Drucksache 17 / 16 310 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 29. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2015) und Antwort Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückführungen (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufgabe hat die Bund-Länder-Arbeits- gruppe Rückführungen (AG Rück), welche Vertreterinnen werden vom Bund gestellt, und entsenden alle Bundes- länder regelmäßig Vertreterinnen zu deren Sitzungen? Zu 1.: Aufgabe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rück- führung (AG Rück) ist es, das bundesgesetzlich geregelte Verfahren bezüglich der Rückführungen einheitlich in den Ländern umzusetzen. Des Weiteren hat sie die Aufgabe, alle mit der Vorbereitung und Durchführung der Rückfüh- rung von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Auslän- dern im Zusammenhang stehenden Fragen zu prüfen und organisatorisch zweckmäßige und wirtschaftlich günstige Lösungen zu erarbeiten. Neben den Bundesländern sind in der AG-Rück regelmäßig das Auswärtige Amt, das Bun- desministerium des Innern, die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ver- treten. In der Regel nehmen an den Sitzungen Vertrete- rinnen und Vertreter der Innenministerien und Senatsver- waltungen aller Bundesländer teil. 2. Welche ständigen und Ad-Hoc-Unterarbeitsgrup- pen hat die AG Rück? Zu 2.: Aktuell existierten als ständige Unterarbeits- gruppen zum einen die Unterarbeitsgruppe (UAG) BAMF-Länder, die sich in ihrem Schwerpunkt mit den Fragen der Zusammenarbeit des BAMF und der Bundes- länder, insbesondere bei Überstellungen nach der Dublin- Verordnung, befasst, die Clearingstelle Passbeschaffung und die Clearingstelle Flugrückführung. Ad-Hoc Unterar- beitsgruppen sind derzeit nicht tätig. 3. An welchen Terminen seit dem 1. Januar 2010 ha- ben sich die AG Rück sowie deren Unterarbeitsgruppen getroffen, welche Themen wurden auf den Sitzungen mit welchem Ergebnis jeweils besprochen (bitte nach Termin, Sitzung, Thema und Ergebnis aufschlüsseln)? Zu 3.: Die AG Rück kommt regemäßig zweimal im Jahr zu einer Frühjahrs- und einer Herbstsitzung zusam- men. In den Sitzungen der AG Rück werden alle Themen angesprochen, die mit der Rückführung ausreisepflichti- ger ausländischer Staatsangehöriger zusammenhängen und bei denen von den beteiligten Behörden ein Erörte- rungsbedarf gesehen wird. Darüber hinaus ist darauf hin- zuweisen, dass die Tagungsprotokolle der AG-Rück und der Clearingstellentagung Passbeschaffung Ver- schlusssachen der Einstufung VS – nur für den Dienstgebrauch (VS-nfD) darstellen. Eine Offenlegung würde eine Abstimmung mit dem Herausgeber der Dokumente und den weiteren beteiligten Stellen erfordern. 4. Wie viele Mitarbeiter*innen welcher jeweiligen Dienststellen des Landes Berlin nahmen an den Sitzungen der AG Rück sowie deren Unterarbeitsgruppen seit dem 1. Januar 2010 jeweils teil? Zu 4.: Berlin wird auf den Tagungen der AG-Rück in der Regel durch den für Rückführungsfragen zuständigen Gruppenleiter des Referats Ausländerangelegenheiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vertreten. An den Sitzungen der UAG BAMF nimmt in der Regel die für Rückführungen zuständige Gruppenleiterin des Referats IV R der Ausländerbehörde teil. Diese ist auch Teilneh- merin der Clearingstellentagungen und war zeitweise auch an der früher tätigen UAG Vollzugsdefizite beteiligt. Wenn die Sitzungen der AG Rück oder ihren Unterar- beitsgruppen in Berlin stattfinden, nehmen in der Regel noch weitere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Se- natsverwaltung für Inneres und Sport bzw. der Auslän- derbehörde Berlin an den Sitzungen teil. 5. Über welche Zeiträume hatte das Land Berlin seit dem 1. Januar 2010 den Vorsitz der AG Rück sowie deren Unterarbeitsgruppen inne? