Drucksache 17 / 16 328 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 01.Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2015) und Antwort „Unterhalt von Schulen“ – Investitionen in die Zukunft. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie und auf welchen Wegen haben die Bezirke die Diskussion zum Thema SIWA genutzt, um Schulleitun- gen bzw. -gremien wie die bezirklichen Lehrer-, Schüler-, Elterngremien einzubeziehen? 2. Wie werden die Bezirke mögliche zukünftige SI- WA nutzen, um eine in der Fläche verankerte Transpa- renz und Koordination zu ermöglichen? Zu 1. und 2.: Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung am 20.02.2015 haben Staatssekretäre der Senatsverwal- tung für Finanzen, für Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJu- gWiss) die für Bildung/Schule und für Bau/Facility Ma- nagement zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirks- stadträte über die wesentlichen Rahmenbedingungen des Sondervermögens für die Infrastruktur Wachsende Stadt (SIWA) informiert. Am 03.03.2015 hat der Senat die Vorlage der Senats- verwaltung für Finanzen über „Vorschlagsliste des Sondervermögens für die Infrastruktur Wachsende Stadt (SIWA)“ sowie über die Vorlage an den Hauptausschuss beschlossen. Mit Schreiben vom 06.03.2015 wurden die für Bil- dung/Schule sowie Bau/Facility Management zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte über zusätzliche Finanzmittel zur Qualifizierung der Schulstandorte infor- miert. Sie wurden gebeten, Maßnahmen, die aus dem SIWA finanziert werden sollen, bis zum 31.03.2015 an- zumelden. Mit Beschlussfassung über den Nachtrags- haushalt 2015 am 23.04.2015 waren die Voraussetzungen zur Leistung von Ausgaben aus dem SIWA in Höhe von 496 Mio. € ab dem Jahr 2015 geschaffen worden. In Anbetracht dieses zeitlichen Vorlaufs war eine sys- tematische Einbeziehung der bezirklichen Lehrkräfte-, Schüler- und Elterngremien im Vorfeld der Anmeldung im Regelfall nicht möglich. Z.T. war noch nicht einmal die Befassung in den bezirklichen Schulausschüssen mög- lich. Im Ergebnis war die Befassung und die Rückmel- dung daher auch von sehr unterschiedlicher Fundierung, was die transparente und öffentliche Befassung mit den SIWA-Mitteln und deren bezirkliche Priorisierung betraf. Einige Bezirke haben ausschließlich durch den Fachde- zernenten/die Fachdezernentin, einige mit Beschluss des Bezirksamts, einige mit zusätzlicher Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung rückgemeldet. Seitens SenBildJugWiss wird für die kommenden „SIWARunden “ angestrebt, dass die dann bekannten Zeitläufe Berücksichtigung finden und eine bezirksöffentliche Be- fassung mit den Priorisierungen ermöglichen. Für eine „in der Fläche“ verankerte Koordination wird über die bestehenden Strukturen hinaus aktuell keine Notwendigkeit gesehen. Die Bezirke haben die Maßnah- mebestimmung im Rahmen ihrer Zuständigkeit und in Kenntnis ihrer Prioritäten wirksam koordiniert. Eine ver- stärkte Einbindung der Bezirksöffentlichkeit und der gewählten Strukturen ist jedoch innerhalb der bestehen- den Koordinierungsstrukturen denkbar und aus Gründen der Akzeptanz und Transparenz aus Sicht von SenBildJu- gWiss empfehlenswert. 