Drucksache 17 / 16 261 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 19. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2015) und Antwort Wachschutz in Flüchtlingsunterkünften (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Vorgaben gab und gibt es seitens des Se- nats an die Betreiber zur Beschäftigung von Wachdiens- ten in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften für Flüchtlinge seit 2010? 2. Welche konkreten Aufgaben hat der Wachschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Not- unterkünften? 3. Welche konkreten Befugnisse hat der Wachschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Not- unterkünften? 4. Durch wen werden die Einhaltung der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitskräfte kontrolliert und dokumentiert? Zu 1. bis 4.: Vorrangige Aufgabe des Wachschutzes ist es, den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Einrichtung sicherzustellen und unbefugte Übergriffe auf Personen oder Sachen zu verhindern bzw. abzuwehren. Die konkrete Ausgestaltung dieser grundsätzlichen Aufgabenstellung ergibt sich aus dem einrichtungsbezo- genen Sicherheitskonzept, welches die Betreiberin oder der Betreiber der Unterkunft als Bestandteil des Einrich- tungskonzepts gemäß den Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte (Stand 01.06.2015) spä- testens vier Wochen nach Fertigstellung der Soll- Kapazität schriftlich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vorzulegen hat. Durch die Aufnahme der Qualitätsanforderungen – und somit auch der Verpflichtung zur Vorlage eines Einrichtungs- und Sicher- heitskonzepts – in den Betreibervertrag wird die Rechtsverbindlichkeit dieser Vorgaben hergestellt. Im Einzelnen sehen die derzeit geltenden Qualitätsan- forderungen folgende Vorgaben für den Wachschutz vor: Mit Wachschutzaufgaben dürfen nur Unternehmen beauf- tragt werden, die über eine Erlaubnis nach § 34a Gewer- beordnung (GewO) verfügen. Als Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a GewO ist für die in § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 Bewachungsverordnung (BewachV) genannten Personen ein Unterrichtungsnach- weis der Industrie- und Handelskammer (§ 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 GewO in Verbindung mit den §§ 2 bis 4 BewachV) oder ein anderer der in § 5 BewachV ab- schließend aufgeführten Nachweise erforderlich. Dies gilt auch für Nach- oder Subunternehmen, die im Auftrag des Wachschutzunternehmens in der Einrichtung tätig wer- den. In Notunterkünften wird entsprechend verfahren. Nach Maßgabe der vorstehend ausgeführten Bestim- mungen obliegt es den Betreiberinnen und Betreibern, ein geeignetes und die Anforderungen erfüllendes Sicher- heitsunternehmen mit den Wachschutzaufgaben für die jeweilige Einrichtung zu beauftragen und die ordnungs- gemäße Aufgabenerfüllung durch das beauftragte Unter- nehmen gemäß des Sicherheitskonzepts zu überwachen. Im Rahmen der Qualitätskontrolle geht das LAGeSo dem – ggf. auch anlassbezogen – nach. 5. Welche Wachdienstunternehmen arbeiten in welchen Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften? (Bitte nach Betreiberfirma und Unter- kunft aufschlüsseln.) 6. An welchen Standorten ist der Wachschutz direkt durch den Betreiber angestellt und in welchen Einrichtun- gen werden Subunternehmen als Wachschutz beschäftigt? (Bitte einzeln nach Standort, Betreiberfirma und Art des Beschäftigungsverhältnisses aufschlüsseln.