Drucksache 17 / 16 324 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (GRÜNE) vom 02.Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2015) und Antwort Hoher Lärmpegel gefährden die Gesundheit der betroffenen Anwohner*innen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Der Lärmaktionsplan 2013 – 2018 hat das Hauptverkehrsstraßennetz Berlins auf einer Länge von 1.416 km systematisch auf Belastungsschwerpunkte untersucht. Schwerpunkte sind dort, wo hohe Lärmpegel und eine große Anwohnerdichte zusammentreffen, was für 280 km zutrifft. Auch die Friesenstraße ist enthalten. Sie gehört hier aber nicht in die Gruppe der höchstbelas- tenen Straßen und wird daher auch nicht im Lärmaktions- plan als die Straße mit der höchsten Dringlichkeit zur Lärmreduzierung geführt. Richtig ist, dass sowohl in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung als auch in der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktions- plans zahlreiche Hinweise zur Friesenstraße eingegangen sind. Frage 1: Welche Maßnahmen zur Lärm- und Vibrati- onsreduzierung wurden in der Friesenstraße seit Be- kanntwerden der hohen Lärmbelastung seit 2013 bis heute umgesetzt? Antwort zu 1: Seitens der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt wurden Maßnahmen zur Prob- lemlösung geprüft. In einem ersten Schritt dienten Zäh- lungen der Verkehrsmengen als Grundlage für eine Be- rechnung der Lärmbelastung, um so eine objektive Beur- teilung zu ermöglichen. Die Lärmbelastungen überschrei- ten die Schwellenwerte des Berliner Lärmaktionsplans sowohl ganztags als auch nachts. Die strategische Lärm- karte des Landes Berlin im öffentlich zugänglichen Um- weltatlas ist mit den Daten der Friesenstraße ergänzt wor- den. Im zweiten Schritt wurden Möglichkeiten zur Sper- rung der Straße für den Durchgangsverkehr, der Haupt- forderung aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, geprüft. Dies musste mit Verweis auf verkehrliche Belan- ge verworfen werden. Abstimmungen mit dem Bezirk als Straßenbaulastträ- ger und unter Einbindung der Denkmalschutzbehörde führten zum angestrebten Lösungsansatz einer Fahrbahn- sanierung in Verbindung mit einer Straßenraumgestal- tung. Derzeit wird an einer Vorplanung gearbeitet. Frage 2: Wie weit ist der Stand der Prüfung und Um- setzung der im Lärmaktionsplan empfohlenen weiteren Maßnahmen? Antwort zu 2: Maßnahmen im Straßenland wie Fahr- bahnsanierung, straßenräumliche Maßnahmen, Förderung des Radverkehrs sind in der Abstimmung mit den zustän- digen Stellen. Eine Umsetzung ist erst nach Beschluss des Doppelhaushalts 2016/17 möglich. Die Lärmsanierung der Berliner Autobahnabschnitte befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Seit Anfang 2014 fördert das landeseigene Schall- schutzfensterprogramm die Verbesserung des Schall- schutzes der Fenster von Wohngebäuden. Voraussetzung ist eine hohe Lärmbelastung durch  Straßen in der Baulast des Landes Berlin,  Schienenverkehr der Berliner Verkehrsbetriebe1 (Tram und oberirdische U-Bahn) und, dass aktive Maßnahmen zur Minderung des Ver- kehrslärms nicht möglich, bzw. im ausreichenden Umfang verfügbar sind. Frage 3: Aus welchem Grund ist der bereits beschlos- sene Austausch in 2015 des Pflasterbelags der Friesen- straße zugunsten einer Asphaltdecke aufgeschoben wor- den? Antwort zu 3: Für eine kurzfristige Realisierung stan- den bislang keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfü- gung, da eine sehr aufwändige grundhafte Sanierung der Straße erforderlich ist, verbunden mit hohen Kosten. Zur Absicherung der Finanzierung wird derzeit die Förderung durch das „Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE Umwelt)“ beantragt. Die Umsetzung der Maßnahme ist an eine Förderzusage gekoppelt. 