3. Welche Mittel aus welchen Haushaltstiteln bzw. Programme (etwa SSSP, SIWA...) werden für den bauli- chen Unterhalt der Schulen veranschlagt und wieviel Geld wird senatsseitig und bezirksseitig im Jahr 2015 hier für verausgabt? 4. Wie hoch waren die Ausgaben im Vergleich dazu im Jahre 2010 bezirks- und landesseitig? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 328 2 Zu 3. und 4.: Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15415 wurde im Februar 2015 umfangreich über Schulbaufinanzierung berichtet. Den Anlagen 1, 2 und 3 dieser Schriftlichen Anfrage ist zu entnehmen, welche Mittel in den Jahren 2009 - 2014 u.a. für den baulichen Unterhalt der Schulen veranschlagt und verausgabt wurden. Die Angaben für das Jahr 2015 zum Schulanlagensanierungsprogram wurden ergänzt (Anlage 1); hinsichtlich der Hochbauunterhaltung für Schulen aus Mitteln der Bezirkshaushalte wurden aktuali- sierte Daten für 2014 und 2015 beigefügt (Anlage 2). Wie viel 2015 tatsächlich verausgabt wird, kann erst nach Abschluss des Haushaltsjahres mitgeteilt werden. Die schulischen Maßnahmen des SIWA, die ab 2015 verausgabt werden können, sind der Anlage 3 zu entneh- men. Die Schulstandorte, deren Sanitäranlagen im Rah- men des Sanitär-Sanierungsprogramms ab 2015 saniert werden sollen, sind Anlage 4 zu entnehmen. Der Hauptausschuss hat in seiner 73. Sitzung vom 18.02.2015 beschlossen, rechtzeitig zur Sitzung am 09.09.2015 überblicksartig die gesamten Finanzströme für Schulsanierung und Schulunterhaltung darzustellen. 5. Plant der Senat eine Bündelung der diversen Maß- nahmen und Haushaltstöpfe zum Zweck einer verbesser- ten Planungskoordination? Zu 5.: Eine Bündelung diverser Maßnahmen und Haushaltstöpfe ist nicht möglich, da neben der Standard- finanzierung im Rahmen der Bezirkshaushaltspläne unter- schiedlichste Fördermöglichkeiten im Hinblick auf Zweckbestimmung (Umweltschutz, Denkmalschutz, Städ- tebauförderung etc.), Zeithorizont etc. bestehen. 6. Wieviel Geld muss in den nächsten Jahren im Land und in den Bezirken zur Sanierung von Bestandsschulen ausgegeben werden und ist mit einer Einschätzung vor den Haushaltsberatungen zu rechnen? Zu 6: Wie in den Vorjahren ist die Globalsummenzu- weisung 2016/17 an die Bezirke vom Senat mit einer Mindestveranschlagungsvorgabe (Veranschlagungsleitli- nie) für die Hochbauunterhaltung verbunden worden. Für den Abbau bestehender Sanierungsdefizite stehen zudem Mittel aus dem SIWA-Programm zur Verfügung, vom denen insbesondere die Schulen profitieren. Um zu einer berlinweit einheitlichen Erhebung, Be- wertung und Priorisierung des Sanierungsbedarfs der Schulen zu gelangen, hat eine Arbeitsgruppe aus Vertrete- rinnen und Vertretern der bezirklichen Bereiche Facility Management/Hochbau einen Kriterienkatalog für einen Gebäudescan erarbeitet, der im Juni 2015 vorliegen wird. Darauf aufbauend soll bis Ende 2015 der Sanierungsbe- darf einheitlich erhoben werden. Infolge dessen kann eine Einschätzung über die Höhe des Sanierungsbedarfs vor den Haushaltsberatungen nicht vorgelegt werden. Unabhängig von der vereinheitlichten Erhebung des Gesamt-Sanierungsbedarfs kann der sich über mehrere Jahre entwickelte Sanierungsbedarf auch nur in einer mehrjährigen Perspektive abgebaut werden, d.h. auch im Rahmen der Beratungen über zukünftige Haushaltsjahre. Um dies zu erreichen, müssen die finanziellen Mittel auf Basis der Vorgaben der Kommunalen Gemeinschafts- stelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) für Schulen ermittelten Faktoren sowie die Mittel der Sonderpro- gramme u.a. für den Abbau des Sanierungsstaus zur Ver- fügung gestellt werden. 