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 261 2 7. Wie stellt der Senat sicher, dass die Mitarbeiter *innen von Wachdiensten ein polizeiliches Führungs- zeugnis vorlegen? Wie schließt der Senat aus, dass keine Mitarbeiter*innen ohne bzw. mit einem bedenklichen polizeilichen Führungszeugnis in den Erstaufnahmeein- richtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften tätig sind? 8. Wie, durch wen und wie oft erfolgt die Überprüfung und Dokumentation der in den Erstaufnahmeeinrich- tungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften arbeitenden Wachschützer*innen hinsichtlich des für die Arbeit not- wendigen polizeilichen Führungszeugnisses? Zu 5. bis 8.: Im Rahmen der jährlichen Routinebege- hungen wird die fachliche Qualifizierung der eingesetzten Wachschutzmitarbeiterinnen und Wachschutzmitarbeiter bei der Betreiberin oder dem Betreiber erfragt und kon- trolliert. Die Überprüfung der polizeilichen Führungs- zeugnisse und deren Dokumentation obliegen den Betrei- berinnen und Betreibern bei Anbahnung des Dienstleis- tungsvertrags mit dem jeweiligen Wachschutzunterneh- men. Die Übersicht zu den Wachdiensten ist der Anlage 1 zu entnehmen. 9. Laut einem Zeitungsartikel in der Berliner Zeitung vom 29.09.2014 mit dem Titel „Polizeiliches Zeugnis ist jetzt Pflicht“ müssen alle Mitarbeiter*innen, die seit Ende September 2014 neu eingestellt werden, ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Warum wird von den vor und nach Ende September 2014 angestellten Wachschützer*innen kein erweitertes Führungszeugnis verlangt? Wie begründet der Senat die Tatsache, dass lediglich ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird? Zu 9.: Entsprechend den aktuellen Qualitätsanforde- rungen hat die Betreiberin bzw. der Betreiber von allen in der Einrichtung tätigten Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern vor der Einstellung bzw. bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung ein Führungszeugnis nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG), das nicht älter als drei Monate ist, anzufordern. Bei dem Führungs- zeugnis nach § 30a BZRG handelt es sich um ein erwei- tertes Führungszeugnis. 10. In wie vielen Fällen wurden Überprüfungen von potenziell beschäftigten Sicherheitskräften bei der Se- natsverwaltung für Inneres und Sport - Abteilung II Ver- fassungsschutz vorgenommen? (Bitte jeweils nach Be- treiberfirma und Unterkunft aufschlüsseln.) Zu 10.: Die Anträge der Gewerbebehörden auf Aus- kunft durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Abteilung II Verfassungsschutz für die Zuverlässigkeits- überprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Bewachungsverordnung enthalten keine Angaben über den vorgesehenen Einsatz der Wachperson, so dass keine statistischen Angaben zur konkreten Frage- stellung möglich sind. 11. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat anlässlich der Überprüfung durch den Verfassungsschutz vor? Kam es aufgrund der Überprüfung durch den Verfassungs- schutz zu Nicht-Beschäftigung von Sicherheitskräften? Wenn ja, in wie vielen Fällen und aus welchen konkreten Gründen? (Bitte nach Firma und Unterkunft aufschlüs- seln.) Zu 11.: Die Mitteilung zu einer verurteilten Straftäte- rin bzw. einem verurteilten Straftäter durch die Senats- verwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat das LAGeSo veranlasst, umgehend die Betreiberin