Drucksache 17 / 16 289 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 27. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2015) und Antwort Wie setzt sich der Senat in der Fluglärmkommission für den Lärmschutz der Berli- ner*innen ein? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat sein Engagement in der Fluglärmkommission für den Flughafen BER (FLK)? Antwort zu 1: Der Senat ist mit einem stimmberech- tigten Mitglied der Obersten Immissionsschutzbehörde sowie mit der Obersten Luftfahrtbehörde und der Senats- kanzlei als nicht stimmberechtigte Gäste in der Fluglärm- kommission für den Flughafen Berlin-Schönefeld vertre- ten. Diese nehmen regelmäßig an den Sitzungen teil. Auch die Hausleitung nimmt nach terminlichen Möglich- keiten regelmäßig an den Sitzungen teil. Bei allen Belangen, die weitere Beeinträchtigungen für Bewohnerinnen und Bewohner des Landes Berlin darstellen, werden notwendige Positionen geäußert und es wird entsprechend abgestimmt. In diesem Sinn bewertet der Senat seine Aufgaben- wahrnehmung als vollständig und erfolgreich. Frage 2: Wie bewertet der Senat in diesem Zusam- menhang den Umstand, dass die Vertreter*innen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sich seit der 79. Sitzung der FLK am 04.07.2011 nicht mehr protokolliert in der FLK geäußert haben? Antwort zu 2: Die Aussage in der Fragestellung ist nicht zutreffend. In den veröffentlichten Protokollen ist eine Position der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der 91. Sitzung der Fluglärmkommission am 24.11.2014 letztmalig erwähnt worden. Die Protokolle der Fluglärmkommission für den Flughafen Berlin- Schönefeld sind keine Wortprotokolle. Sie geben ledig- lich das Ergebnis mit ausgewählten Diskussionspositio- nen zum jeweiligen Tagesordnungspunkt wieder. Im Übrigen gibt es Vorbereitungsrunden mit allen Vertreterinnen und Vertretern, in denen Positionen und Beiträge abgestimmt werden. Frage 3: Warum äußerten sich die jeweiligen Vertre- ter*innen des Senats im Einzelnen in der FLK nicht zu folgenden Themen? - der Forderung nach der Einführung eines Pro- gramms ähnlich dem CASA-Programm am Flug- hafen Frankfurt am Main - der Müggelsee- und der Wannseeroute - der Umsetzung des Schallschutzprogramms - der Problematik des unabhängigen Parallelbetriebs Antwort zu 3: Die in der Frage unterstellte Behaup- tung ist so nicht nachvollziehbar, s. Antwort zu 2. Frage 4: In welchen Arbeitsgruppen bzw. Arbeitskrei- sen der FLK sind/waren Vertreter*innen des Senats ver- treten? Antwort zu 4: Die Oberste Immissionsschutzbehörde des Landes Berlin als Mitglied in der Fluglärmkommissi- on für den Flughafen Berlin-Schönefeld war in der Ar- beitsgruppe „Flugroutenkriterien“ vertreten, die Kriterien zur Bewertung der Optimierung von An- und Abflugver- fahren im Januar 2011 erarbeiten sollte. Die Oberste Luftfahrtbehörde des Landes Berlin als Gast in der Fluglärmkommission ist in der Arbeitsgruppe „Betriebsregime“ vertreten. Frage 5: Welche Anträge haben Vertreter*innen des Senats während ihrer Mitgliedschaft in der FLK einge- bracht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 289 2 Antwort zu 5: In der 70. Sitzung der Fluglärmkom- mission für den Flughafen Berlin-Schönefeld am 13.12.2010 ist der Antrag 08/2010 mit der Bitte um Prü- fung gestellt worden, die Höhe der sogenannten „Enroute clearance“ (Entlassung aus vorgegebenen Flugrouten und Freigabe in den freien Luftraum) anzuheben. Zur 80. Sitzung der Fluglärmkommission am 26.09.2011 ist der Antrag 80/80/2011 mit der Bitte um Prüfung der Abflüge in der Betriebsrichtung Osten (BR 07) des zukünftigen Flughafens BER gestellt worden, um die sogenannte Müggelseeroute zu vermeiden. Frage 6: Auf welcher Basis entscheiden die Vertre- ter*innen des Senats wie sie sich in einer Abstimmung verhalten? Antwort zu 6: Die Vertreter und Vertreterinnen des Senats entscheiden auf Grundlage der fachlichen Vorbe- reitung zum jeweiligen Tagesordnungspunkt und mit Zustimmung durch die Leitung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie nach den stattfin- denden Erörterungen mit den betroffenen Bezirken von Berlin, Vertreterinnen und Vertretern von Bürgerinitiati- ven und der Senatskanzlei. Berlin, den 11. Juni 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2015)