Drucksache 17 / 16 257 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 22. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015) und Antwort Warum werden Flüchtlinge in Sammelunterkünften immer noch zur Zahlung des Rund- funkbeitrags aufgefordert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bewohner*innen von Kasernen, Gemeinschaftsun- terkünften für Asylsuchende, Internaten usw. unterliegen gemäß § 3 Absatz 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag un- abhängig von ihren individuellen Einkommensverhältnis- sen usw. von vornherein nicht der Rundfunkbeitrags- pflicht. Der Beitragsservice der Rundfunkanstalten bietet seit Anfang 2014 die Möglichkeit, die Adressen von Ge- meinschaftsunterkünften zu melden, um auf diese Weise sicherzustellen, dass die dort untergebrachten Asylsu- chenden nicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags aufge- fordert werden. Seit Mai 2015 stellt der Beitragsservice dieses Verfahren auch für den Fall zur Verfügung, dass Asylsuchende in Wohnungen und Hostels vorübergehend untergebracht werden. – Wie konnte es dennoch dazu kommen, dass Flüchtlinge in Berliner Gemeinschafts- und Notunterkünften – sogar selbst diejenigen, die in Sporthallen untergebracht waren – massenhaft vom Beitragsservice zur Zahlung des Rundfunkbeitrags aufgefordert wurden (vgl. MoPo, 28. März 2015 „GEZ-Nachfolger verlangt jetzt Geld von Asylbewerbern“)? 2. Seit wann ist dem Senat das Problem bekannt, dass Flüchtlinge in Gemeinschafts- und Notunterkünften sowie Hostels massenhaft vom Beitragsservice zur Zahlung des Rundfunkbeitrags aufgefordert wurden? 3. Was hat der Senat zu welchem Zeitpunkt unter- nommen, damit Flüchtlinge in Gemeinschafts- und Not- unterkünften sowie Hostels nicht mehr vom Beitragsser- vice zur Zahlung des Rundfunkbeitrags aufgefordert wur- den/werden? 4. Wann wurden die Betreiber von Gemeinschafts- und Notunterkünften sowie von Hostels vom Senat dar- über informiert, die Adressdaten der Flüchtlingsunter- künfte beim Beitragsservice zu melden? 5. Warum kommt es immer noch dazu, dass Flüchtlin- ge in Gemeinschafts- und Notunterkünften sowie in Hos- tels vom Beitragsservice zur Zahlung des Rundfunkbei- trags aufgefordert werden? 6. Warum meldet das LAGeSo nicht selbst zentral die Adressdaten aller Gemeinschafts- und Notunterkünfte sowie Hostels an den Beitragsservice, sondern überlässt dies jedem einzelnen Heimbetreiber, was zwangsläufig zu einem erhöhten Aufwand und einer höheren Fehlerquote auf allen Seiten führt? Zu 1. bis 6.: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat mit Datum vom 06.05.2015 eine schriftliche Regelung über das Verfahren der Meldung der Adressen von Gemeinschaftsunterkünften, Hostels und Wohnungen, in denen Asylbewerberinnen und Asyl- bewerber untergebracht sind oder wohnen, veröffentlicht. Diese Adressen werden mit einem Vermerk versehen und für den Versand von Aufforderungsschreiben gesperrt. Hierdurch ist gewährleistet, dass Personen, die unter den entsprechenden Adressen gemeldet sind, nicht ange- schrieben werden. Der Deutsche Städtetag informierte die unmittelbaren Mitgliedsstädte und die Mitgliedsverbände mit Rundschreiben vom 18.05.2015 über diese Regelung. Vor dem Hintergrund der Berichterstattung in der Presse hatte der Beitragsservice das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vorfristig mit E-Mail vom 30.03.2015 über die vorgesehene Regelung in Kenntnis gesetzt. In diesem Zusammenhang wurde dem LAGeSo auch das vom Beitragsservice entworfene Musterformular zur Meldung der Adressen mit der Bitte zur Verfügung gestellt, auf dieser Grundlage die Adressen der Unter- künfte mitzuteilen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 257 2 Das LAGeSo hat daraufhin umgehend (am 07.04.2015 nach den Osterfeiertagen) dem Beitragsservice die aktuel- len Adressen der Gemeinschaftsunterkünfte mitgeteilt und zugesichert, dass künftig bei Eröffnung einer Einrichtung die betreffende Adresse automatisch gemeldet wird. So wird der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutsch- landradio im Rahmen der Wohnumfeldinformation bei neu eröffneten Einrichtungen künftig regelmäßig infor- miert. Darüber hinaus werden die Adressen der vom LA- GeSo akquirierten Hostels an den Beitragsservice nach- gemeldet und es wird über neu hinzugekommene Hostels in Zukunft informiert. Der Senat geht daher davon aus, dass künftig ein adä- quates Verwaltungsverfahren gewährleistet ist. Berlin, den 05. Juni 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015)