bzw. den Betreiber aufzufordern, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Wachschutzes von seinen Aufgaben frei- zustellen. Eine weitere Freistellung von den Aufgaben des Wachschutzes erfolgte durch eine Mitteilung des Landes- kriminalamtes (LKA). In einem dritten Fall - Mitteilung Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Abteilung II Verfassungsschutz - ergaben sich keine Nicht-Beschäfti- gungen von Sicherheitskräften. Weitere Erkenntnisse zum Gegenstand der Frage liegen dem Senat nicht vor. 12. Zu welchen Uhrzeiten arbeiten (ausschließlich) Sicherheitskräfte in den Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften? (Bitte nach Betrei- berfirma, Unterkunft und Wochentagen aufschlüsseln.) Zu 12.: Eine detaillierte Aufstellung der Einsatzzeiten kann nicht beigebracht werden, darüber erfolgt keine statistische Erfassung. Der Muster-Betreibervertrag sieht jedoch vor, dass nach den üblichen Bürozeiten (in der Regel 9 bis 18 Uhr) mindestens der Wachschutz oder anderes Empfangspersonal anwesend sein sollte. Berlin, den 11. Juni 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2015) Bezirk Betreiber Wachschutz extern Wachschutz Personal vom Betreiber Wachschutz Führungszeugnisse liegen vor Führungszeugnisse werden regelmäßig überprüft Mitte Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB) Trust Marshall Security GmbH Ollenhauer Str. 125, 13403 Berlin X X Treptow/ Köpenick Internationaler Bund (IB) ABRA Joachim-Friedrichstr. 53, 10711 Berlin X X Friedrichshain/ Kreuzberg EVO Hostel Berlin Nicolai Robak Zurzeit keinen Wachschutz, eigene Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an der Rezeption X Reinickendorf EJF gemeinnützige AG (EJF) Trust Marshall Security GmbH Ollenhauer Str. 125, 13403 Berlin X X X Spandau Arbeiterwohlfahrt (AWO) DeDiG Hospttality GmbH X X X Reinickendorf Soziale Initiative Niederlausitz (SIN) e.V. (SIN e. V.) Sicherheit Nord GmbH X X X Friedrichshain/ Kreuzberg VITA e. V. Berlin Verein für Integrative Therapeutische Angebote (VITA e. V.) Eigene Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an der Rezeption X Lichtenberg PeWoBe Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft mbH (PeWoBe) Ardor GmbH Regattastr. 189, 12527 Berlin X X Charlottenburg/ Wilmersdorf Hausverwaltung Dimo Wehner (DIMO Wehner) ABRA Joachim-Friedrichstr. 53, 10711 Berlin X X Pankow PeWoBe ABRA Joachim-Friedrichstr. 53, 10711 Berlin X X Mitte City54 Hotel und Hostel GmbH (City 54 Hostel) X X Tempelhof/ Schöneberg PeWoBe Ardor GmbH Regattastr. 189, 12527 Berlin X X Lichtenberg PRISOD Wohnheimbetriebs GmbH - Private Soziale Dienste (PRISOD GmbH) B.O.S.S. Weissenseer Weg 37, 13055 Berlin X X X Reinickendorf AWO DeDiG Hospttality GmbH X X X Charlottenburg/ Wilmersdorf PRISOD GmbH B.O.S.S. Weissenseer Weg 37, 13055 Berlin X X Pankow PRISOD GmbH B.O.S.S. Weissenseer Weg 37, 13055 Berlin X X Steglitz/ Zehlendorf GIERSO BoardingHaus Berlin GmbH. (GIERSO) Pure Service GmbH Uhlandstr. 24, 10623 Berlin X X X Mitte AWO DeDiG Hospttality GmbH X X X Mitte Deutscher Caritasverband e. V. (Caritas) Securitas Potsdamer Str. 88, 10785 Berlin X X Pankow AWO ABRA Joachim-Friedrichstr. 53, 10711 Berlin X X Friedrichshain/ Kreuzberg EVO Hostel Berlin Nicolai Robak Elite Hausverwaltung, Stralauer Allee 17 E, 10245 Berlin Reguläre Rezeptionsmitarbeiterinnen/Rezeptionsmitarbeiter führen den Wachschutz aus. X Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage 17/16261 "Wachschutz in Flüchtlingsunterkünften (I)" Bezirk Betreiber Wachschutz extern Wachschutz Personal vom Betreiber Wachschutz Führungszeugnisse liegen vor Führungszeugnisse werden regelmäßig überprüft Neukölln PeWoBe Ardor GmbH Regattastr. 