Drucksache 17 / 16 246 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 20. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015) und Antwort Müllentsorgung Schlangenbader Straße (Schlange) Teil 4 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Senat der Auffassung, dass Herr Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup in seiner Funktion als Stellvertre- tender Aufsichtsratsvorsitzender der degewo AG eine geeignete Person innerhalb des Senats sein kann, kritische Fragen über die Arbeitsweise der degewo AG zu beant- worten? Antwort zu 1: Ja, der Senat ist dieser Auffassung. Frage 2: Wie bewertet der Senat den Sachverhalt, dass Herr Lütke Daldrup in der Drucksache 17/15670 (Ant- wort zu 2) mitteilt, dass die Firma Urbana GmbH für die Wartung der Müllabsauganlage (Anlagenabschnitt in Verantwortung der degewo) per Pauschalvertrag zustän- dig ist, wenn die Urbana GmbH dies auf Anfrage mit Schreiben vom 12.05.2015 entschieden verneint? Antwort zu 2: Die Antwort des Senats in der Drucksa- che 17/15670 steht in keinem Widerspruch zu der in der Fragestellung angeführten Aussage der Fa. Urbana GmbH. Frage 3: Sieht der Senat eine Gefährdung der Kinder auf den Spielplätzen der Innenhöfe, wenn die vorgesehe- nen 23 verschiedenen Müllcontainer-Standorte der Schlange mehrmals pro Woche von drei verschiedenen Fahrzeugen BSR angefahren werden? Antwort zu 3: Die Kinderspielplätze in den Höfen sind baulich durch Zäune, Hecken oder Erdwälle gemäß den Vorschriften der Bauordnung so von der Straße getrennt, dass Kindern ein Verlassen des Spielplatzes bewusst wird. Weitere Barrieren befinden sich derzeit im Zuge der Baumaßnahme in Prüfung. Die Situation ist vergleichbar mit vielen weiteren Grundstücken, bei denen die Er- schließung über sogenannte Wohngebietsstraßen erfolgt. Bereits seit Errichtung werden die Straßen täglich als Zufahrt für Handwerker, Ver- und Entsorger genutzt, da die Erschließung des Hauptgebäudes grundsätzlich über diese Bereiche geplant wurde. Frage 4: Kann sich der Senat zugunsten der Mieter ei- ne Ausnahmeregelung für die Müllabsauganlage in der Schlangenbader Straße vorstellen, mit welcher dem Ge- samtkonzept der der Wohnanlage mit interner und exter- ner Infrastruktur Rechnung getragen wird? Antwort zu 4: Eine Ausnahmeregelung ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die abfallrechtlichen Trennpflichten und die gesetzlichen Auflagen zum Brand- schutz eingehalten werden. Trotz Aufstellen von Recyc- lingcontainern haben die letzten Jahre gezeigt, dass die abfallrechtlichen Trennpflichten nicht eingehalten wer- den. Ca. 87 % des Gesamtmüllaufkommens wird über die Absauganlage entsorgt. Normal wären ca. 50%. Mindes- tens aus diesem Grunde könnte daher keine Ausnahmege- nehmigung erteilt werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass die Schließung der Anlage für die Mieterinnen und Mieter zukünftig eine erhebliche Einsparung an Betriebs- kosten mit sich bringen wird. Die derzeitigen Kosten von 30,60 Cent/m²/Monat werden sich auf ca. 16 Cent/m²/Monat verringern und liegen damit im durch- schnittlichen Bereich anderer Wohnanlagen. Eine Sanie- rung der Anlage würde dem Grundsatz der Wirtschaft- lichkeit widersprechen und könnte die Umlagefähigkeit der Betriebskosten gefährden. Berlin, den 05. Juni 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2015)