Drucksache 17 / 16 323 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 01.Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2015) und Antwort Länderarbeitsgemeinschaft für Migration und Flüchtlingsfragen (ArgeFlü) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufgabe hat die Länderarbeitsgemeinschaft für Migration und Flüchtlingsfragen (ArgeFlü), welche Vertreter*innen werden ggf. mit welchem Status vom Bund entsandt und entsenden alle Bundesländer regelmäßig Vertreter*innen zu deren Sitzungen? Zu 1.: Die Länderarbeitsgemeinschaft für Migration und Flüchtlingsfragen (ArgeFlü) ist ein Fachgremium der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK). Ihre Auf- gabe ist die Abstimmung und der Informationsaustausch der Länder untereinander unter Beteiligung des Bundes und anderer Stellen sowie die fachliche Beratung der ASMK. Mitglieder der ArgeFlü sind die Länder, die durch die zuständigen Fachabteilungen der obersten Landesbehör- den vertreten werden. Bundesbehörden und andere Stellen können beratend hinzugezogen werden. Bundesbehörden entsenden in der Regel Vertreterin- nen und Vertreter aus den zuständigen Abteilungen. Alle Länder entsenden regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter, soweit eine Teilnahme an den Sitzungsterminen möglich ist. 2. Welche ständigen und Ad-HocUnterarbeitsgruppen hat die ArgeFlü? Zu 2.: Die Sitzungen der ArgeFlü werden ausweislich der Organisationsgrundsätze der ArgeFlü (Stand 01.10.2015) unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten zugeordnet: a) Angelegenheiten der Aufnahme, Verteilung und sozialen Versorgung von ausländischen Flüchtlin- gen sowie der Rückkehrhilfe und Reintegration, b) Rechtsfragen, Aufnahme und Verteilung von Spät- aussiedlerinnen und Spätaussiedlern, c) Angelegenheiten der Vertriebenen, insbesondere nach § 96 Bundesvertriebenengesetz, d) Integration von bleibeberechtigten Migrantinnen und Migranten einschließlich der Spätaussiedle- rinnen und Spätaussiedler, soweit diese Aufgabe in der Zuständigkeit der ASMK liegt. Die vorrangige Zuständigkeit der Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister / Senato- rinnen und Senatoren (IntMK) für diese Personen- gruppe bleibt unberührt. Eine Unterarbeitsgruppe der ArgeFlü hat von 2013 bis 2014 mit dem Ziel der Überarbeitung des Merkblatts nach § 47 Abs. 4 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) unter Betei- ligung der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen getagt. Darüber hinaus hat die ArgeFlü Anfang April 2014 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der novellierten EU-Aufnahmerichtlinie verabredet, die seit- her dreimal getagt hat. 3. An welchen Terminen seit dem 1. Januar 2010 ha- ben sich die ArgeFlü sowie deren Unterarbeitsgruppen getroffen, welche Themen wurden auf den Sitzungen mit welchem Ergebnis jeweils besprochen? (Bitte nach Termin, Sitzung, Thema und Ergebnis auf- schlüsseln.) 6. Welche Initiativen, einschließlich der Einrichtung von Unterarbeitsgruppen, hat das Land Berlin seit dem 1. Januar 2010 in der ArgeFlü gestartet, zu welchem Zeit- punkt, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis jeweils? 7. Welche Erfahrungsberichte, Materialien, Beschlüs- se und Forderungen sind dem Senat aus der Arbeit der ArgeFlü sowie deren Unterarbeitsgruppen seit dem 1. Januar 2010 bekannt und hat der Senat selbst Unterlagen in die Arbeit der ArgeFlü sowie deren Unterarbeitsgrup- pen eingebracht? Wenn ja, welche? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 323 2 8. Welche Berichte und Analysen sind im Rahmen der ArgeFlü sowie deren Unterarbeitsgruppen seit dem 1. Januar 2010 entstanden? Zu 3., 6., 7. und 8.: Bei den Sitzungen tauschen sich ausschließlich die Fachebenen aus, so dass seitens des Senats als Gremium keine Unterlagen eingebracht wer- den. Die ArgeFlü hat vereinbart, dass die Protokolle der Sitzungen vertraulich behandelt werden. Im Rahmen der Auswertung der Protokolle wird innerhalb der Fachabtei- lung entschieden, welche Themen weiter befördert und soweit erforderlich der Leitung zur Kenntnis gegeben werden. Mögliche politisch relevante Fragestellungen wären im Rahmen der Fachministerkonferenzen zu bera- ten, in denen die politischen Entscheidungsträger vertre- ten sind. Inhalt der Sitzungen der ArgeFlü sind demgegenüber