Drucksache 17 / 16 316 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 28. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2015) und Antwort Ersatzneubau der Salvador-Allende-Brücke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind die Planungsarbeiten zum Ersatzneubau der Salvador-Allende-Brücke in Köpenick, wie angekün- digt, im Frühjahr 2015 abgeschlossen worden? Frage 2: Wenn ja, wann ist mit dem Beginn der Bau- arbeiten zu rechnen? In welchen Schritten wird der Er- satzneubau erfolgen? Wie wird die weitere Verkehrsfüh- rung aufrechterhalten? Wie lange wird der Ersatzneubau der Salvador-Allende-Brücke dauern? Frage 3: Wenn nein, wann werden die Planungsarbei- ten abgeschlossen? Frage 4: Wird es bei der bisherigen Kostenschätzung von 15,5 Millionen Euro bleiben? Antwort zu 1, 2, 3 und 4: Die Planungsarbeiten zum Ersatzneubau der Salvador-Allende-Brücke in Köpenick sind nicht im Frühjahr 2015 abgeschlossen worden. Die Ergebnisse der Vorplanung (Variantenuntersu- chungen) zeigen eine deutliche Kostensteigerung gegen- über der Bedarfsanmeldung: die Kosten der Vorzugsvari- ante (Wertung hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und gestalterischer Gesichtspunkte) betragen 31,5 Mio. (brutto). Um den Anforderungen des § 24 Absatz 5 der Lan- deshaushaltsordnung (LHO) gerecht zu werden, wurde die Senatsverwaltung für Finanzen über diese Kostenstei- gerung informiert und dort der Antrag auf Zustimmung einer Abweichung vom vorherigen Planungsstand gemäß Haushaltswirtschaftsrundschreiben (HWR) 2015 Nr. 6.4 i.V.m. § 24 (5) LHO gestellt. Erst nach positivem Be- scheid, Vorlage an den Hauptausschuss des Abgeordne- tenhauses und Zustimmung der Abgeordneten im Haupt- ausschuss ist die Beauftragung weiterer Planungsschritte zulässig. Eine Terminschiene der Planungsphasen und der Ab- schluss der Planungsarbeiten können somit nicht be- stimmt werden. Berlin, den 15. Juni 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2015)