Drucksache 17 / 16 295 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 27. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2015) und Antwort Vorbereitungsstand und Konzept der Sanierung der Komischen Oper Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen zur Sanierung der Komischen Oper wurden bis zum heutigen Datum umgesetzt – insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf der Grundlage der 2002 durchgeführten Bestandsaufnahme und Analyse der Bausubstanz, Bühnentechnik, technischen Gebäudeaus- rüstung und der Funktionsabläufe sowie der daraus resul- tierenden Zielplanung im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Erarbeitung eines Bedarfspro- gramms zur Sanierung der Komischen Oper zu Berlin erfolgte und der Bedarf für die Sanierung auf die als aus- gesprochen dringlich bezeichneten Maßnahmen Techni- sche Gebäudeausrüstung, Entrauchungsanlage Zuschau- ersaal, Dachflächen, Bühnentechnik, Foyer beschränkt wurde? Zu 1.: Bis 2004 oblag die bauliche Unterhaltung und Wartung der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung (SenStadt), jetzt Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt (SenStadtUm). Mit Gründung der Stiftung Oper in Berlin 2004 ist das Eigentum an den von den Opernbetrieben genutzten Gebäuden und damit auch die Verantwortung für die laufende bauliche Unter- haltung und Wartung in der Komischen Oper auf diese übergangen. Die Bestandsaufnahme und Analyse der Bausubstanz sowie der Technischen Anlagen und Funktionsabläufe der Komischen Oper mündeten in der Erarbeitung eines Be- darfsprogramms in den Jahren 2008/2009, das neben der Instandsetzung der Gebäudesubstanz auch Funktionsver- besserungen und -ausweitungen vorsah. Dieses wurde vom Bedarfsträger nicht bestätigt, da für deren Umset- zung deutlich höhere als die in der Finanzplanung vorge- sehenen Kosten angegeben wurden. Im Folgenden wurde dieses Bedarfsprogramm in Va- rianten weiterentwickelt. Bisher liegt allerdings kein zwi- schen Bedarfsträger, Nutzerin und Baudienststelle ab- schließend geeintes Sanierungskonzept vor, da die Komi- sche Oper zusätzlich um die Prüfung der weiteren Varian- te einer Sanierung im laufenden Betrieb bat. Die Abstim- mungsgespräche dazu dauern noch an. Auch wenn wichtige und dringliche Maßnahmen zur Absicherung des laufenden Spielbetriebs vorgezogen werden konnten (siehe Antwort zu Frage 2.), bleibt die Grundsanierung der Komischen Oper eines der zentralen Vorhaben zum Abbau des Sanierungsstaus der kulturellen Infrastruktur. Voraussetzung für einen sicheren und nach- haltigen Musiktheaterbetrieb in der Behrenstraße bleibt die grundlegende Sanierung der Bausubstanz, die Erneue- rung der Technischen Anlagen und die Optimierung der Funktionsabläufe. 2. Welche Kosten sind dafür bisher aufgewandt wor- den? Zu 2.: Folgende wichtige und dringliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs wurden bzw. werden in den Jahren 2013 bis 2015 umgesetzt: 3. Wurde das Bedarfsprogramm zur Sanierung der Komischen Oper Stand 2004 seither angepasst und wenn ja, wann, durch wen und warum? Zu 3.: Vom Bedarfsträger, der Senatskanzlei - Kultu- relle Angelegenheiten wurde bisher kein Bedarfspro- gramm unterzeichnet. Gegenwärtig finden Abstimmungen zwischen der Baudienststelle, der Nutzerin und dem Be- darfsträger zur Festlegung des Sanierungskonzepts statt (siehe auch Antwort zur Frage 1.).  