Drucksache 17 / 16 270 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 21. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2015) und Antwort Verbesserung der frühzeitigen Jugendkriminalitätsprävention und des Jugendarrestvoll- zugs Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann führt der Senat die Zentrale Schülerdatei ein und weshalb verzögert sich ihre Einführung? Zu 1.: Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft im Bereich der Zentralen Schülerdatei konnten die Projektziele aufgrund verschie- dener Hemmnisse in der Realisierung von eGovern- ment@School bisher nicht im geplanten Umfang erreicht werden. Dies führte auch zu einem Verzug bei der Reali- sierung der automatisierten Schülerdatei. Im Rahmen der Projektevaluation wurde nach Mög- lichkeiten gesucht, die bisher weitgehend gesondert ge- planten IT-Fachverfahren inklusive der automatisierten Schülerdatei als Komponente zur Bereitstellung steue- rungsrelevanter Daten für o Schulstatistik und Prognose (gem. § 17 Schuldaten -Verordnung) o personelle Ausstattung der Schulen (gem. 105 Abs. 4 Schulgesetz) o sichere und schnelle Information in Krisenfällen (z. B. Polizeiauskunft, Amokanschläge auf Schu- len) in einer integrierten Schulmanagementsoftware zu- sammenzufassen. Auf der Suche nach einer marktreifen Lösung, die die- se Felder abdecken, werden derzeit mit Bundesländern, in denen eine derartige Software erfolgreich eingesetzt wird, Gespräche geführt. Nach der Entscheidung für eine Soft- ware wird die Realisierung der automatisierten Schülerda- tei mit Nachdruck verfolgt werden. 2. Welche konkreten Möglichkeiten sieht der Senat, zur frühzeitigen Jugendkriminalitätsprävention den Da- tenaustausch zwischen Schulen, Jugendämtern, Polizei und Staatsanwaltschaft zu verbessern? Zu 2.: Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 11c und 12 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13195 vom 5. Februar 2014 ausgeführt, ist in der unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft agierenden Ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Kinder- und Jugenddelinquenz (RÜ AG) die „Handreichung zur Datenübermittlung im Bereich Kinder- und Jugenddelinquenz“ erarbeitet worden. Ziel der Handreichung ist es, den Informationsaustausch der Jugendhilfe im Bereich der Kinder- und Jugenddelinquenz und deren Kooperationspartner (Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugend- gericht, Schule, Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende, Jugendstrafvollzug, Freie Träger) unter Berücksichtigung des durch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmens sicherzustellen. In diesem Zusammenhang hat die RÜ AG auch Verfah- rensvorschläge zur „Verbesserung der interdisziplinären, ressortübergreifenden Zusammenarbeit im Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern“ ausgearbeitet, die mit Rundschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Nr. 5/2011 vom 20. September 2011 veröffentlicht worden sind. Mit der Handreichung und dem Rundschreiben wurde unter anderem auch ein we- sentlicher Beitrag zur rechtssicheren Umsetzung des in Ziffer 7 der Intensivtäterrichtlinie verankerten Informati- onsaustausches geleistet. Sowohl die Handreichung als auch das Rundschreiben sind im Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BDI) für das Jahr 2011 an das Abgeordnetenhaus als Effektivitätssteigerung der notwendigen Informationsflüs- se sowie als entscheidende Maßnahmen zur Beschleuni- gung von Verfahrensabläufen und zur Verbesserung der Kooperationsstrukturen hervorgehoben worden. Der Se- nat hat den Bericht des BDI mit Drs. 17/0435 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die festgelegte Auswertung der Verfahrensweisen nach einem Jahr hat gezeigt, dass die bestehenden verbindlichen Regelungen von allen Verfah- rensbeteiligten als