Drucksache 17 / 16 244 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 20. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015) und Antwort Zahlungen an die Kirche Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe hat das Land Berlin an die evangelische und die katholische Kirche Dotationen in den letzten fünf Jahren gezahlt? (Bitte nach Kirche und Jahr aufschlüsseln) Zu 1.: Das Land Berlin hat Staatsleistungen in folgen- der Höhe an die evangelische und die katholische Kirche gezahlt: Staatszuschuss in € 2010 2011 2012 2013 2014 Evangelische Kirche Berlin – Brandenburg – schlesische Oberlausitz 7.693.050 7.693.050 7.701.694 7.701.694 7.701.694 Erzbistum Berlin 2.928.207 2.978.284 3.036.968 3.097.707 3.172.718 2. In welcher Höhe entstanden für das Land Berlin Kosten durch Baulastverpflichtungen für die Renovie- rung, den Umbau oder den Erhalt von Kirchengebäuden, inklusive der so genannten "Denkmalpflege"? (Bitte nach Kirche und Jahr aufschlüsseln) Zu 2.: Es entstehen dem Land Berlin keine Kosten durch Baulastverpflichtungen für die Renovierung, den Umbau oder den Erhalt von Kirchengebäuden. 2014 sind die Fördermittel des Landesdenkmalamtes in Gesamthöhe von 2,03 Mio. Euro zu mehr als 36,8 Pro- zent, also 0,75 Mio. Euro, an die beiden großen Kirchen und an die jüdische Gemeinde gegangen. Davon erhielt die evangelische Kirche den Anteil von 0,41 Mio. Euro. 3. Wie viele Kindertagesstätten im Land Berlin befinden sich in (frei-)kirchlicher Trägerschaft? (Bitte nach freikirchlich, evangelisch und katholisch aufschlüsseln) 4. Wie viele Kindertagesstätten davon erhalten in welcher Höhe und aus welchem Grund vom Land Berlin Geld? (Bitte nach freikirchlich, evangelisch und katho- lisch aufschlüsseln) Zu 3. und 4.: Eine Differenzierung der öffentlichen und öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen nach kirchlicher Trägerschaft ist über die Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) nicht auswertbar. Ein ent- sprechendes Merkmal zur konfessionellen Ausrichtung eines Trägers und/oder einer Kindertageseinrichtung ist in ISBJ nicht gegeben. Eine manuelle Zuordnung anhand des Einrichtungsnamens und/oder des Trägers ist nicht valide. Infolgedessen ist die Beantwortung der Fragen, wie viele Kindertagesstätten (Kitas) im Land Berlin sich in (frei-)kirchlicher Trägerschaft befinden und wie viele vom Land Berlin Geld erhalten, nicht möglich. 5. a) Inwieweit kann der Senat bei Kindertagesstät- ten, die vom Land Berlin Geld erhalten, Einfluss geltend machen? b) Wenn kein Einfluss geltend gemacht werden kann, warum nicht? Zu 5.: Träger von Kindertageseinrichtungen bedürfen für deren Betrieb der Erlaubnis gemäß § 45 Sozialgesetz- buch VIII (SGB VIII). Für alle Berliner Träger von Kin- dertageseinrichtungen gelten darüber hinaus die Bestim- mungen des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 244 2 und der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) unabhängig von der Art ihrer Finanzierung. Verstöße gegen die Betriebserlaubnis oder Regelungen des Kita- FöG oder der VOKitaFöG werden im Rahmen der Ein- richtungsaufsicht durch die erlaubniserteilende Stelle bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft verfolgt. Die öffentliche Finanzierung von Kindertageseinrich- tungen bzw. deren Betreuungsleistung setzt den Beitritt des jeweiligen Trägers zur Qualitätsentwicklungsverein- barung (QVTAG) und zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tagesein- richtungen (RV Tag) mit ihren je spezifischen Regularien voraus. Verstöße gegen die Vorgaben der Rahmenverein- barungen können im Rahmen sogenannter Vertragsverlet- zungsverfahren gemäß § 7 RV Tag durch die zuständige Stelle bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft verfolgt werden. Im Übrigen sind die Träger frei in der Bewirtschaf- tung der ihnen für die Betreuungsleistung gezahlten Fi- nanzen. 6. Beabsichtigt der Senat, die Zahlungen von Dotatio- nen und/oder die Übernahme der Kosten, die durch die Baulastverpflichtungen entstehen, einzustellen oder die Verträge, in denen diese Zahlungen geregelt sind, aufzu- kündigen? Zu 6.: Der Senat stellt bestehende Verträge nicht in Frage. Berlin, den 01. Juni 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2015)