Drucksache 17 / 16 343 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 02. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2015) und Antwort Sammeln von Bioabfall aus Haushalten in den einzelnen Stadtteilen schon dufte – wo gibt es noch Potenziale für den Klimaschutz? (Nachfrage zu Drs. 17/15239) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung be- rücksichtigt. Frage 1: Welche Ortsteile gehören gemäß der Beant- wortung der Schriftlichen Anfrage 17/15239 zum Innen- stadtbereich mit einem Anschlussgrad an das Biotonnen- system von rund 80 Prozent der Haushalte und welche Stadtteile zu den gartenreichen Siedlungsgebieten mit einem Anschlussgrad von rund 21 Prozent? Frage 2: Wie hoch ist das Biogutsammelpotenzial in den in der Beantwortung der Frage 1 nicht genannten Ortsteilen? Antwort zu 1 und 2: Eine genaue Darstellung des An- schlussgrades auf Basis von Ortsteilen ist mit vertretba- rem Aufwand nicht möglich. Nach dem Verständnis der BSR grenzen sich Innen- stadtbereich und Außenbereich auf Basis der Bebauungs- struktur ab. Zum Innenstadtbereich zählen demnach die Mehrfamilienhäuser über vier Wohneinheiten (Bebau- ungsstrukturen Blockrandbebauung und Großwohnanla- gen). Frage 3: Wohin erfolgt die Entsorgung und Verwer- tung des Biogutes aus den nach Einwohner pro km² be- völkerungsreichen Ortsteilen Berlins Friedenau, Fenn- pfuhl, Gesundbrunnen und Neukölln? Wie hoch ist der Anschlussgrad an das Biotonnensystem sowie die Nut- zung des bereitgestellten Behältervolumens in diesen Ortsteilen? Antwort zu 3: Alle durch die Biogutsammlung in Ber- lin erfassten Bioabfälle werden in der Vergärungsanlage in Ruhleben verwertet. Nur saisonbedingte Mehrmengen, die über die wöchentliche Annahmekapazität der Anlage hinausgehen, werden in Vergärungs- und Kompostie- rungsanlagen in Brandenburg verwertet. In den genannten Ortsteilen sind die den Innenstadtbe- reich kennzeichnenden Bebauungsstrukturen vorherr- schend (gemäß Definition in Antwort zu Frage 1 und 2). Sie haben demnach einen Anschlussgrad von ca. 80 %. Die Nutzung des bereitgestellten Behältervolumens wird nicht kontinuierlich erfasst, eine ortsteilbezogene Aussage ist nicht möglich. Frage 4: Wie bewertet der Senat die eingesammelten Mengen und die Bioabfallqualität (Vergärbarkeit des eingesammelten Materials) aus den in Frage 3 aufgeführ- ten Ortsteilen? Antwort zu 4: Im Innenstadtbereich ist die eingesam- melten Biogutmenge pro angeschlossenem Haushalt ge- ringer als in den gartenreichen Siedlungsgebieten, der Anteil an gut vergärbaren Bioabfällen aus dem Küchenbe- reich jedoch deutlich höher. Demnach sind besonders die Inhalte der Biotonnen aus dem Innenstadtbereich für die Vergärung geeignet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 343 2 Frage 5: Welche Ortsteile Berlins gehören zu den Spitzenreitern bei der Biogutsammlung in Bezug auf Menge und Qualität? Wie konnten diese guten Ergebnisse erreicht werden? Wie werden diese Erfahrungen für die Qualitäts- und Quantitätsverbesserung in weniger guten Sammelgebieten genutzt? Antwort zu 5: Siehe Antwort zu den Fragen 1, 2 und 4. In den letzten Jahren hat die BSR bereits vielfältige Anstrengungen unternommen, die Bioabfallmengen aus der Bioabfalltonne weiter zu steigern. Im Einzelnen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 17/15239 verwiesen. Frage 6: Wie hoch ist der Anteil des Biogutes an der Restabfallmenge in kommunalen Einrichtungen im Land Berlin (Kitas, Schulen, Verwaltungen usw.)? Wie wurde dieser Anteil ermittelt, und welche Entsorgungswege nehmen die Abfallarten Biogut und Restabfall? Antwort zu 6: Der Organikanteil im Restabfall kom- munaler Einrichtungen liegt nach Erkenntnissen der BSR bei ca. 40 %. Dieser Anteil wurde im Rahmen einer aktu- ell laufenden Haus- und Geschäftsmülluntersuchung er- mittelt. Öffentliche Einrichtungen unterliegen nicht dem An- schluss- und Benutzungszwang der hoheitlichen Ab- fallentsorgung. Über die dort von anderen Entsorgern gesammelten Organikmengen kann die BSR keine Aussa- ge machen. Die im Restabfall noch enthaltene Organik wird im Rahmen der Restabfallentsorgung im Müllheiz- kraftwerk Ruhleben energetisch verwertet bzw. in den zwei Mechanisch-Physikalischen Stabilisierungsanlagen in Pankow und Reinickendorf zu Ersatzbrennstoff aufbe- reitet. Frage 7: Welche Verwaltung ist für die fach- und sachgerechte Entsorgung von Abfällen aus kommunalen Einrichtungen verantwortlich, und wie erfolgt deren Kon- trolle für die jeweilige Abfallart? Antwort zu 7: Die Gewerbeabfallverordnung regelt die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus öffent- lichen Einrichtungen. Der Vollzug dieser Verordnung obliegt den bezirklichen Umweltämtern. Frage 8: Wie hoch wäre die Einsparung an CO2, wenn davon ausgegangen wird, dass das getrennt gesammelte Biogut aus den kommunalen Einrichtungen zur Erzeu- gung von Biogas verwertet wird und somit fossiles Gas bei erdgasbetriebenen Fahrzeugen ersetzen könnte? Antwort zu 8: Bei der Bilanzierung von Nutzen und Lasten der Biogutverwertung sind neben der Gasnutzung noch andere Komponenten von Bedeutung. Die Gesamt- klimagasentlastung durch Gasnutzung, Kompostanwen- dung und Verwertung der aussortierten Bestandteile ab- züglich der Lasten durch Emissionen und Energiever- brauch beträgt -149 kg CO2-Äquivalente/t Biogut. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Frage 9: Welche weiteren Potenziale will der Senat für die Erreichung des Klimaschutzziels bis 2020 bzw. bis 2030 im Bereich der Abfallwirtschaft insbesondere bei der Erfassung und Verwertung von Biogut im Land Berlin erschließen? Antwort zu 9: Zusätzlich zur jetzigen Bioabfallsamm- lung (rd. 68.000 t/a) könnten durch die vermehrte Nut- zung der im gesamten Stadtgebiet angebotenen Biotonne in allen Berliner Siedlungsgebietsstrukturen (insbesondere gartenreiche Gebiete) rund 100.000 t/a Bioabfall aus Haushalten getrennt erfasst und durch die Behandlung in emissionsarmen Anlagen (z. B. Vergärungsanlage) eine weitere Klimagasentlastung von rund -11.000 t CO2- Äquivalenten/a bewirkt werden. Des Weiteren können durch hochwertige Verwertung von Laub und Mähgut relevante Entlastungen an schädlichen Klimagasen be- wirkt werden, die derzeit im Rahmen der Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz quantifiziert werden. Berlin, den 18. Juni 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2015)