Drucksache 17 / 16 293 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 27. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2015) und Antwort UEFA-Champions-League-Finalspiele in Berlin 2015 (III) – Feiern auf Kosten der Berlinerinnen und Berliner? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass die Celebration Party am Tag vor dem UEFA-Champions-League-Finale der Männer im Olympiastadion 154.000 € kosten soll, wenn nicht, wie hoch sind die Kosten tatsächlich und wer trägt sie? Zu 1.: Das Land Berlin trägt anteilige Kosten in vo- raussichtlicher Höhe von 116.000 €. Die Endabrechnung der abschließenden Kosten erfolgt üblicherweise erst mit einem zeitlichen Abstand zur Ver- anstaltung. Über die Höhe der Kosten, die die UEFA als Veran- stalter trägt (z.B. für das Bühnenprogramm, Logistik, Sicherheit, Transport etc.), liegen dem Senat keine Anga- ben vor. 2. Wer ist der Veranstalter der Celebration Party und welchen Zwecken dient diese Veranstaltung? Zu 2.: Veranstalter der Celebration Party ist die UEFA (Union des Associations Européennes de Football). Die Veranstaltung ist fester Teil des Rahmenprogramms des jährlichen UEFA Champions League-Finales und schafft in der ausrichtenden Stadt einen repräsentativen gesell- schaftlichen Rahmen für das Finalspiel des bedeutendsten Vereinsfußballwettbewerbs in Europa. Die Durchführung von Senatsempfängen, Gala- Dinnern und protokollarischen Rahmenveranstaltungen des Landes Berlin ist im Übrigen regelmäßig Teil von herausgehobenen internationalen Sportgroßveranstaltun- gen und wird auch anderenorts so gehandhabt. 3. In welcher Höhe beteiligt sich das Land Berlin an den Kosten für die Celebration Party, wie begründet der Senat diese Kostenbeteiligung und wofür ist das Geld konkret vorgesehen? Aus welchen Haushaltstiteln wird es finanziert? Zu 3.: Die unter 1. genannten Kosten gliedern sich wie folgt auf: Catering, einschl. Personal, Möblierung etc. 84.133,00 € Anmietung eines Flugzeugveterans („Rosinenbomber“) 1.642,20 € Raummiete Abflughalle Tempelhof 29.910,00 € Summe 115.685,20 € Die Kosten werden aus dem Titel 0510 / 54 053 – Veranstaltungen – finanziert. 4. In welchem finanziellen Umfang beteiligt sich die UEFA an den Kosten der Party, in welchem Umfang DFV bzw. BFV und welche privaten Sponsoren beteiligen sich finanziell daran? Zu 4.: Dem Senat ist nicht bekannt, in welchem finan- ziellen Umfang sich die UEFA an den Kosten der Veran- staltung beteiligt, da die UEFA selbst Veranstalter und gegenüber dem Land Berlin nicht auskunftspflichtig ist. Ebenfalls ist nicht bekannt, ob und wenn ja in welchem finanziellen Umfang sich der Berliner Fußball-Verband (BFV) und welche privaten Sponsoren sich finanziell beteiligen. Der Deutsche Fußball-Verband (DFV) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ist in die Celebrati- on Party nicht eingebunden, da er am 20. November 1990 auf einem Außerordentlichen Verbandstag seine Auflö- sung beschlossen hat. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 293 2 5. Wer bestimmt die Einladungsliste für die Celebrati- on Party und wie viele und welche Eingeladenen stehen darauf? Zu 5.: Den Einladungskreis hat die UEFA bestimmt. Das Land Berlin erhielt als Teil des Lokalen Organisati- onskomitee (LOC) eine Vorschlagsoption für maximal 25 Einladungen. Die Gäste wurden vom Deutschen Fußball- Bund (DFB) und der UEFA benannt. Die Einladungen selbst erfolgten dann durch die UEFA als Veranstalter. 6. Gab es für eine Celebration Party alternative, preiswertere Veranstaltungsangebote und warum wurden diese nicht genutzt? Zu 6.: Der Veranstaltungsort wurde unter dem Aspekt der „Stadt im Wandel“ für eine geplante Personenanzahl von 600 bis 700 Personen ausgewählt. Aus den angeforderten Angeboten wurde unter Beach- tung des Haushaltsrechts und der besonderen Erfordernis- se an eine protokollarische Veranstaltung das für Berlin wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. 