Drucksache 17 / 16 282 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 20. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2015) und Antwort Organisierte Kriminalität in Berlin – Ermittlungsergebnisse und Verurteilungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den letz- ten fünf Jahren in Bezug auf Organisierte Kriminalität und arabische Clans in Berlin? Zu 1.: In 26 als Organisierte Kriminalität (OK) einge- stuften Ermittlungskomplexen aus den Jahren 2011 bis 2014 waren die Tatverdächtigen der dominierenden Nati- onalität Angehörige von Staaten der Arabischen Liga oder hatten eine ethnische Herkunft aus diesen Ländern. Für 2010 liegen entsprechende Zahlen nicht vor. 2. Bei wie vielen Beschuldigten kam es zur Anklage und wie viele wurden später verurteilt? (Bitte um Anzahl und Quote) Zu 2.: Eine statistische Erfassung von Verfahren spe- ziell gegen Angehörige von „arabischen Clans“ erfolgt nicht. 3. Gab es in den letzten fünf Jahren vorzeitige Haft- entlassungen bei Tätern, die dem Spektrum der Organi- sierten Kriminalität zuzuordnen sind? Zu 3.: Über die gerichtlichen Entscheidungen zu vor- zeitigen Entlassungen nach §§ 57, 57a, 57b Strafgesetz- buch wird keine statistische Erhebung vorgenommen, die nach Kriminalitätsbereichen beziehungsweise Täterprofi- len unterscheidet. 4. Gab es Hafterleichterungen (z.B. offener Vollzug) für verurteilte Personen aus diesem Bereich in den letzten fünf Jahren? Wenn ja: In wie vielen Fällen wurden diese nach Verstößen wieder zurückgezogen? Zu 4.: Die Entscheidung über die Unterbringung eines Gefangenen im offenen Vollzug richtet sich ausschließ- lich nach den individuellen Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 Strafvollzugsgesetz. So muss die Eignung des Gefangenen für die besonderen Anforderungen des offe- nen Vollzuges, zum Beispiel Selbstdisziplin und Verant- wortungsbewusstsein und das Nichtbestehen einer Ent- weichungs- oder Straftatgefahr vorliegen. Eine statistische Erhebung, die die vorstehende Fragestellung abbildet, wird nicht geführt. 5. Welche Waffenfunde gab es in den letzten fünf Jahren im Bereich der Organisierten Kriminalität in Be- zug auf arabische Clans in Berlin? (Bitte um Aufstellung nach Art und Menge der Funde) 6. Konnten alle Funde mit einem entsprechenden Nachweis zur Berechtigung verknüpft werden? 7. Welche Maßnahmen wurden in diesem Zusam- menhang strafrechtlich eingeleitet? 8. Welche Arten von Hieb- und Stichwaffen wurden gefunden und welche wurden sichergestellt – auch in der Anzahl? 9. Welche Arten von Schusswaffen wurden gefunden und welche wurden sichergestellt – auch in der Anzahl? Zu 5. bis 9.: Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 1 der erwähnten Ermittlungskomplexe der Organisierten Kriminalität aus den Jahren 2011 bis 2014, in denen eine Dominanz von Tatverdächtigen arabisch-stämmiger Her- kunft festgestellt wurde, kam es immer wieder auch zur Auffindung und Sicherstellung von Waffen, ohne dass es hierzu eine statistische Erhebung oder Auswertung hin- sichtlich der Art und Menge gibt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 282 2 Hinzuweisen ist darauf, dass darüber hinaus bei den für Waffendelikten originär zuständigen Dienststellen der Polizei Berlin weitere Waffenfunde bzw. Waffendelikte bearbeitet wurden bzw. werden, die arabisch-stämmigen Tatverdächtigen zuzuordnen sein dürften. Diese Vorgänge sind jedoch aufgrund fehlender Suchmerkmale wie bei- spielsweise der Herkunftsethnie nicht recherchierbar. Berlin, den 05. Juni 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2015)