1 BVG Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 324 2 Frage 4: Welche weiteren Maßnahmen sind neben des Auftrags einer Asphaltdecke zur Reduzierung von Er- schütterungen und Vibrationen geplant und wann sollen diese stattfinden? Frage 6: Inwiefern sind die im Lärmaktionsplan er- wähnten notwendigen Abstimmungen der vorgeschlage- nen Maß-nahmen zur Lärmreduzierung zwischen Bezirk, Senatsverwaltung und Denkmalämtern bereits erfolgt, bereits fertig geplant bzw. bis wann sind diese abge- schlossen? Frage 10: Welche verkehrsbaulichen / verschwenken- den Maßnahmen sind im Rahmen der Asphaltierung zur Entschleunigung des Verkehrs geplant? Antwort zu 4, 6 und 10: Eine abschließende Planung liegt noch nicht vor. Derzeit werden Varianten mit unter- schiedlichen Ausformungen von Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln, Bushaltestellen und Fahrbahnaufteilungen unter Beteiligung des Denkmalschutzes geprüft. Beglei- tend zur Planungskonkretisierung sind Öffentlichkeits- termine beabsichtigt, der erste im Juli 2015. Angestrebt wird eine Fertigstellung der Planung bis Ende 2015. Der Umbau soll im Frühjahr 2016 beginnen. Frage 5: Aktuell haben sich der Durchgangsverkehr von Fernbussen und anderem Schwerlastverkehr in der Friesenstraße weiter verschärft. Welche weiteren Maßnahmen könnten zur Beschrän- kung des zunehmenden Schwerlastverkehrs und von Fernbussen in dieser Straße ergriffen werden, um zur Entlastung der Anwohner der Friesenstraße von Lärm, Abgasen und Erschütterungen beizutragen? Antwort zu 5: Dem Berliner Senat liegen keine Er- kenntnisse oder Nachweise vor, dass der Lkw- und Bus- verkehr in der Friesenstraße zugenommen hat. Aus vor- liegenden Zählungen aus 2013 und 2014 ergeben sich keine Zunahmen. Beim Straßenzug Friesenstraße – Zossener Str. handelt es sich um eine übergeordnete Straßen- verbindung mit Linienbusverkehr bei gleichzeitig gerin- gem Durchgangsverkehr (weniger als 20 % des Gesamt- Kfz-Verkehrs). Der Straßenzug erfüllt außerdem eine wichtige Sammelstraßenfunktion für den Bergmannkiez. Die Verkehrsmenge von ca. 8.500 Kfz/Werktag ist dafür nicht ungewöhnlich. Gleichwohl kann z.B. durch tempo- räre Baustellen in der Umgebung eine vorübergehende Erhöhung der Lkw-Fahrten eintreten. Im Zuge der Planung zur Begegnungszone Bergmann- straße ist es aber Absicht der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt auch den Knoten Zossener Str./Bergmannstr./ Friesenstr. zu untersuchen, um evt. ergänzende Maßnahmen zur besseren Querung für den Fußverkehr zu ermöglichen, was zu einer weiteren Dämp- fung des Verkehrs führen kann. Frage 7: Ist die Asphaltierung der Friesenstraße mit einer gleichzeitigen Herausnahme der Friesenstraße aus der Tempo-30-Zone verbunden, so dass dann Tempo 50 gelten würde? Antwort zu 7: Es sind keine Veränderungen straßen- verkehrsrechtlicher Anordnungen geplant. Frage 8: Von welcher Veränderung in der Menge des Fahrzeugverkehrs ist infolge der verbesserten Oberflä- chenqualität der Fahrbahn nach einer Asphaltierung aus- zugehen? Antwort zu 8: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Verkehrsmengen infolge der Maßnahme nicht ändern. Frage 9: Inwieweit ist eine Verbesserung für den Fahr- radverkehr in die bauliche Gestaltung im Rahmen der Asphaltierung der Friesenstraße geplant? Antwort zu 9: Der Fahrbahnzustand heute bietet für den Radverkehr keine guten Bedingungen. Mit einer Fahrbahnsanierung werden die Voraussetzungen für eine Nutzbarkeit geschaffen, die mit straßenräumlichen Maß- nahmen ergänzt werden müssen. Hierzu zählt eine geeig- nete Fahrbahnaufteilung genauso wie ausreichend Abstel- lanlagen. Konkrete Planungsergebnisse liegen aber noch nicht vor. Berlin, den 16. Juni 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2015)