7. Was hält der Senat von Forderungen im öffentli- chen Raum, die Gebäudeunterhaltung von bezirklichen Schulgebäuden zukünftig in Landesträgerschaften auszu- siedeln (etwa bei der BIM)? Zu 7.: Der Senat ist grundsätzlich nicht der Meinung, dass der Sanierungsbedarf auf Fragen der Trägerschaften zurückzuführen ist. Der Sanierungsbedarf öffentlicher Infrastruktur hat sich über Jahre aufgebaut und betrifft auch Schulen in zentraler Trägerschaft (in der Bewirt- schaftung der BIM GmbH). Dort hat sich ein Sanierungs- bedarf in Höhe von rd. 291 Mio. € (bei 53 Schulen) aufgebaut (vgl. Beantwortung Schriftliche Anfrage Nr. 17/16044 vom 08.05.2015) 8. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Bean- tragung von Geldern insbesondere für kleinere Reparatu- ren für Schulen zu vereinfachen? 9. Wäre ein Schulbudget für kleinere Reparaturmaß- nahmen, über die die Schulen direkt verfügen können (was in der Vergangenheit auch schon einmal praktiziert wurde) überlegenswert und wenn ja, was plant der Senat in dieser Hinsicht? Zu 8. und 9.: Gemäß § 7 (2) Schulgesetz von Berlin gestaltet und organisiert jede Schule im Rahmen der gel- tenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften u.a. ihre sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung. In § 7 (5) ist geregelt, dass dafür die erforderlichen Sachmittel u.a. für kleine bauliche Unter- haltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Inso- fern sind bereits alle normativen Voraussetzungen vor- handen, dass die Schulen eigenverantwortlich kleinere Reparaturen beauftragen können. Weitergehende Verein- fachungen könnten nur durch die dafür zuständigen Be- zirke in die Wege geleitet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 328 3 10. Welche Maßnahmen ergreift der Senat überdies, um Schulen von bürokratischen Hemmnissen in der Ab- stimmung zwischen Land und den Bezirksämtern zu be- freien? Zu 10.: Da nicht konkretisiert ist, was unter „bürokratischen Hemmnissen“ von welchen die Schulen in der Abstimmung zwischen Land und den Bezirksämtern befreit werden müssen zu verstehen ist, kann die Frage nicht beantwortet werden. Berlin, den 22. Juni 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2015) SenBildJugWiss Ref. I D Schriftliche Anfrage Nr. 17/16 328 Anlage 1 Zumessung Verausgabt Mehr/Minder Zumessung Verausgabt Mehr/Minder Zumessung Verausgabt Mehr/Minder Zumessung Verausgabt Mehr/Minder Zumessung Verausgabt Mehr/Minder Zumessung Verausgabt Mehr/Minder Zumessung Verausgabt Mehr/Minder Zumessung Verausgabt Mehr/Minder Zumessung Verausgabt Mehr/Minder Zumessung Verausgabt Mehr/Minder Zumessung Verausgabt Mehr/Minder Zumessung Verausgabt Mehr/Minder Zumessung Verausgabt Schulanlagensanierungsprogramm 2009 - 2015 Bezirke Gesamt 32.300.000,00 2.192.000,00 0,00 2.753.000,00 0,00 32.300.000,00 2.068.597,96 24.597,96 2.262.000,00 2.262.000,00 2.192.000,00 2.753.000,00 0,00 0,00 2.775.000,00 2.207.000,00 3.399.000,00 0,00 3.139.000,00 3.139.000,00 0,00 2.408.000,00 