Drucksache 17 / 16 281 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 20. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2015) und Antwort Organisierte Kriminalität in Berlin – Mehr Kooperationen und eine SchwerpunktStaatsanwaltschaft ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet die Senatsverwaltung für Justiz die Einrichtung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft im Bereich der Rockerkriminalität? 2. Würde eine neu zu schaffende Schwerpunkt- Staatsanwaltschaft in Berlin im Bereich der arabischen Clans einen neuen Impuls für Verurteilungen geben? 3. Wenn ja, mit wie viel Personal müsste man rech- nen? 4. Wenn nein, warum nicht? Zu 1 bis 4.: Die Einrichtung von Schwerpunktstaats- anwaltschaften ist in § 143 Absatz 4 des Gerichtsverfas- sungsgesetzes geregelt. Voraussetzung ist, dass in einem Oberlandesgerichtsbezirk mehrere Landgerichte mit ihren jeweiligen Staatsanwaltschaften angesiedelt sind, da nur dann die Möglichkeit der landgerichtsübergreifenden Zuständigkeitskonzentration besteht. Da Berlin lediglich einen Landgerichtsbezirk bildet und nur eine Staatsan- waltschaft hat, kommt die Einrichtung einer Schwer- punktstaatsanwaltschaft organisatorisch nicht in Betracht. Innerhalb der Staatsanwaltschaft Berlin ist zur Verfolgung Organisierter Kriminalität bereits eine Schwerpunktset- zung erfolgt, denn es gibt drei Abteilungen, die eine Spe- zialzuständigkeit für Organisierte Kriminalität haben. Sämtliche Straftaten von Rockern werden in den Abtei- lungen 254 (alle Betäubungsmittelstraftaten) und 251 (alle anderen Straftaten) bearbeitet. Auch werden Verfahren gegen Angehörige bestimmter arabischer Großfamilien bereits im Wesentlichen in der Abteilung 251 bearbeitet, so dass auch insoweit bereits eine Schwerpunktsetzung erfolgt ist. 5. Welche Formen gemeinsamer Kooperationen und Austausche existieren zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Organisierten Kriminalität? Zu 5.: Zwischen der Staatsanwaltschaft Berlin und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Organisierte Krimina- lität in Frankfurt (Oder) finden regelmäßig Treffen zum gemeinsamen Austausch statt. 6. Gibt es beim LKA Brandenburg ein ähnliches Fachkommissariat wie zur Rockerkriminalität oder arabi- sche Clans in Berlin? Zu 6.: Nach Kenntnis des Senats wird im Landeskri- minalamt (LKA) Brandenburg beim Fachkommissariat 211 das Phänomen „Organisierte Kriminalität“ bearbeitet, was unter anderem auch Rockerkriminalität umfasst. 7. Wie kann eine bessere Vernetzung und Verzah- nung zukünftig aussehen? Zu 7.: Die aktuelle Form des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit wird von den hiesigen, mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität betrauten Dienststellen des LKA Berlin und den Strafverfolgungs- behörden als vertrauensvoll bewertet. Ein weiterer Aus- bau der bestehenden guten Zusammenarbeit wird zum momentanen Zeitpunkt nicht als erforderlich erachtet. Berlin, den 12. Juni 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2015)