Drucksache 17 / 16 317 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 28. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2015) und Antwort Aktueller Planungsstand des 17. Bauabschnitt der A100 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die Überprüfung der Vorplanung des 17. Bauabschnitts der A 100 inzwischen abgeschlossen? Frage 2: Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist der Se- nat gelangt? Antwort zu 1 und 2: Seit der in den Jahren 1997 bis 1999 erarbeiteten Vorplanung der Ingenieurbüros Krebs und Kiefer und Grassel Beratende Ingenieure, erfolgte keine Aktualisierung der Planunterlagen zum 17. Bauab- schnitt (BA). Eine Überprüfung fand daher bisher nicht statt. Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Bundes- verkehrswegeplans (BVWP 2015) wurde lediglich eine Zusatzuntersuchung für den 17. BA veranlasst, in der die Einbindung des BAB 1 -Abschnitts in das Stadtstraßennetz und die Auswirkungen auf die Storkower Straße betrach- tet wurden. Diese Zusatzuntersuchung ergab, dass die Anschluss- stelle Frankfurter Allee aufgelöst und weiter nördlich an die Storkower Straße durch einen plangleichen Knoten- punkt angebunden werden sollte. Frage 3: Sind dadurch nun konkretere Aussagen als in den Kleinen Anfragen Drs. Nr. 17/ 10014, 17/12023 und 17/ 12786 a) zur Spreequerung, b) zu den Anschlussstellen und c) zur Bautechnologie des Doppelstocktunnels, d) zu den städtebaulichen Auswirkungen, einschließ- lich der Anzahl der abzureißenden Wohnhäusern bzw. anderen Gebäuden möglich? 1 Bundesautobahn Frage 4: Wenn ja, welche Aussagen haben sich zu den Punkten 3.a-d ergeben? Antwort zu 3 und 4: Es sind keine konkreteren Aussa- gen möglich. Lediglich die bereits unter 1 und 2 genann- ten Auswirkungen auf die Anschlussstelle Frankfurter Allee aus der Zusatzuntersuchung sind zu nennen. Frage 5: Ist in diesem Zusammenhang auch die Kos- tenschätzung überarbeitet worden? Wenn ja, auf welche Summe beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung? Antwort zu 5: Die Kostenschätzung wurde nicht über- arbeitet. Frage 6: Sollte noch keine Überarbeitung der Vorpla- nung erfolgt sein, ist diese zur Zeit in Arbeit oder wird deren Beauftragung vorbereitet? Wann ist mit dieser bzw. deren Ergebnissen zu rechnen? Antwort zu 6: Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es nicht absehbar, wann weitere Planungsschritte eingeleitet wer- den können. Vor Beginn der weiterführenden Planung muss zu- nächst die Überprüfung und Anpassung der vorhandenen Planunterlagen als erster elementarer Schritt erfolgen. Erst auf den hierauf folgenden Ergebnissen kann eine hinreichend aussagekräftige Zeitschiene für die weiteren Planungsaktivitäten erarbeitet werden. Frage 7: Wurden bereits erste Grundstückskäufe im Bereich der Trasse des 17. Bauabschnitts (Am Treptower Park bis Storkower Straße) für die Autobahnverlängerung getätigt oder werden derzeit solche Ankäufe vorbereitet? Antwort zu 7: Es wurden keine Grundstücksankäufe getätigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 317 2 Frage 8: Wenn ja, welche Grundstücke betrifft das und zu welchen Kosten? Antwort zu 8: Entfällt. Frage 9: Bestehen baurechtliche Einschränkungen o- der Genehmigungsvorbehalte für die Grundstücke auf der betroffenen Trasse? Antwort zu 9: Es bestehen keine baurechtlichen Ein- schränkungen oder Genehmigungsvorbehalte für die Grundstücke. Bei Nachfragen wird auf die langfristige Planung hin- gewiesen, der Planungsstand wird erläutert und auf die Bindung der Behörden durch die Darstellung des 17. BA im Flächennutzungsplan Berlin (FNP) und Stadtentwick- lungsplan Verkehr (StEP Verkehr) verwiesen. Frage 10: Wenn ja, welche baurechtlichen Einschrän- kungen, Genehmigungsvorbehalte bzw. sonstige Nut- zungseinschränkungen und welche Grundstücke sind davon betroffen? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen diese Beschränkungen? Antwort zu 10: Entfällt. Frage 11: Fühlt sich die Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt, als Vorhabenträger des Vor- sorgebauwerks für die BAB A100 unter dem Bahnhof Ostkreuz, an seine Aussage im Erörterungsverfahren zum Vorhaben gebunden, dass „Die geplante Vorsorgemaßnahme , nämlich von 2 gedeckelten Schlitzwänden, stellt keine Vorentscheidung über den Ausbau und Verlauf der BAB A100 dar.“? Antwort zu 11: Auf der Grundlage der in 1996 erfolg- ten Linienbestimmung für den 16. +17. BA wurde die Vorsorgemaßnahme als Bestandteil der am Bhf. Ostkreuz vorgesehenen Umbaumaßnahmen durch die federführen- de Planfeststellungsbehörde des Eisenbahnbundesamtes (EBA) in 2006 planfestgestellt. Über den Ausbau und den konkreten Verlauf des künftigen 17. BA ist damit keine Vorentscheidung getrof- fen, allerdings ein Zwangspunkt geschaffen worden. Frage 12: Wenn dies noch zutrifft, wie erklärt sich dann der Senat warum der 17. Bauabschnitt der A100 in den An-meldelisten zum neuen Bundesverkehrswegeplan als „im Bau“ eingestuft wird? Frage 13: Wenn dies nicht mehr zutrifft, welche Posi- tion vertritt jetzt die Senatsverwaltung und wie kam es zur Änderung ihrer Haltung? Antwort zu Frage 12 und 13: Grundlage für den Aus- bau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes ist der Bundes- verkehrswegeplan. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Vorhaben 17. BA, A 100 in der aktuellen Fortschreibung des BVWP 2015 als “in Bau” - sog. Bezugsfall - aufgenommen. Allerdings ist die Aufstellung des BVWP 2015 ein laufender Prozess, dessen Abschluss erst mit dem Beschluss des Bundeskabinetts erfolgt, der für Ende 2015 vorgesehen ist. Das BMVI bekräftigt damit seine von Beginn an ver- folgte Zielstellung, dass der volle verkehrliche Nutzen nur durch die Fertigstellung des kompletten zweiteiligen A 100-Projektes „Verlängerung der Stadtautobahn in die östlichen Stadtbezirke“ (16. + 17. BA) erreicht wird. Der Bundesverkehrswegeplan bildet die Grundlage für das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen mit den jeweiligen Bedarfsplänen. Hieraus entsteht für die Auftragsverwaltung des Landes Berlin ein gesetzlicher Planungsauftrag, der umzusetzen ist und dem ein Plan- feststellungsverfahren zugrunde zu legen ist. Dies wird ergänzt durch Aufträge des Abgeordnetenhauses und des Senats. Berlin, den 10. Juni 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2015)