7. Wie setzen sich die 17.000 € Kosten für den Empfang des Regierenden Bürgermeisters im Roten Rathaus anlässlich der Entgegennahme der Pokale zusammen, wofür wurde das Geld konkret verwendet? Zu 7.: Folgende Kosten sind bisher dem Land Berlin in Rechnung gestellt worden: Catering am 26. April 2015 (UEFA Office zur Vorbereitung) 108,80 € Catering am 27. April 2015 (Cup Handover Ceremony) 15.142,10 € Hostessen/Sicherheit 1.309,08 € Einladungskarten 1.892,10 € Summe 18.452,08 € Die endgültige Höhe der Kosten kann erst nach Vor- lage aller Rechnungen beziffert werden. 8. Wie hoch waren die Kosten des Empfangs am Vor- abend des Champions-League-Finales der Damen und in welcher Höhe hat sich das Land Berlin daran beteiligt? Zu 8.: Das Land Berlin hat folgende Kosten getragen: Catering 18.463,80 € Entertainment 3.265,44 € Übernachtungen Music-Band 314,00 € Einladungskarten 1.444,66 € Menükarten 606,90 € Summe 24.094,80 € 9. Wie viele Personen nahmen am Finalists Dinner zu Ehren des UEFA-Women’s-Champions-League-Finals 2015 am 13. Mai 2013 teil, wer bestimmte die Einla- dungsliste, und wer stand darauf? Zu 9.: Den Einladungskreis hat die UEFA bestimmt. Auch hier hatte das Land Berlin eine Vorschlagsoption für ca. 50 Einladungen. Die Einladungen selbst erfolgten dann durch die UEFA als Veranstalter. Die Anzahl der Personen, die am Dinner teilgenommen haben, ist dem Senat nicht bekannt. 10. Inwiefern waren die Kosten für Empfänge und an- dere Feierlichkeiten aus Anlass der UEFA-Champions- League-Finalspiele in dieser Höhe in der Kostenkalkulati- on des Senats Bestandteil der Vertragsabschlüsse mit der UEFA und wer hat letztlich entschieden, dass diese Ab- schlüsse so zustande kommen? Zu 10.: Bei der Budgetaufstellung für alle Maßnah- men im Zusammenhang mit den beiden Champions Lea- gue-Finalspielen wurden vom Senat entsprechend den Anforderungen der UEFA für die Celebration Party und weitere repräsentative Veranstaltungen Kosten berück- sichtigt. Die Kostenermittlung erfolgte dabei auf der Basis von Erfahrungen aus ähnlichen Veranstaltungen in der Vergangenheit. Am 16. Dezember 2014 hat der Senat beschlossen, dass der Regierende Bürgermeister von Berlin oder ein zu seiner Vertretung befugtes Senatsmitglied ermächtigt wird, die mit der Ausrichtung des UEFA Champions League-Finales im Jahr 2015 in Zusammenhang stehen- den Erklärungen, rechtsverbindlichen Zusagen und Ga- rantien des Landes Berlin abzugeben, und dass die für die Vorbereitung und Durchführung erforderlichen investiven und konsumtiven Ausgaben aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden. 11. In welcher Art und Weise erfolgte eine Einbezie- hung des Parlamentes in Planungen und Kostenkalkulati- onen des Senates für die UEFA-Champions-League- Finalspiele und der damit verbundenen Programme, Maß- nahmen und Feierlichkeiten? Zu 11.: Im Zusammenhang mit der Ausrichtung der UEFA Champions League-Finalspiele hat der Hauptaus- schuss des Abgeordnetenhauses von Berlin in seiner Sit- zung am 12. November 2014 nach Aussprache das Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 04.11.2014 - Ausrichtung des UEFA Champions League-Finales der Frauen im Jahr 2015, (rote Nr. 1676) zur Kenntnis genommen und außerplanmäßige Verpflich- tungsermächtigungen zugelassen. Darüber hinaus hat der Hauptausschuss zur Kenntnis genommen, dass die erfor- derlichen Ausgaben in 2015 im Rahmen der Haushalts- wirtschaft finanziert werden. Insoweit war das Parlament in Planungen, Kostenkalkulationen und Maßnahmen des Senates für die Champions League-Finalspiele einbezo- gen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 293 3 Unbeschadet dessen gilt im Übrigen auch hier das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative. Berlin, den 08. Juni 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2015)