ausreichend bewertet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 270 2 Im Weiteren wurden bereits mit Rundschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Nr. 1/2006 vom 16. Dezember 2005 die Zusammenarbeit und der Datenaustausch zwischen Schule und Jugendamt ausführlich geregelt. Mit dem Gesamtkonzept Kooperati- on von Schule und Jugendhilfe ist darüber hinaus eine „Handlungsempfehlung zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung“ erarbeitet worden, die den Schulen und Jugendämtern zum gegenseitigen Informationsaus- tausch bei komplexem Hilfebedarf dient. Darüber hinaus fungiert im laufenden Arbeitsprozess als Plattform für derartige Schnittstellenarbeit das von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung zuwendungsfi- nanzierte Projekt „Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz“ der Stiftung SPI mit dem Auftrag, den Dialog zwischen Mitarbeitern/- innen der Jugendhilfe und der Bereiche Schule, Polizei und Justiz in Berlin anzuregen, zu erhalten und auszubau- en. Themenschwerpunkte, wie unter anderem auch der Datenaustausch zur frühzeitigen Jugendkriminalitätsprä- vention, werden im jährlich tagenden Fachbeirat der Clea- ringstelle diskutiert und sich daraus ergebende Hand- lungsbedarfe in den jeweiligen Ressorts umgesetzt. Im Rahmen des Datenaustauschs zwischen der Polizei und den Schulen, Jugendämtern und der Staatsanwalt- schaft erfolgt regelmäßig bereits eine frühzeitige Benach- richtigung durch die Polizei Berlin. Der Senat evaluiert laufend die Zusammenarbeit und den Datenaustausch in Bereich der Jugendkriminalitätsprävention, um diese unter anderem im Rahmen der RÜ AG zu verbessern. 3. Wie bewertet der Senat das Pilotprojekt der Täter- orientierten Intervention (TOI) im Neuköllner Polizeiab- schnitt 55, zieht der Senat eine landesweite Einführung in Betracht und wenn ja, wann? Zu 3.: Das Projekt „Täterorientierte Intervention“ (TOI) begann im April 2012 zunächst als Pilotprojekt in der Polizeidirektion 5. Nach einem ersten Erfahrungsbe- richt im April 2014 erfolgte im Oktober 2014 eine Aus- weitung des Pilotprojekts auf die Polizeidirektionen 3 und 4 für ein weiteres Jahr. Aktuell findet eine Prozessbe- trachtung durch die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin statt. Nach Abschluss des Probelaufs er- folgt die Entscheidung, ob das Projekt landesweit einge- führt werden soll. 4. Wann führt der Senat bei der Berliner Polizei das Wohnortprinzip zur Bearbeitung von Jugendstrafsachen ein? Zu 4.: Im Rahmen des Pilotprojekts „Einrichtung einer zentralisierten Jugendsachbearbeitung im Rahmen der strategischen Ausrichtung in der Polizeidirektion 2“ erfolgt die Jugendsachbearbeitung auf Abschnittsebene nach dem Wohnortprinzip. Speziell geschulte Jugend- sachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter überneh- men alle Vorgänge, die Strafunmündige, Jugendliche und Heranwachsende betreffen. Ob die Bearbeitung von Ju- gendstrafsachen nach dem Wohnortprinzip auch auf ande- re Direktionen übertragen wird, wird erst entschieden, wenn die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt ausgewertet sind. 5. Zieht der Senat in Betracht, in den Polizeiabschnit- ten spezialisierte Jugendkommissariate einzurichten, die zur Prävention eng mit Schulen, Jugendämtern und der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten? Zu 5.: In 12 von insgesamt 37 Polizeiabschnitten wur- de ebenfalls im Rahmen eines Probelaufs ein Abschnitts- kommissariat (AK) eingerichtet. Innerhalb dieses AK werden sowohl Ermittlungen gegen Strafunmündige, Jugendliche und Heranwachsende wie gegen Erwachsene bearbeitet. Bei Verfahren gegen unter 21-Jährige werden besonders geschulte oder geeignete Beamtinnen und Be- amte eingesetzt, die auch eng mit Schulen, Jugendämtern und der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Nach