2.408.000,00 3.162.000,00 3.079.254,44 -82.745,56 3.399.000,00 0,00 32.300.000,00 2010 2011 3.092.000,00 3.092.000,00 0,00 2.207.000,00 2.435.627,21 -372,79 2.883.000,00 2.883.000,00 0,00 2.810.000,00 2.810.000,00 0,00 2.424.000,00 2.866.479,99 -520,01 2012 32.300.000,00 2.883.000,00 2.883.000,00 0,00 2.436.000,00 48.300.000,00 4.210.000,00 4.210.000,00 0,00 3.598.000,00 Jahr 2.458.852,76 2.867.000,00 2014 Gesamt 2009 - 2015 Mi Fr-Kr Pa Ch-Wi Spa 2013 5.639.000,00 5.639.000,00 0,00 4.755.000,00 4.755.000,00 0,00 6.089.000,00 6.088.998,01 34.852,76 Zumessung 2015 (bewilligt) 64.300.000,00 2009 (32,3 + 50 + Programm) 7.423.000,00 7.423.000,00 0,00 82.300.000,00 6.188.000,00 6.188.000,00 0,00 5.135.000,00 0,00 7.078.000,00 7.078.000,00 0,00 7.007.000,00 7.007.000,00 0,00 6.181.000,00 6.181.000,00 0,00 2.833.667,61 St-Ze Rei Te-Sch Neu Tr-Kö Ma-He Li 0,00 5.982.000,00 5.982.000,00 0,00 5.550.000,00 5.550.000,00 0,00 58.667,61 7.960.000,00 7.960.000,00 0,00 8.599.000,00 8.599.000,00 0,00 8.080.000,00 8.080.000,00 64.300.000,00 4.130.000,00 4.130.000,00 0,00 4.340.000,00 -1,99 5.609.000,00 5.611.795,60 2.795,60 4.709.000,00 5.033.332,90 324.332,90 6.531.000,00 6.206.669,09 7.117.000,00 0,00 82.300.000,00 82.300.000,00 -324.330,91 6.256.000,00 4.340.000,00 6.256.000,00 0,00 6.141.000,00 6.141.000,00 0,00 2.044.000,005.135.000,00 0,00 3.120.000,00 3.120.000,00 0,00 5.750.204,40 -2.795,60 64.300.000,00 64.300.000,00 0,00 4.348.000,00 4.348.000,00 0,00 5.753.000,00 0,00 2.976.000,00 2.976.000,00 0,00 32.300.000,00 32.300.000,00 0,00 48.300.000,00 48.300.000,00 4.387.000,00 7.117.000,00 0,00 2.139.000,00 2.139.000,00 3.612.999,54 14.999,54 4.515.000,00 4.443.568,37 -71.431,63 4.226.000,00 4.254.863,59 28.863,59 3.592.000,00 3.592.000,00 0,00 4.746.000,00 4.668.284,78 -77.715,22 4.774.000,00 4.774.000,00 3.229.000,00 3.194.520,03 -34.479,97 3.230.000,00 3.230.000,00 3.074.000,00 0,00 3.253.000,00 3.253.000,00 1.996.000,00 1.996.000,00 0,00 2.174.000,00 2.174.000,00 0,00 4.677.000,00 4.677.000,00 0,00 3.074.000,00 64.300.000,00 5.549.000,00 5.549.000,00 0,00 4.694.000,00 4.694.000,00 0,00 6.191.000,00 6.174.533,98 -16.466,02 5.988.000,00 6.478.495,23 490.495,23 4.578.000,00 4.578.000,00 0,00 6.316.000,00 5.648.939,12 -667.060,88 6.065.000,00 5.665.000,00 -400.000,00 6.000.000,00 6.297.140,59 297.140,59 4.141.000,00 4.141.000,00 64.300.000,00 64.300.000,00 388.100.000,00 34.390.000,00 28.796.000,00 0,00 28.681.000,00 23.892.626,75 14.626,75 36.080.000,00 29.534.580,35 -88.419,65 33.671.000,00 28.995.822,03 580.822,03 28.500.000,00 24.251.185,66 359.185,66 38.281.000,00 30.757.667,46 -1.186.332,54 38.412.000,00 0,00 4.731.000,00 5.594.000,00 4.803.000,00 31.923.000,00 -400.000,00 37.174.000,00 31.454.140,59 297.140,59 6.457.000,00 5.256.000,00 4.608.000,00 6.337.000,00 6.089.000,00 10 11 12 22.740.750,49 -1.249,51 26.504.000,00 22.273.424,31 402.424,31 34.357.000,00 28.636.204,40 27.258.000,00 0,00 4.729.750,49 -1.249,51 4.394.000,00 4.691.140,59 297.140,59 5.653.000,00 5.653.000,00 0,00 3.248.000,00 3.353.283,72 105.283,72 4.387.000,00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 6.017.000,00 -2.795,60 388.100.000,00 4.272.000,00 64.300.000,00 323.800.000,00 24.792.000,00 20.544.597,96 24.597,96 4.516.000,00 4.633.000,00 