Drucksache 17 / 16 313 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 29. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2015) und Antwort Planungsverfahren Mauerpark – studentisches Wohnen und geförderter Wohnungsbau im geplanten Baugebiet am Mauerpark Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird der Senat für den Mauerpark, der nun- mehr von gesamtstädtischer Bedeutung ist, parallel zum Bebauungsplanverfahren auch die Änderung des Flächen- nutzungsplans einleiten, und wenn ja, welche Fristen für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus sind für den B-Plan und den FNP geplant, wenn nein, warum erachtet der Senat eine Beibe- haltung des FNP, aus dem auf der Ausweisung „Grünfläche “ kein Bauland für ein Wohnungsbauprojekt entwickelt werden darf, beim Bau von Wohnungen in nicht unerheblicher Größenordnung für rechtlich zulässig, und auf welche Rechtsgutachten, Urteile etc. stützt er dabei seine Auffassung? Antwort zu 1: Der Senat wird keine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) einleiten. Die Entwicklungsfähigkeit aus dem FNP stützt sich auf die Ausführungsvorschriften zum Darstellungsum- fang, zum Entwicklungsrahmen sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin (AV 1 – FNP), Bekanntma- chung vom 29. Juni 2011. Das auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans 1-64a VE zu entwickelnde Wohnungsbau- projekt stellt eine geordnete städtebauliche Entwicklung dar, da die Grundkonzeption des FNP, nämlich die Erwei- terung des Mauerparks und die Sicherung des Freiraum- zusammenhangs sowie die Sicherung von Wohnbauflä- chen, durch die vorliegende Planung umgesetzt werden. Gemäß der Darstellungssystematik des FNP werden Art und Maß der Bodennutzung in ihren Grundzügen dargestellt und generalisierte Aussagen getroffen. Der FNP setzt damit den Rahmen, der auf den nachfolgenden Planungsebenen konkretisiert wird. 1 Ausführungsvorschriften Mit der generalisierten Darstellung des FNP werden keine parzellenscharfen Flurstücks- oder Grundstücks- grenzen dargestellt, sondern im gesamtstädtischen Kon- text schlüssige übergeordnete Nutzungsvorstellungen. Diese Darstellungen sind im Rahmen der Bebauungspla- nung gem. AV-FNP Punkt 11.3.2 (Entwicklungsgrund- satz Nr. 6) anhand der konkreten örtlichen Situation und Verhältnisse so zu präzisieren, dass die Grundzüge des FNP erhalten bleiben. Dies erfolgt mit den beabsichtigten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Frage 2: Werden Wohnungen speziell für Studierende (Studierenden-Appartements) errichtet und gefördert? Wenn ja, in welchem Umfang? Antwort zu 2: Es sind ca. 220 Apartments für Studie- rende und Auszubildende ohne Inanspruchnahme von Förderung vorgesehen. Frage 3: Falls ja, warum hat sich die Art der Förde- rung gegenüber der Schriftlichen Antwort des Senats vom 25. Juli 2014 (Drs. 17/14 222) geändert, wonach bislang auf Baufeld D durch einen privaten Investor Studenten- wohnungen geplant und errichtet werden sollten und auf Baufeld E öffentlich geförderte Mietwohnungen? Antwort zu 3: Die Apartments für Studierende werden ohne öffentliche Förderung errichtet. Die öffentlich ge- förderten Wohnungen sind nach wie vor auf dem Baufeld E vorgesehen. In den Antworten der o.g. Schriftlichen Anfrage des Senats finden sich keine anderen Aussagen. Frage 4: Wie hoch werden die Mieten in den Woh- nungen speziell für Studierende sein? Antwort zu 4: Zu Mieten und Kalkulationsgrundlagen des privaten Investments liegen dem Senat keine Informa- tionen vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 313 2 Frage 5: Wie viele sonstige Wohnungen mit welcher Wohnungsstruktur und welcher Wohnungsgröße werden im geplanten Baugebiet am Mauerpark gefördert? Antwort zu 5: Nach derzeitigem Planungsstand wür- den 120 geförderte Mietwohnungen entstehen:  57 Zwei-Zimmerwohnungen  53 Drei-Zimmerwohnungen  9 Vier-Zimmerwohnungen  1 Fünf-Zimmerwohnung. Derzeit verhandelt die Vorhabenträgerin die vertragli- chen Regelungen mit der städtischen Wohnungsbauge- sellschaft Gewobag bezüglich des Ankaufs der Wohnun- gen. Frage 6: Wie hoch ist der Kaufpreis der geförderten Wohnungen inklusive aller Baunebenkosten und Er- werbsnebenkosten pro Quadratmeter Wohnfläche, und bewegt sich dieser Kaufpreis in dem Rahmen, den städti- sche Wohnungsunternehmen andernorts für schlüsselfer- tige Projekte zahlen? Antwort zu 6: Zu den Kalkulationsgrundlagen des pri- vaten Investments liegen dem Senat keine Informationen vor. Berlin, den 15. Juni 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2015)