Drucksache 17 / 16 337 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 02. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2015) und Antwort Wie geht es weiter mit der Umstellung auf DVB-T2? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Ländern und dem Bund über den Verkauf der 700- Mhz-Frequenz, insbesondere auch bezüglich der Vertei- lung der Einnahmen aus dem Verkauf? Zu 1.: Die Bundeskanzlerin und die Regierungsche- finnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz am 11. Dezember 2014 beschlossen, in einen Prozess zur beschleunigten Vergabe der 700 MHz- Frequenzen (im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz) und des L-Bandes (1452 bis 1492 MHz) einzutreten. Auf Basis dieses Beschlusses führt die Bundesnetzagentur seit dem 27. Mai 2015 die Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband durch. Nach Abzug der Verwaltungskosten werden die Erlö- se hälftig zwischen Bund und Ländern geteilt. Die Länder setzen die nach dem Königsteiner Schlüssel auf sie entfal- lenen Mittel dann für den Breitbandausbau und die Digi- talisierung ein. 2. In welcher Höhe ist für das Land Berlin mit Ein- nahmen aus dem Verkauf zu rechnen? Was ist mit den Einnahmen geplant, gibt es Zusagen gegenüber Dritten wie z.B. Bund und anderen Bundesländern? Zu 2.: Die Frequenzauktion ist noch nicht abgeschlos- sen, so dass die Höhe der Erlöse noch nicht feststeht. Die Bundesnetzagentur hat jedoch Mindestgebote je Vergabe- einheit festgelegt (Aktenzeichen: BK1-11/003). Zu der Verwendung der Erlöse siehe Antwort zu 1. 3. Ist ein neues Eckpunktepapier zwischen den Bun- desländern zu dem Verkauf wie der Umstellung auf DVB- T2 erarbeitet worden? Wo ist das bisherige Eckpunktepa- pier veröffentlicht worden? Zu 3.: Das Eckpunktepapier, welches am 11. Dezem- ber 2014 zwischen der Bundeskanzlerin und den Regie- rungschefinnen und Regierungschefs der Länder be- schlossen wurde, ist weiterhin verbindlich. Es wird als Bestandteil eines Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nicht veröffentlicht. 4. Wie ist der aktuelle Zeitplan zur Umstellung auf DVB-T2? Zu 4.: Am 17. März 2015 hat die Kommission für Zu- lassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten der Media Broadcast GmbH den Zuschlag für die digitale terrestrische Verbreitung privater Rundfunkangebote im DVB-T2-Standard erteilt. Ab Mitte 2016 soll die Pi- lotphase starten, ab 2017 soll die Umstellung beginnen und bis 2019 abgeschlossen sein. 5. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, damit die Umstellung auf DVB-T2 für die Berliner und Berlinerin- nen möglichst reibungslos und kosten gering erfolgt? Zu 5.: Die Umstellung auf DVB-T2 fällt in die Zu- ständigkeit des Sendenetzbetreibers. Der Senat geht da- von aus, dass der Sendenetzbetreiber sowie die privaten Rundfunkveranstalter die Umstellung mit einer entspre- chenden Kommunikation vorbereiten und begleiten wer- den. Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunk- anstalten, die Medienanstalten, die Mediengruppe RTL Deutschland, die ProSiebenSat.1 Media AG, der VPRT und das ZDF haben hierzu bereits eine Initiative gegrün- det. Auf der Informationsplattform www.dvb-t2hd.de veröffentlichen sie relevante Informationen zu den bevor- stehenden Veränderungen im digital-terrestrischen An- tennenfernsehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 337 2 Auch „Die Deutsche TV-Plattform“, ein Zusammenschluss von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern, Geräteherstellern, Infrastrukturbetreibern, Service- und Technik-Providern, Forschungsinstituten und Universitä- ten, Verbänden und Institutionen etc. informiert über die Verbreitung und Weiterentwicklung des digitalen Fernse- hens in Deutschland u.a. über www.tv-plattform.de. Gerätehersteller berücksichtigen die Umstellung be- reits. So kündigte z.B. Samsung im Februar 2015 an, seine UHD-Fernseher ab Baujahr 2015 mit passenden Empfangsteilen (Tunern) für DVB-T2 auszustatten. Der Senat wird gegenüber dem Rundfunk Berlin- Brandenburg zu gegebener Zeit die Erwartung äußern, dass dieser die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig und umfassend über den Umstieg informiert. 6. Welche konkrete finanzielle Belastung wird auf die Berliner Haushalte hinsichtlich der Umstellung auf DVB-T2 zukommen? Zu 6.: Über die konkreten Kosten liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Für den Empfang von DVB-T2 ist gegebenenfalls der Erwerb eines neuen Empfangsteils erforderlich, sofern das Rundfunkgerät nicht bereits über ein integriertes DVB-T2-Empfangsmodul verfügt. Die Kosten hierfür hängen vom gewählten Gerät ab. Dazu kommt gegebenenfalls eine Gebühr für den Empfang von privaten Programmen in High Definition (HD). Die öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter- hin unverschlüsselt kostenfrei empfangbar sein. 7. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, damit auch Haushalten, die von der Grundsicherung leben, eine sozi- alverträgliche Umstellung auf DVB-T2 ermöglicht wird? Zu 7.: Die Leistungen zur Grundsicherung beinhalten die Hilfe zum Lebensunterhalt, deren Regelsätze so be- messen sind, dass auch einmalige Leistungen, wie z.B. ein Fernseher oder ein Empfangsgerät hierin enthalten sind. Berlin, den 22. Juni 2015 M i c h a e l M ü l l e r Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2015)