Drucksache 17 / 16 279 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 20. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2015) und Antwort Organisierte Kriminalität in Berlin – Präventionsmaßnahmen bei Intensivtätern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schwellen- und Intensivtäter gehören po- lizeilich bekannten arabischen Clans an? Zu 1.: Der Begriff „polizeilich bekannte arabische Clans“ ist für die Polizei Berlin nicht relevant; er unterliegt keiner verbindlichen Definition, sagt weder etwas zur Rolle oder zum Status von Personen aus polizeilicher Sicht, noch etwas zur Größe oder Struktur einer Familie oder zum jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis aus. Bei der Polizei Berlin erfolgt keine statistische Erfas- sung der Familienzugehörigkeit von Straftäterinnen und Straftätern. Ermittelt wird grundsätzlich gegen Straftäte- rinnen und Straftäter, unabhängig von einer etwaigen Familienzugehörigkeit. Insofern liegen hierzu keinerlei valide Daten vor. 2. Gibt es hierzu regionale Schwerpunkte? (Bitte um Auflistung nach Bezirken) Zu 2.: Unter Hinweis auf Frage 1 ist eine Beantwor- tung nicht möglich. 3. Welche Präventionsmaßnahmen werden durchge- führt und sind darüber hinaus geplant, damit ein Abdriften in die Organisierte Kriminalität verhindert werden kann? Zu 3.: Die Intensivtäterrichtlinie (ITR) und das Pro- gramm „Täterorientierte Ermittlungen“ (TOE-Programm) beinhalten neben repressiven Maßnahmen eine starke präventive Komponente. Bei den Personen, die gemäß ITR bearbeitet werden bzw. in das polizeiliche TOE- Programm aufgenommen wurden, sollen kriminelle Kar- rieren möglichst frühzeitig erkannt und unterbrochen bzw. verhindert werden. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Herkunft oder Familienzugehörigkeit, sondern bei Vorlie- gen der geforderten Kriterien wie Schwere und Anzahl der Straftaten. Personen mit einer bereits verfestigten kriminellen Karriere und Personen, die in organsierten Strukturen bzw. aus organisierten Strukturen heraus schwerwiegende Straftaten begehen, sind nicht vorrangig Zielgruppe der ITR und des TOE-Programmes. 4. Wurden betroffene Jugendliche aus Clan-Familien durch die Fürsorgepflicht des Staates in Obhut genom- men? Zu 4.: Hinsichtlich einer Clan-Zugehörigkeit wird auf Antwort 1 verwiesen. Insoweit kann diese Frage nicht beantwortet werden Berlin, den 05. Juni 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2015)