Drucksache 17 / 16 314 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 28. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2015) und Antwort Erzieher_innen-Ausbildung – Stand Nicht-Schüler_innen-Prüfung II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Anmeldungen, Zulassun- gen, zzgl. Wiederholungen sowie der bestandenen Prü- fungen seit April 2013 entwickelt? Bitte nach der Art aufschlüsseln ab April 2013, siehe meine Anfrage DS 17/13843 vom 21. Mai 2014. Zu 1.: Zulassungen und Ergebnisse Oktober 2013 bis Oktober 2014 Zulassungen davon Wiederholerinnen/ Wiederholer nicht bestanden bestanden Oktober 13 167 18 60 85 April 14 211 52 94 95 Oktober 14 119 24 Prüfung läuft derzeit insgesamt 497 94 154 180 2. Welche Fachschulen für Sozialpädagogik (aufge- schlüsselt nach staatlich und frei) waren im vergangenen Prüfungszeitraum für die Abnahme der Nicht- Schüler_innen-Prüfung zuständig? Zu 2.: Staatliche Fachschulen: Ruth-Cohn-Schule, Jane-Addams-Schule, Marie- Elisabeth-Lüders Oberschule, Fachschule Pankow, Anna- Freud-Schule private Fachschulen: Campus, Katholisches Schulzentrum Edith Stein, Eli- sabeth-Schulen 3. Wie viele Anwärter_innen auf die Prüfung waren welcher Fachschule für Sozialpädagogik zugeteilt? Zu 3.: staatliche Fachschulen Zulassungen Ruth-Cohn-Schule 47 Jane-Addams-Schule 55 Marie-Elisabeth-Lüders Oberschule 11 Fachschule Pankow 11 Anna-Freud-Schule 23 private Fachschulen Campus 6 Katholisches Schulzentrum Edith Stein 27 Elisabeth-Schulen 31 insgesamt 211 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 314 2 4. Wie viele Prüfungen wurden bestanden? (aufge- schlüsselt seit April 2013 nach staatlicher und nicht- staatlicher Fachschule) Zu 4.: staatliche Fachschulen nicht bestanden bestanden Ruth-Cohn-Schule 20 20 Jane-Addams-Schule 35 14 Marie-Elisabeth-Lüders Oberschule 3 5 Fachschule Pankow 4 7 Anna-Freud-Schule 13 8 private Fachschulen Campus 4 2 Katholisches Schulzentrum Edith Stein 9 16 Elisabeth-Schulen 6 23 insgesamt 94 95 5. Unterscheidet sich die Art und Höhe des Ausgleichs für die Abnahme der Nicht-Schüler_innen-Prüfung an den freien Fachschulen für Sozialpädagogik von den staatli- chen Fachschulen? Wenn ja, warum und wie? Zu 5.: Die Schule mit dem Prüfungsvorsitz (Leitschu- le) erhält 13 Ermäßigungsstunden, die staatlichen Fach- schulen insgesamt erhalten 39 Ermäßigungsstunden ent- sprechend der Anzahl ihrer Fachschulklassen. Fachschu- len in privater Trägerschaft erhielten für die Abnahme der Prüfungen 2014 rd. 60.000 Euro von der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. 6. Wie ändert sich die Zusammensetzung der Prü- fungskommission bei der Abnahme der Nicht- Schüler_innen-Prüfung an einer freien Fachschule für Sozialpädagogik? Zu 6.: Die Zusammensetzung der Prüfungskommissi- on (Prüfungs- und Fachausschuss) muss den formalen wie fachlichen Anforderungen der Verordnung über die Aus- bildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin (APVO- Sozialpädagogik) genügen und unterscheidet sich daher an privaten Fachschulen und staatlichen Fachschulen nicht. 7. Woran liegt es, dass der Abschluss zum/zur „staatlich anerkannten Erzieher/-in“ nach Bestehen einer NichtSchüler _innen-Prüfung von der KMK anerkannt ist, der gleiche Abschluss auf dem Weg der berufsbegleitenden Ausbildung bisher jedoch nicht? Zu 7.: In der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz (KMK) i.d.F. vom 29.08.2014 ist eine KMK-Anerkennung für Fachschulen für Sozialwesen von einem Stundenvolumen von 2400 Stunden abhängig. Dieses Kriterium erfüllt die berufsbe- gleitende Ausbildung erst nach der Änderung der APVO ab Februar diesen Jahres; die Anerkennung der Nicht- schülerprüfung hingegen ist rein abschlussorientiert, d. h., wenn sie bestanden wird, wird sie bundesweit anerkannt. 8. Gibt es aktuell Überlegungen, doch staatliche Qua- litätskontrollen und rechtliche Regelungen zu erarbeiten, denen die Institutionen unterliegen, die die Vorbereitung der Nicht-Schüler_innen-Prüfung anbieten? Wenn ja, welche? Zu 8.: Zurzeit gibt es keine aktuellen Überlegungen dazu. 9. Gibt es für die weiterführende Sicherung der Aus- bildungsqualität zum/zur Erzieher_in und einem damit einhergehenden Entgegentreten des Fachkräftemangels insbesondere über den Weg der Nicht-Schüler_innen- Prüfung die Überlegung, positive Erfahrungen der ver- gangenen Jahre, z.B. hohe Bestehensquoten an einer Fachschule bzw. von einem Vorbereitungskurs zu bün- deln und für die kommenden Ausbildungsjahrgänge nutz- bar zu machen? Zu 9.: Nach Abschluss eines Prüfungsdurchgangs der Nichtschülerprüfungen wird von der Leitschule eine Sta- tistik über die Bestehensquote der Besucherinnen und Besucher der verschiedenen Vorbereitungskurse erstellt. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse werden zukünftig mit Vertretern und Vertreterinnen der beteiligten Träger Fragen der Qualitätssicherung diskutiert. Zurzeit wenden sich die einzelnen Träger mit Fragen direkt an die Leit- schule und werden ausführlich beraten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 314 3 10. Gibt es seitens des Senats Überlegungen, einen in- stitutionsübergreifenden Runden Tisch (staatliche und freie Fachschulen, Vertreter_innen von kommerziellen Vorbereitungskursen zur Nicht- Schüler_innen-Prüfung, Senatsverwaltung etc.) einzuführen, um die Erfahrungen seit 2010 (Einführung der Nicht-Schüler_innen-Prüfung zum/zur Erzieher_in) zu bündeln und so die Qualität der Erzieher_innen-Ausbildung weiter abzusichern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Im Rahmen der Implementierung der verän- derten APVO-Sozialpädagogik und der Einführung des neuen Rahmenlehrplanes wird es mit allen am Prozess Beteiligten Abstimmungsgespräche mit dem Ziel geben, die Qualität der Ausbildung abzusichern und zu verbes- sern. Berlin, den 16. Juni 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jun. 2015)