5.718.000,00 SenFin II D Schriftliche Anfrage Nr. 17/16 328 Anlage 2 Beträge in T€ Bezirk Ist 2014 Fortgeschriebenes Soll 2015 Mi 6.106 6.217 Fr-Kr 5.066 5.231 Pa 5.649 6.408 Ch-Wi 736 5.728 Spa 3.478 3.580 St-Ze 6.875 6.142 Te-Sch 6.456 7.219 Neu 6.084 7.717 Tr-Kö 4.146 4.876 Ma-He 5.073 4.800 Li 4.868 3.968 Rei 4.332 4.455 Summe 58.869 66.340 Hochbauunterhaltung für Schulen und Schulsportanlagen aus Mitteln der Bezirkshaushalte Quelle: Titel 519 02 und 519 12 Schriftliche Anfrage Nr. 17 / 16 328 Bezirk Projekt / Kurzbeschreibung Tsd. € Tsd. € 01G29 Wilhelm-Hauff-G Sanierung Schulgebäude 4.650 01K03 Ernst-Reuter-O 1. BA einschl. Erstellung Gesamtkonzept 3.000 01Y07 Französisches Gym. Sanierung Schulgebäude 400 BUZ / SIBUZ * 02G02 Hausburg-G Sanierung Schulgebäude 1.400 02G14 Gallilei-G Sanierung Schulgebäude + Einbau Akkustik 800 02G20 Bürgermeister-Herz-G Umbau Schulgebäude - Fluchttreppe 200 02G22 Jens-Nydahl-G Sanierung Sporthalle 1.600 02G11 Thalia-G Einbau Sprachalarmierung 140 02G21 Reinhardswald-G Sanierung Sporthalle - Prallwand 300 02GNN Pufendorfer Str. 1 Neubau Grundschule 1. Bauabschnitt MEB 4.300 02G09 Zille-Grundschule Erweiterung MEB 3.100 BUZ / SIBUZ* 03GNN Neugründung Reaktivierung Gebäude für Grundschule 3.900 03G28 G. im Hasengrund Sanierung/Umbau zu Mehrzweckraum/Mensa 1.700 03K08 Hagenbeck-Schule Erweiterung MEB 3.100 BUZ / SIBUZ * 04K07 ISS Wilmersdorf (s.s.04K07) Neubau Sporthalle 4.950 04G23 Campus Schmargendorf Schulerweiterung und Sanierung 2.500 05K09 S.a.Staakener Kleeblatt Sanierung Haus 1 des Standortes 2.500 05G24 G Windmühlenberg Umbau und Erweiterung 2.500 05K05 B.-Traven Sanierung/Umbau Grundstufe GemS 1.100 BUZ / SIBUZ * 06Y09 Fichtenberg Gymnasium Gesamt-Sanierung 5.000 06Y06 Beethoven-Gym. Sanierung Fenster und Sanitär 2.000 06Y06 Beethoven-Gym. Elektroanlagen einschl. Brandsicherheit 1.200 06G07 Zinnowwald-G Sanierung Sporthalle Gebäudehülle, 1.BA 1.200 07Y03 07Y04 Rheingau-Gym. Paul-Natorp-Gym. Sanierung und Umbau Sporthalle 3.370 07K07 Johanna-Eck-Schule Umbau, Sanierung, Neubau Mensa 2.500 BUZ / SIBUZ * 08K07 GemS Camp.Efeu Schulerweiterungsgebäude, Bibliothek 4.600 08K06 Fritz-Karsen-Schule Sanierung Außenanlagen 1.200 09G03 S. am Heidekampgraben Sanierung Schulgebäude 2.600 09K07 Sophie-Brahe-Schule Sanierung Schulgebäude 1.800 09G30 Kiefholz-Schule Sanierung Schulgebäude 2.050 BUZ / SIBUZ * Haus des Sports Umbau+Sanierung SIBUZ 990 10G30 Mahlsdorfer G 2. Bauabschnitt Sporthalle 1.600 10G26 Friedrich-Schiller-G. Grundsanierung Sporthalle 1.400 10K02 Ernst-Haeckel-O Sanierung Sporthalle 1.800 10G06 Bruno-Bettelheim-Grundschule Erweiterung MEB 3.100 11G11 Bernhard-Grzimek-G Grundsanierung Sporthalle 1.500 11S05 Sch. am Grünen Grund Sanierung Fassade, Fenster 1.100 11G10 Schule im Ostseekarree Grundsanierung Sporthalle 1.500 11G25 Schule am Wäldchen Grundsanierung Sporthalle 1.500 11K04 11G18 Gutenberg-Schule Grundschule am Wilhelmsberg Erweiterung MEB 4.400 BUZ / SIBUZ * 12G32 Charlie-Chaplin-G Grundsanierung Sporthalle 1.800 12K02 Bettina-v-Arnim-Schule Erneuerung Fensteranlagen 900 12K06 Benjamin-Franklin-Sch. Grundsanierung Sporthalle 1.800 12Y08 Thomas-Mann-Gym. Umbau zu schulprakt. Seminaren 900 BuZ Umbau und Sanierung zum BUZ 420 01, 02, 03, 05, 07, 09, 11 BUZ / SIBUZ * 1.500 1.500 Berlin 95.870 SenBildJugWiss - Referat I D Anlage 3 5.870 5.800 6.450 Tempelhof- Schöneberg Neukölln Treptow- Köpenick SIWA - Liste - Hauptausschuss Nr. HB 1423 - 9/2015 vom 21. April 2015 lfd. Nr. 7 - Soziale Infrastruktur (77,87 Mio €) und Nr. 8 - Schulen, Modulare Ergänzungsbauten (MEB) (18 Mio. € Schule 8.890 10.000 5.820 8.050 11.840 8.700 7.450 6.100 9.400 Marzahn- Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Mitte Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg- Wilmersdorf Spandau Steglitz- Zehlendorf Anlage 4 Bewilligt Tsd. € 1 2 3 4 5 01Y12 Gymnasium Tiergarten Sanierung Sanitär 250 01G35 Humboldthain-Grundschule Sanierung Sanitär 250 01G07 GutsMuths-Grundschule Sanierung Sanitär 250 01G44 Allegro-Grundschule Sanierung Sanitär 250 1.000 02G13 Charlotte-Salomon-Grundschule Sanierung Sanitär 400 02G24 Otto-Wels-Grundschule Sanierung Sanitär 600 1.000 03Y14 Primo-Levi-Gymnasium Sanierung Sanitär 300 03G41 Trelleborg-Schule Sanierung Sanitär 350 03G32 Grundschule an den Buchen Sanierung Sanitär 150 diverse Schulen Sanierung Sanitär 200 1.000 04G22 Grunewald-Grundschule Sanierung Sanitär 100 04G01 Eichendorff-Grundschule Sanierung Sanitär 100 04Y08 Hildegard-Wegscheider-Gymnasium Sanierung Sanitär 150 04G08 Mierendorff-Grundschule Sanierung Sanitär 400 04Y06 Heinz-Berggruen-Schule Sanierung Sanitär 250 04G24 Carl-Orff-Grundschule Sanierung Sanitär 120 1.120 05K03 Bertolt-Brecht-Oberschule Sanierung Sanitär - Sporthalle 760 05S02 Paul-Moor-Schule Sanierung Sanitär 120 05G08 Konkordia-Grundschule Sanierung Sanitär - Sporthalle 120 1.000 06K06 Nikolaus-August-Otto-Schule Sanierung Sanitär 250 06Y10 Lilienthal-Gymnasium Sanierung Sanitär - Sporthalle 300 06G03 Johannes-Tews-Grundschule Sanierung Sanitär 250 06G32 Grundschule am Stadtpark Steglitz Sanierung Sanitär 200 1.000 07G34 Marienfelder-Schule Sanierung Sanitär 593 07Y07 Eckener-Gymnasium Sanierung Sanitär 157 07G31 Carl-Sonnenschein-Grundschule Sanierung Sanitär 250 1.000 08Y03 Albert-Einstein-Schule Sanierung Sanitär 250 08Y01 Albrecht-Dürer-Schule Sanierung Sanitär 250 08K11 Alfred-Nobel-Schule Filiale Sanierung Sanitär 250 08G11 Schliemann-Schule Sanierung Sanitär 250 1.000 09Y03 Archenhold-Gymnasium Sanierung Sanitär 255 09G01 Bouché-Schule Sanierung Sanitär - Sporthalle 255 09S06 Schule am Plänterwald Sanierung Sanitär 300 09G08 Heide-Grundschule Sanierung Sanitär - Sporthalle 190 1.000 10G17 Beatrix-Potter-Grundschule Sanierung Sanitär 0 10G03 Selma-Lagerlöf-Grundschule Sanierung Sanitär 800 10G25 Grundschule am Schleipfuhl Sanierung Sanitär 200 1.000 11Y05 Hans-und-Hilde-Coppi-Oberschule Sanierung Sanitär 500 11G10 Schule im Ostseekarree Sanierung Sanitär - nur 100 11G11 Bernhard-Grzimek-Grundschule Sanierung Sanitär - nur 360 11G25 Grundschule am Wäldchen Sanierung Sanitär 100 1.060 12K02 Bettina-von-Arnim-Schule Sanierung Sanitär 270 12K06 Benjamin-Franklin-Schule Sanierung Sanitär 250 12G15 Hoffmann-von-Fallersleben-GS Sanierung Sanitär 70 diverse Standorte Sanierung Sanitär 230 820 12.000 Schriftliche Anfrage Nr. 17/16 328 Kurzbeschreibung Mi FrKr Pa ChWi Spa Rei MaHe StZe TeSch Nk TrKö Li Sanierung von Sanitäranlagen 2015 BA Schul-Nr. Schulname S17-16328 S1716328-Anl 1 S1716328-Anl 2 S1716328-Anl 3 S1716328-Anl 4