Drucksache 17 / 16 264 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 26. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2015) und Antwort Windows-Supportende und die Berliner Verwaltung – Wiederholungen vorprogrammiert ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Vor dem Hintergrund der verzögerten XP- Umstellung, wie viel Vorbereitungszeit schätzt der Senat wird für eine reibungslose Umstellung auf ein anderes Betriebssystem rechtzeitig zum Ablauf des Windows7- Supports im Januar 2020 benötigt? Zu 1.: Eine allgemeingültige Prognose zur Vorberei- tungszeit bei Umstellung auf ein anderes Betriebssystem beim Ablauf des Windows 7 Supports im Januar 2020 ist nicht möglich. Bei einem Betriebssystemwechsel beste- hen u.a. Abhängigkeiten von den genutzten Anwendun- gen (ggf. Verfahrensfreigabe und Anpassung des Sicher- heitskonzept erforderlich), der eingesetzten Hardware und Peripheriegeräte, sowie der Art der Vernetzung. Aufgrund der dezentralen Fach- und Ressourcenver- antwortung obliegt die Entscheidung über Migration oder Update von Betriebssystemen den einsetzenden Verwal- tungen. 2. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um den Weiterbetrieb aktueller Fachverfahren nach dem Ablauf des Windows7-Supports zu gewährleisten? Zu 2.: Aufgrund der dezentralen Fach- und Ressour- cenverantwortung obliegt die Entscheidung über den Betrieb und die Weiterentwicklung / Anpassung der Fachverfahren den Fachverfahrensverantwortlichen der einsetzenden Verwaltungen. Ergänzende Maßnahmen des Senats sind aufgrund der aktuellen Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten weder erforderlich noch sinnvoll. 3. Liegen dem Senat Erkenntnisse zur Abhängigkeit zwischen bestimmten Fachverfahren und Windows7 vor? Zu 3.: Ja. 4. Welche Erfordernisse muss ein Betriebssystem er- füllen, um Windows7 nach Ablauf des Supports zu erset- zen? Zu 4.: In der Berliner Verwaltung eingesetzte Be- triebssysteme müssen die allgemeinen Anforderungen hinsichtlich der IT-Sicherheit, der IT–Integrität und der IT-Vertraulichkeit erfüllen. Darüber hinaus muss ggf. eine Freigabe für die jeweils genutzten Fachverfahren vorhan- den sein. 4a. Bestehen bereits jetzt vertragliche Verpflichtun- gen, zum weiteren Einsatz eines Betriebssystems aus der Windows-Familie? Fall ja, wie sehen diese aus? Zu 4a.: Es liegen keine Erkenntnisse über bestehende vertragliche Verpflichtungen zum weiteren Einsatz eines Betriebssystems aus der Windows-Familie vor. 4b. Erwägt der Senat auch die Migration auf ein Be- triebssystem, das nicht Windows ist? Falls ja, welche Voraussetzungen muss dieses erfüllen? Zu 4b.: Aufgrund der dezentralen Verantwortung beim IT-Einsatz im Land Berlin bestimmen die Verwaltungen des Landes und die Bezirke selbst über IT-Beschaffung. Das bedeutet auch, dass jede Senats- und Bezirksverwal- tung die Auswahlentscheidung zum eingesetzten Be- triebssystem selbst trifft. 5. Nachfrage zu 17/13120: Ist eine Migration von Ar- beitsplätzen weg von Windows XP zu anderen Betriebs- systemen als Windows in einer aktuelleren Version er- folgt? Wenn ja, welche Betriebssysteme und wie viele? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 264 2 Zu 5.: Die IT-Bestands- und Planungsübersicht bein- haltet keine „Bewegungs- bzw. Veränderungsdaten“. Nach Durchsicht des vorliegenden Datenmaterials 2015 (Stichtag 31.03.2015) und dem Vergleich mit Daten aus der vorangegangenen Erhebung können keine wesentli- chen Veränderungen der Bestandsdaten erkannt werden, so dass davon auszugehen ist, dass eine nennenswerte Migration von Arbeitsplätzen weg von Windows XP zu anderen Betriebssystemen als Windows nicht stattgefun- den hat. 6. Nachfrage zu 17/12558: a. Liegen dem Senat konkrete Erkenntnisse zu den Anforderungen und Handlungsempfehlungen bezüglich Microsoft Windows 8 und Trusted-Platform-Module- Standard (TPM) vor? b. Falls ja, wie sind diese in die Gestaltung des stan- dardisierten IT-Arbeitsplatzes eingeflossen? Zu 6. und 6a.: Bei der derzeit laufenden Neuaus- schreibung des IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) für die Arbeitsplatzcomputer (Rahmenvertrag) wird für die Hardware die Version TPM 1.2 gefordert (mit opt-in/opt-out-Funktion). Damit ist eine Unterstüt- zung von TPM 2.0 ausgeschlossen. Die derzeitigen Pro- zessoren der unterschiedlichen Hardware-Hersteller un- terstützen nicht TPM 2.0. TPM 2.0 wird nur unter Windows 8 unterstützt (nicht abwärtskompatibel). Windows 8 ist beim ITDZ Berlin nicht im Einsatz und zurzeit nicht für Beschaffungen geplant. Im Infrastrukturbetrieb des ITDZ Berlin erfolgt kein Einsatz von TPM-Chips. TPM-Chips in der alten Version (mit opt-in/opt-out-Funktion) werden lediglich beim si- cheren Booten von Hardware nach Vorschrift des BSI genutzt. Die vom ITDZ Berlin eingesetzte Festplattenver- schlüsselung für Notebooks ist so konfiguriert, dass die Nutzung der TPM-Funktionalität nicht unterstützt wird. Die BSI-Vorgaben/Empfehlungen werden in jedem Fall eingehalten. Zu 6b.: Siehe Antwort zu 7. 7. Ist bei der Konzeptionierung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes das Supportende von Windows7 einge- plant worden und wie hat sich dies gegebenenfalls auf die konkrete Planung ausgewirkt? Zu 7.: Gemäß der Zielstellung der Richtlinien der Re- gierungspolitik ist durch Beschluss des Senats die Senats- verwaltung für Inneres und Sport beauftragt, die techni- schen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbe- dingungen für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz zu klären. In mehreren Arbeitsgruppen und mit Beteiligung des ITDZ Berlin sowie unter fachwissenschaftlicher Mitarbeit des Fraunhofer FOKUS-Instituts wurde unter der Feder- führung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Konzept zur Standardisierung von IT-Arbeitsplätzen der Berliner Verwaltung erarbeitet. Das Konzept geht davon aus, dass Hardware, Soft- ware und auch Betriebsprozesse in regelmäßigen Ab- ständen überprüft und an geänderte Anforderungen ange- passt werden müssen. Dazu gehört selbstverständlich auch die rechtzeitige Planung eines Wechsels des Be- triebssystems. Weiterhin ist nach Ansicht der Senatsver- waltung für Inneres und Sport notwendig, zukünftig eine stärkere Abstimmung der verschiedenen Verfahrens- und Infrastrukturanforderungen der Berliner Verwaltung zu erreichen und ein geregeltes Verfahren für deren operati- ve Umsetzung einzuführen. Dafür sind die notwendigen Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse beschrieben. Nach Abschluss der Feinarbeiten am Konzept zur Standardisierung des IT-Arbeitsplatzes der Berliner Ver- waltung ist eine Senatsbefassung geplant. Berlin, den 12. Juni 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2015)