regelmäßig detaillierte Fragen der Rechtsauslegung zu Fragestellungen, die Mitgliedern in der Praxis unklar erscheinen, und Verfahrensfragen. Dieser Austausch wird zwischen den Sitzungen auch über den gemeinsamen E-Mail-Verteiler fortgesetzt, etwa wenn Informationen zur Vorgehensweise in den übrigen Bundesländern erforderlich sind, um beabsichtigte Ände- rungen fachlich bewerten zu können. Die für Sozialwesen zuständige Senatsverwaltung hat im Rahmen der Mai-Sitzung einen Beschlussvorschlag unterbreitet, wie der Abstimmungsprozess der Erstauf- nahmeeinrichtungen bei Sperrung von Einrichtungen aus Gründen des Infektionsschutzes zu organisieren ist. Diese Vorlage hat in der ArgeFlü keine Mehrheit gefunden. An Berichten und Analysen können exemplarisch der Bericht der Unterarbeitsgruppe zur Umsetzung der EU- Aufnahmerichtlinie genannt werden bzw. die Umfrage zur Unterbringungssituation von Asylbegehrenden. Die Zusammenstellung sämtlicher Unterlagen der letz- ten fünf Jahre ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Sitzungstermine bitte ich der Antwort zu Frage 4. zu entnehmen. 4. Wie viele Mitarbeiter*innen welcher jeweiligen Dienststellen des Landes Berlin nahmen an den Sitzungen der ArgeFlü sowie deren Unterarbeitsgruppen seit dem 1. Januar 2010 jeweils teil? Zu 4.: Zum Arbeitsschwerpunkt a) war Berlin wie folgt vertreten: Sitzungstermin Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Landesamt für Gesundheit und Soziales 12.11.2010 1 - 17.03.2011 1 - 08.11.2011 - - 18.09.2012 - - 12./13.03.2013 1 1 01./02.04.2014 1 - 06./07.10.2014 1 - 18./19.05.2015 1 - 5. Über welche Zeiträume hatte das Land Berlin seit dem 1. Januar 2010 den Vorsitz der ArgeFlü sowie deren Unterarbeitsgruppen inne? Zu 5.: Das Land Berlin hatte seit dem 01.01.2010 kei- ne Vorsitzfunktionen inne. 9. In welchen Fällen wurde seit dem 1. Januar 2010 nach Befassung in der ArgeFlü sowie deren Unterarbeits- gruppen eine Beschlussfassung der Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Se- natorinnen und Senatoren der Länder (IntMK) herbeige- führt, weil sich für die behördliche Praxis jeweils die Notwendigkeit für eine verbindliche Festlegung ergeben hat? (Bitte nach Termin, Sitzung, Thema und Beschluss aufschlüsseln.) Zu 9.: Beschlüsse der Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK) erfolgen grundsätzlich unabhängig von einer Befassung in der ArgeFlü (sowie deren Unterarbeitsgruppen). Die Integrationsministerien der Länder nehmen die Ergebnisse der ArgeFlü zur Kenntnis und berücksichtigen diese in ihrem Ermessen. 10. Welche in der ArgeFlü sowie deren Unterarbeits- gruppen seit dem 1. Januar 2010 getroffenen Absprachen und ausgetauschten Informationen wurden in Berlin in Form von Erlassen, Verwaltungsvorschriften etc. umge- setzt? Zu 10.: Auf die Antwort zu den Fragen 3., 6., 7., 8., 11. und 12. wird verwiesen. Im Rahmen der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zur Höhe der Geldleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sind innerhalb der ArgeFlü ausgetauschte Informationen zu Rechenwe- gen und Leistungsbeträgen in das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales II Nr. 4/2012 (http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner- sozialrecht/archiv/rdschr/2012_04_201209.html) einge- flossen. 11. Für wann sind die nächsten Sitzungen der ArgeFlü sowie deren Unterarbeitsgruppen geplant, wo sollen diese stattfinden und welche Themen sollen dort jeweils be- sprochen werden? Zu 11.: Die nächste Sitzung zum Schwerpunkt Auf- nahme, Verteilung, Versorgung (vgl. Frage 2) ist für No- vember 2015 geplant und wird voraussichtlich in Berlin stattfinden. Ein Entwurf zur Tagesordnung liegt noch nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 323 3 12. Ist der Senat bereit, die jeweilige Tagesordnung der ArgeFlü vorab den zuständigen Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Zu 12.: Nein. Der Senat hält angesichts der Vertrau- lichkeit der Protokolle die Übermittlung der Tagesord- nungen, die für sich genommen wenig aussagekräftig sind, nicht für zielführend. Da bei der ArgeFlü wie ge- schildert der fachliche Austausch im Vordergrund steht, wird eine Information der Legislative an dieser Stelle nicht für erforderlich gehalten. Berlin, den 15. Juni 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2015)