erfolgtem Probelauf wird entschieden, ob die Abschnitts- kommissariate in allen Polizeiabschnitten installiert wer- den. 6. Wie begründet der Senat, dass das „Neuköllner Modell“ immer seltener in Berlin und unterschiedlich häufig in den jeweiligen Polizeidirektionen und einzelnen Polizeiabschnitten angewendet wird? 7. Wie und bis wann sorgt der Senat dafür, dass das „Neuköllner Modell“ wieder häufiger zur Anwendung kommt, welche klaren Anwendungskriterien für Polizei und Staatsanwaltschaft sollen definiert werden und wie sorgt der Senat für eine sichere Anwendung bei der Poli- zei? Zu 6. und 7.: Nachdem im Jahr 2013 mit insgesamt 236 durchgeführten Verfahren nach dem „Neuköllner Modell“ (NKM) der niedrigste Wert erreicht wurde, konnte für das Jahr 2014 wieder ein Anstieg um 31 Ver- fahren (13,1 Prozent) auf insgesamt 267 durchgeführte Verfahren festgestellt werden. Im Vergleich der ersten vier Monate 2014 mit den ersten vier Monaten 2015 ist ebenfalls ein Anstieg um 25 Verfahren festzustellen (von 99 Verfahren in 2014 auf 124 Verfahren in 2015). Das entspricht einem Anstieg von 25,3 Prozent. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 270 3 Als Gründe für den Rückgang der NKM-Verfahren können unter anderem benannt werden:  Täterinnen und Täter wohnen nicht in Berlin (Voraussetzung für die Anwendung des NKM ist ein Wohnsitz im Land Berlin)  Anzahl der Vorgänge und der Tatverdächtigen insgesamt nimmt ab. Die unterschiedlich häufige Anwendung des NKM in den jeweiligen Polizeidirektionen und den einzelnen Ab- schnitten kann zum Teil mit den bereits erwähnten Grün- den erklärt werden. Sie gibt aber wie die festgestellten Fallzahlen Anlass, nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen. Federführend für die die Konzeption des „Neuköllner Modells“ (NKM) ist das Amtsgericht Tiergarten, das fortlaufend an einer Optimierung der Verfahrensab- läufe arbeitet. Dabei werden auch regelmäßig Schulungen insbesondere für die Polizei durchgeführt. Im September 2014 ist im Anschluss an die Evaluation des NKM durch die Hochschule für Wirtschaft und Recht eine behörden- übergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt worden, an der Staatsanwaltschaft Berlin, Polizei Berlin, Jugendgerichts- hilfe, Jugendrichterinnen und Jugendrichter und die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin beteiligt sind. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Maßnahmen zur Steigerung der Anwendung des NKM zu erarbeiten. Derzeit erfolgt eine interne Prüfung und Abstimmung der Vorschläge. Die Ergebnisse werden wiederum in die Arbeitsgruppe eingebracht. Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass die Umsetzung des NKM insbesondere von der polizeili- chen Arbeitsorganisation abhängig ist und Ansatzpunkte für eine Verbesserung weniger bei der Konzeption selbst zu finden sind. So ist es unter anderem das Ziel der Ar- beitsgruppe, eine auf wenige Seiten begrenzte „Kurzanleitung “ zu erarbeiten, die der Polizei im täglichen Gebrauch einen schnellen Überblick über die Anwendungskriterien ermöglichen soll. Auch die in Erprobung befindlichen Organisations- veränderungen (siehe Antworten zu den Fragen 3, 4 und 5) dürften sich positiv auf die Anwendung des Neuköllner Modells und anderer Verfahrensvereinfachungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) auswirken. 8. Weshalb ist nicht geregelt, dass die Staatsanwalt- schaft bei Verfahren nach dem „Neuköllner Modell“ stets das „Verfahrensmerkmal NKM“ in die Statistik einzutragen hat, um nachvollziehen zu können, zu welchen Maß- nahmen oder Strafen jugendliche Straftäter nach dem NKM verurteilt wurden und bis wann sorgt der Senat für diese Regelung? Zu 8.: Die Eingabe des MESTA-Verfahrensmerkmals „NKM“ ist in der vom Leitenden Oberstaatsanwalt in Berlin verfügten Richtlinie zur vermehrten und beschleu- nigten Anwendung des vereinfachten Jugendverfahrens gemäß §§ 76 bis 78 Jugendgerichtsgesetz (JGG) – „Neuköllner Modell“ – vom 13. November 2012 geregelt. Demnach ist die Eingabe des Verfahrensmerkmals nach der Vorlage eines Vorgangs bei der Staatsanwaltschaft durch die zuständige Abteilungsleitung zu verfügen. 