189, 12527 Berlin X X Lichtenberg AWO DeDiG Hospttality GmbH X X X Charlottenburg/ Wilmersdorf AWO DeDiG Hospttality GmbH X X X Tempelhof/ Schöneberg EJF Trust Marshall Security GmbH Ollenhauer Str. 125, 13403 Berlin X X X Steglitz/ Zehlendorf GIERSO Pure Service GmbH Uhlandstr. 24, 10623 Berlin X X x Treptow/ Köpenick AWO G & S Gebäude- und Sicherheitsservice GmbH X X X Mitte Verein für Berliner Stadtmission (Berliner Stadtmission) SGB - Schutz und Sicherheit GmbH Schillerstraße 11, 10625 Berlin X X Mitte Berliner Stadtmission Securitas, Potsdamer Str. 88, 10785 Berlin X X X Mitte Berliner Stadtmission Securitas, Potsdamer Str. 88, 10785 Berlin X X X Tempelhof/ Schöneberg IB SIBA security service GmbH Frankfurter Allee 196, 10365 Berlin X X Neukölln ASB ssb Sicherheitsservice Berlin GmbH, Kettingerstr. 5B, 12305 Berlin, sonst keine Angabe x Lichtenberg PRISOD GmbH B.O.S.S. Weissenseer Weg 37, 13055 Berlin X X Marzahn/ Hellersdorf PeWoBe Ardor GmbH Regattastr. 189, 12527 Berlin X X Spandau AWO G & S Gebäude- und Sicherheitsservice GmbH X X X Pankow PRISOD GmbH B.O.S.S. Weissenseer Weg 37, 13055 Berlin X X Mitte Paul-Gerhard-Stift Prosecus GmbH, Dudenstr. 38, 10965 Berlin (nur Streifen auf Gelände) Reinickendorf PRISOD GmbH B.O.S.S. Weissenseer Weg 37, 13055 Berlin X X Reinickendorf PRISOD GmbH B.O.S.S. Weissenseer Weg 37, 13055 Berlin X X Reinickendorf PRISOD GmbH B.O.S.S. Weissenseer Weg 37, 13055 Berlin X X Marzahn/ Hellersdorf Neustart Berlin GmbH P & B Tempelhofer Ufer 22, 10963 Berlin X Mitte AWO DeDiG Hospttality GmbH X X X Treptow/ Köpenick IB SIBA security service GmbH Frankfurter Allee 196, 10365 Berlin X X Pankow GIERSO Pure Service GmbH Uhlandstr. 24, 10623 Berlin X X X Lichtenberg AWO DeDiG Hospttality GmbH X X X Charlottenburg/ Wilmersdorf PeWoBe Ardor GmbH Regattastr. 189, 12527 Berlin X X Spandau PeWoBe Ardor GmbH Regattastr. 189, 12527 Berlin X X Bezirk Betreiber Wachschutz extern Wachschutz Personal vom Betreiber Wachschutz Führungszeugnisse liegen vor Führungszeugnisse werden regelmäßig überprüft Treptow/ Köpenick Berliner Wohnplattform ssb Sicherheitsservice Berlin GmbH Kettingerstr. 5B, 12305 Berlin, Auskünfte laufen über das Gewerbeamt Treptow/ Köpenick EJF Trust Marshall Security GmbH Ollenhauer Str. 125, 13403 Berlin X X X Reinickendorf PeWoBe ABRA Joachim-Friedrichstr. 53, 10711 Berlin X X Mitte PeWoBe Ardor GmbH Regattastr. 189, 12527 Berlin X X Charlottenburg/ Wilmersdorf GIERSO Pure Service GmbH Uhlandstr. 24, 10623 Berlin X X X Spandau GIERSO Pure Service GmbH Uhlandstr. 24, 10623 Berlin X X X Friedrichshain/ Kreuzberg PRISOD GmbH B.O.S.S. Weissenseer Weg 37, 13055 Berlin X X Pankow EJF Trust Marshall Security GmbH Ollenhauer Str. 125, 13403 Berlin X X X Pankow PRISOD GmbH B.O.S.S. Weissenseer Weg 37, 13055 Berlin X X Tempelhof/ Schöneberg IB SIBA security service GmbH Frankfurter Allee 196, 10365 Berlin X X Spandau AWO DeDiG Hospttality GmbH X X Treptow/ Köpenick PeWoBe Ardor GmbH Regattastr. 189, 12527 Berlin X X Friedrichshain/ Kreuzberg Diakonisches Werk Nicht vorhanden und auch nicht erforderlich, da im Haus kein "klassischer Waschschutz" eingesetzt ist. S17-16261 S1716261_Anlage