Teilerneuerung Inspizientenanlage 625.000 €  Erneuerung Transporthubpodium 204.000 €  Erneuerung Orchesterhubpodien 1.565.000 €  Teilerneuerung Brandmeldeanlage (BMA) 96.000 € Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 295 2 4. Welche Rolle und Funktion hat die Opernstiftung in der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung der Komischen Oper? Zu 4.: Die Stiftung Oper in Berlin ist Eigentümerin der Liegenschaften der künstlerischen Teilbetriebe sowie der Werkstätten. Die Komische Oper verfügt als Nutzerin über detaillierte Kenntnis vom Bestand und Zustand aus dem laufenden Betrieb der von ihr genutzten Gebäude. Aus dieser Perspektive meldet sie dringliche Bedarfe zur Instandsetzung bzw. Sanierung an. Im Zuge der Erstellung des Bedarfsprogramms ist die Komische Oper Ansprechpartnerin der Projektpartner vor allem für die Bestandsaufnahme und den Analyseprozess sowie die Investitionsziele des Sanierungskonzepts. Wie in der Anweisung Bau (ABau) festgelegt, wird die Nutzerin in den Planungs- und Bauprozess intensiv eingebunden, u.a. über Planungsbegleitende bzw. Baube- gleitende Ausschüsse (PBA bzw. BBA). Dort finden detaillierte Abstimmungen der Komischen Oper mit der Baudienststelle und den Planern unter Beteiligung des Bedarfsträgers statt. 5. Gefährden die ausstehenden Sanierungsmaßnah- men die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Hauses? Wenn nein, wie wird die Verkehrssicherheit des Hauses trotz der seinerzeit festgestellten Dringlichkeit gewähr- leistet? Zu 5.: Die Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrs- sicherheit des Hauses wurde bisher jederzeit gewährleis- tet, seit 2004 durch die Stiftung Oper in Berlin. Zusätzlich zu den unter Antwort zu 2. aufgeführten Sanierungsmaßnahmen wurden seit 2005 folgende bauli- che Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit durchgeführt:  Erneuerung der defekten Bestuhlung  Erneuerung der Hausalarmanlage  Erneuerung relevanter Brandschutztüren  Erneuerung der Klimaanlage Orchesterprobenbühne 6. Welche Sanierungsmaßnahmen zu welchen Kosten sind kurz-, mittel- und langfristig geplant? 7. Welche Maßnahmen mit welchem Budget sind Bestandteil der aktuellen Planungsunterlagen? Zu 6. und 7.: Im gegenwärtig sich in der Abstimmung befindlichen Bedarfsprogramm (vgl. Antwort zu Frage 1.) sind nachfolgende Sanierungsziele verankert:  Schaffung funktionsfähiger und wirtschaftlicher Funktionsabläufe  Nachhaltige Sanierung der Bausubstanz einschließlich der Gebäudeabdichtung und der techni- schen Gebäudeausrüstung  Erneuerung und nachhaltige Erweiterung der Bühnentechnik  Herrichtung/ Revitalisierung der Außenanlagen  Teilerneuerung/ Modernisierung der Ausstattung In der Finanzplanung 2015 bis 2019 sind für die Um- setzung der Maßnahme „Sanierung und Grundinstandsetzung Komische Oper“ 80 Mio. € Gesamtkosten vorgesehen (Titel 1250/ 70105). Eine erste Baurate soll demnach in 2019 zur Verfügung gestellt werden. 8. In welchem Zeitraum soll die Sanierung der Komi- schen Oper nunmehr stattfinden, wo und wie soll der Spielbetrieb während der Baumaßnahmen erfolgen? Zu 8.: Mit der Sanierung der Komischen Oper soll gemäß der aktuellen Finanzplanung in 2019 begonnen werden. Sanierungszeitraum und konkreter Projektablauf sind Bestandteil des in der Abstimmung befindlichen Bedarfsprogramms und werden derzeit im Kontext der Festlegungen zum Sanierungskonzept (inkl. der Frage hinsichtlich des Spielbetriebs) zwischen Bedarfsträger, Nutzerin und Baudienststelle abschließend geklärt (vgl. Antwort zu Frage 3.). Berlin, den 09. Juni 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2015)