9. Weshalb wird statistisch nicht erfasst, wie lange be- schleunigte Jugendstrafverfahren nach dem „Neuköllner Modell“ dauern und bis wann sorgt der Senat für die statistische Erfassung? Zu 9.: Die relevanten *StPO-/OWi- sowie *StA- Statistiken basieren auf bundeseinheitlichen Verwaltungs- anordnungen der Länder, nach denen bereits umfangrei- che statistische Daten erhoben werden. Im Übrigen dienen die von Justiz und Polizei genutzten unterschiedlichen Aktenverwaltungssysteme nicht originär der Erstellung von Statistiken. Bei dem Fachverfahren MESTA handelt es sich zudem um ein Verbundverfahren, welches nicht einfach um beliebige Eingabemöglichkeiten erweitert werden kann. (* StPO = Strafprozessordnung-; OWI = Ordnungswid- rigkeiten-; StA = Staatsanschafts-) 10. Wie und bis wann sorgt der Senat dafür, dass beim „Neuköllner Modell“ zukünftig die Zielmarke eines Monats zwischen Anzeige und Gerichtsverhandlung erfüllt wird? Zu 10.: Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen. 11. Ist eine Evaluation des Neuköllner Pilotprojekts „Staatsanwaltschaft für den Ort“ vorgesehen und wenn ja, wann ist mit einem Evaluationsergebnis zu rechnen? Zu 11.: Das Pilotvorhaben wird während seiner Lauf- zeit, zum Beispiel im Rahmen regelmäßiger Arbeitstref- fen, einer kontinuierlichen Bewertung im Hinblick auf seine Wirksamkeit und Praktikabilität unterzogen werden. Über Art und Umfang einer weitergehenden – gegebenenfalls auch externen – Evaluation wird abhängig vom Verlauf des Vorhabens entschieden werden. 12. Weshalb vergehen nach Jugendstrafverfahren seit Jahren – auch vor dem Hintergrund der ebenfalls seit Jahren rückläufigen Jugendarresturteile – durchschnittlich drei Monate zwischen Urteil und Jugendarrestantritt und wie und bis wann wird der Senat für eine Beschleunigung des Jugendarrestantritts sorgen? 13. Wie bewertet der Senat die Ankündigung von Jus- tizsenator Heilmann vom 29. Februar 2012, die Spanne zwischen Verurteilung und Arrestantritt solle auf zwei Wochen reduziert werden? Zu 12. und 13.: Hinsichtlich der Beantwortung dieser Fragen wird auf die Beantwortung der Fragen Nr. 7. und 8. der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16164 vom 30. April 2015 verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 270 4 14. Für wann ist das Ergebnis der wissenschaftlichen Begleitung durch den Kriminologischen Dienst für den Berliner Justizvollzug und die Sozialen Dienste der Justiz im Rahmen der Betrachtung der Ausgestaltung des Ar- restvollzuges sowie der Betrachtung des individuellen Arrestverlaufes geplant? 15. Weshalb dauerte die Einführung dieser Falldoku- mentation drei Jahre? Zu 14. und 15.: Der Kriminologische Dienst für den Berliner Justizvollzug und die Sozialen Dienste der Justiz sind im Laufe des Jahres 2013 mit der Entwicklung eines Konzepts zur wissenschaftlichen Begleitung des Jugend- arrests beauftragt worden. Seit Januar 2014 bis Dezember 2015 ist die bundesweite Evaluation der neu eingeführten Jugendarrestes neben einer Jugendstrafe, § 16a JGG, (so genannter „Warnschussarrest“) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) in Arbeit und die Untersuchungen sind angelaufen. Die Konzeption dieser laufenden Evaluation soll in der wissenschaftlichen Begleitung des Jugendarrestes durch den Kriminologischen Dienst strukturell Berücksichti- gung finden. Der Beginn der Evaluation ist für 2016 ge- plant, erste Ergebnisse werden für das Jahr 2017 erwartet. Berlin, den 17. Juni 2015 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2015)