzw. sonstigen Verträgen die Höhe der Kostenmieten nicht betragsmäßig beziffert, sondern statt- dessen darauf hingewiesen, dass sich die Höhe der Kos- tenmieten nach den gesetzlichen Vorschriften ergibt? Frage 5: Falls in den Aufwendungsdarlehens- bzw. sonstigen Verträgen die Höhe der Kostenmieten betrags- mäßig beziffert wird: Bei welchen Verträgen trifft dies und aus welchen Gründen? Antwort zu 4. und 5.: In den Bewilligungsbescheiden und sonstigen Verträgen, welche die Investitionsbank Berlin 1 (bzw. die damalige Wohnungsbaukreditanstalt [WBK]) mit den jeweiligen Fördernehmern abschließt, ist grundsätzlich die jeweils maßgebliche Kostenmiete per Bewilligung der öffentlichen Mittel nicht ausgewiesen. Vielmehr nehmen diese Bescheide oder Verträge auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung Bezug, welche der Bewil- ligung der Fördermittel zugrunde liegt. Aus der Wirt- schaftlichkeitsberechnung lässt sich dann die Höhe der Kostenmiete errechnen. 1 IBB Frage 6: Ist dem Senat bekannt, dass es in einer „Mietengenehmigung “ der IBB für eine Wohnung ohne Anschlussförderung heißt: „Von unserer Genehmigung wird nicht die Frage berührt, ob der/die Mieter zur Zahlung dieser Miete verpflichtet ist/sind. Etwaige Streitfragen hätten allein die Zivilgerichte zu entscheiden.“? Frage 7: a) Wie bewertet der Senat diese Aussage? Wird in Mietengenehmigungen der IBB standardmäßig auf diesen Umstand hingewiesen? b) Falls dies so ist: aus welchen Gründen und seit wann ist das so? Antwort zu 6. und 7.: Die zitierte Formulierung ist weder dem Senat noch der IBB bekannt. Sie wird gemäß Auskunft der IBB in Mietgenehmigungen grundsätzlich nicht verwendet. Frage 8: In welcher Höhe wurden die Einnahmen aus dem Verkauf von städtischen Wohnungen und den Ein- nahmen aus Tilgungen/Rückflüssen zur Tilgung der Schulden von Berlin verwendet? Antwort zu 8: Gemäß dem Gesamtdeckungsprinzip (siehe Antwort zu 3.) wird auch bei der Tilgung von Schulden keine Zuordnung von bestimmten Einnahmen zu bestimmten Ausgaben des Landeshaushaltes vorge- nommen. Vielmehr dienen sämtliche Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben. Ist das Finanzierungssaldo eines Haushaltsjahres unter Berücksichtigung besonderer Fi- nanzierungsvorgänge (wie etwa Rücklagenbildung u. a.) positiv, so werden Schulden zurückgeführt.“ Frage 9: In welchem Umfang sind durch vorzeitige Rückzahlungen/Tilgungen von Fördermitteln (Darlehen, Aufwendungshilfen) Bindungs- Verkürzungen entstanden (Wohnungsanzahl aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2000), und in wie vielen Fällen werden in den kommenden Jah- ren die Bindungen vorzeitig auslaufen (Aufteilung nach Bezirken)? Frage 10: Wie viele Bindungsjahre gingen durch die vorzeitigen Rückzahlungen verloren? Antwort zu 9. und 10: Die Investitionsbank Berlin führt keine Datei, anhand derer sich die laufenden Darle- henstilgungen mit der Anzahl der Wohnungen verknüpfen ließen, deren Errichtung jeweils mit diesen Darlehen gefördert wurde. Deshalb liegen die erbetenen Informati- onen weder der IBB noch dem Senat vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 239 3 Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bis zum Inkrafttreten des Wohnraumgesetzes Berlin abge- schlossenen Verträge zur barwertigen Rückzahlung von Aufwendungsdarlehen verkürzen grundsätzlich die Bin- dungszeiträume der Förderobjekte nicht, da sich die Ei- gentümer jeweils verpflichtet haben, die letzte Rate der Barwertablösung erst zum Zeitpunkt des planmäßigen Endes der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ zurückzuzahlen . Mit diesen Verträgen wurde gleichzeitig die Frei- stellung der betroffenen Wohnungen von den Belegungs- bindungen vereinbart. Dies betrifft insgesamt 16.275 Wohnungen. Auf der Grundlage des Wohnraumgesetzes Berlin hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt insgesamt 76 Kooperationsverträge zur Barwertablösung abgeschlossen. Diese betreffen insgesamt 1.753 Wohnun- gen. Bei maximal jeder zweiten dieser Wohnungen endet gemäß den Regelungen des Wohnraumgesetzes die Ei- genschaft „öffentlich gefördert“, wenn die Wohnung durch Auszug der bisherigen Mietpartei frei wird. Frage 11: Wie viel geförderte Objekte bzw. wie viele Wohnungen gibt es heute noch (bitte aufschlüsseln nach dem jeweiligen Förderprogramm)? Antwort zu 11: Zum Stand 30.04.2015 gab es in Ber- lin insgesamt 158.466 Wohnungen, für welche Woh- nungsbindungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz bestehen. Diese teilen sich wie folgt auf:  123.149 Sozialmietwohnungen,  9.810 Wohnungen in selbstgenutzten Wohneigentumsmaßnahmen sowie  25.507 Wohnungen in Altbauten, deren umfassende Modernisierung und Instandsetzung im Rahmen der Stadterneuerungsprogramme gefördert worden ist. Berlin, den 03. Juni 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2015)