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 310 2 Zu 5.: In dem von der Fragestellung umfassten Zeit- raum hatte das Land Berlin weder den Vorsitz der AG Rück noch einer ihrer Unterarbeitsgruppen inne. 6. Welche Initiativen, einschließlich der Einrichtung von Unterarbeitsgruppen, hat das Land Berlin seit dem 1. Januar 2010 in der AG Rück gestartet, zu welchem Zeit- punkt, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis jeweils? Zu 6.: Das Land Berlin hat in der Zeit seit dem 1.1.2010 keine Initiativen, auch nicht im Hinblick auf eine Einrichtung von Unterarbeitsgruppen, gestartet. Es wurden lediglich einzelne Fragestellungen mit dem Ziel des Erfahrungsaustausches als Tagesordnungspunkte angemeldet. Ständiger Tagesordnungspunkt des Landes Berlin ist der Bericht über die Arbeit in den EU-Arbeits- gruppen als Ländervertreter. Das Land Berlin stellt zurzeit den Bundesratsbeauftragten für die EU-Ratsarbeitsgruppe Rückführung und die Readmission-Experts-Meetings in Brüssel. 7. Welche Erfahrungsberichte, Materialien, Be- schlüsse und Forderungen sind dem Senat aus der Arbeit der AG Rück sowie deren Unterarbeitsgruppen seit dem 1. Januar 2010 bekannt, und hat der Senat selbst Unterla- gen in die Arbeit der AG Rück sowie deren Unterarbeits- gruppen eingebracht? Wenn ja, welche? 8. Welche Berichte und Analysen sind im Rahmen der AG Rück sowie deren Unterarbeitsgruppen seit dem 1. Januar 2010 entstanden? Zu 7. und 8.: Die UAG BAMF-Länder legte im Jahr 2011 einen im Auftrag der AG-Rück erstellten Bericht über die Probleme bei der praktischen Umsetzung von ausländerbehördlichen Ausreiseaufforderungen (Voll- zugsdefizite) vor. Am 4./5.11.2014 beschloss die AG Rück, diesen Bericht zu evaluieren und beauftragte hier- mit eine länderoffene Unterarbeitsgruppe. Dieser Bericht wurde der AG-Rück im April 2015 vorgelegt. Diese bei- den Berichte sind auch der Hausleitung bekannt. Sonstige Dokumente im Sinne der Fragestellung sind dem Senat weder bekannt noch wurden sie durch den Senat in die AG-Rück oder deren Unterarbeitsgruppen eingebracht. 9. In welchen Fällen wurde seit dem 1. Januar 2010 nach Befassung in der AG Rück sowie deren Unterar- beitsgruppen eine Beschlussfassung der Innenminister- konferenz (IMK) herbeigeführt, weil sich für die auslän- derbehördliche Praxis jeweils die Notwendigkeit für eine verbindliche Festlegung ergeben hat (bitte nach Termin, Sitzung, Thema und Beschluss aufschlüsseln)? Zu 9.: Die in der AG Rück und der IMK erörterten Fragestellungen weisen naturgemäß eine Schnittmenge auf. Die Anmeldungen zur IMK erfolgen durch den Bund oder die Länder. Zu der Frage, ob und ggf. welche An- meldungen zur IMK aufgrund der vorherigen Erörterun- gen durch die AG-Rück erfolgt sind, kann (mangels sta- tistischer Erfassung) keine Aussage getroffen werden. 10. Welche in der AG Rück sowie deren Unterarbeits- gruppen seit dem 1. Januar 2010 getroffenen Absprachen und ausgetauschten Informationen wurden in Berlin in Form von Erlassen oder Verwaltungsvorschriften umge- setzt? Zu 10.: Die Arbeit der Berliner Ausländerbehörde wird durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport fachaufsichtlich eng begleitet. Die aktuell anstehenden Themen und Fragestellungen werden in Besprechungen, Mailwechseln und Telefonaten erörtert. Die Ergebnisse dieser Abstimmungen fließen in die im Internet verfügba- ren Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde ein. Eine Zuordnung einzelner Bestandteile der Weisungslage zu den Erörterungen der AG Rück ist nicht möglich. Die Ergebnisprotokolle werden der Ausländerbehörde Berlin zur Verfügung gestellt. Allgemein kann gesagt werden, dass sich aus den Erörterungen der AG-Rück meist keine unmittelbare Notwendigkeit der Erteilung spezifischer Weisungen ergibt. Nicht selten werden schwierige Frage- stellungen vor abschließenden Entscheidungen noch auf anderen Ebenen, etwa im Rahmen der Ausländerreferen- tenbesprechungen, erörtert. 11. Für wann sind die nächsten Sitzungen der AG Rück sowie deren Unterarbeitsgruppen geplant, wo sollen diese stattfinden, und welche Themen sollen dort jeweils besprochen werden? Zu 11.: Die nächste Sitzung der AG-Rück wird im Herbst 2015 in Hamburg stattfinden. Als Termin ist der 10./11. November vorgesehen. Eine Tagesordnung liegt noch nicht vor. 12. Ist der Senat bereit, die jeweilige Tagesordnung der AG Rück analog der Tagesordnung der IMK vorab den zuständigen Abgeordneten des Berliner Abgeordne- tenhauses zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Zu 12.: Da es sich bei der AG-Rück um ein Bund- Länder-Gremium handelt, liegt diese Frage nicht in der Entscheidungskompetenz des Senats. Berlin, den 17. Juni 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2015)