Drucksache 17 / 16 346 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 02. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2015) und Antwort Abgabe bzw. Veräußerung von genutzten Flächen durch die Tierpark Berlin- Friedrichsfelde GmbH Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die mit der Verwal- tung des Treuhandvermögens des Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (Liegenschaftsfonds Berlin) betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH), das Landesdenkmalamt und die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH (Tierpark GmbH) um Stel- lungnahmen gebeten. Die Stellungnahmen wurden der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Wie weit sind Verhandlungen zwischen der Tier- park Berlin-Friedrichsfelde GmbH und Dritten bezüglich der Abgabe bzw. Veräußerung von genutzten Flächen vorangeschritten? Zu 1.: Nach Auskunft der BIM GmbH und Tierpark GmbH gibt es keine Verhandlungen zur Abgabe bzw. Veräußerung von genutzten Flächen. 2. Macht der Senat von Berlin eine mögliche weitere Zahlung von zusätzlichen Investitionsmitteln für den Tierpark abhängig von der Abgabe von vom Tierpark genutzten Flächen? Zu 2.: Nein 3. Welche Flächen, die bisher der Tierpark nutzt, werden zukünftig anderweitig genutzt und wie? Zu 3.: Die Tierpark GmbH verweist auf den vorgeleg- ten Ziel- und Entwicklungsplan (ZEP), der vereinzelte Potenzialflächen an den Randgebieten des Tierparkgelän- des ausweist, für die im Zuge der Gesamtentwicklung eine anderweitige Nutzung in Betracht komme. 4. Warum wird das vom Tierpark als Gärtnerei ge- nutzte Gelände zum Jahresende abgegeben, welchen Aus- gleich erhält der Tierpark dafür und wie ist die Nachnut- zung dieses Geländes? Zu 4.: Nach Auskunft der Tierpark GmbH ist geplant, das stark sanierungsbedürftige Gelände der Anzuchtgärt- nerei vorerst nicht mehr für die Anzucht von bestimmten Pflanzenarten zu nutzen, da dies für die Tierpark GmbH nicht mehr wirtschaftlich sei. Aufgrund der schlechten baulichen und energetischen Substanz müsse das Unter- nehmen hohe und nicht mehr vertretbare Energiekosten aufwenden. In diesem Zusammenhang sei jedoch eine Rückgabe der Flächen an das Land Berlin nicht beabsich- tigt. 5. Welche Baumaßnahmen wurden 2014 und werden 2015 mittels der 5 Millionen Euro Investitionsmittel für Sofortmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung im Tier- park Berlin umgesetzt? Zu 5.: Die Tierpark GmbH plant, die baulichen So- fortmaßnahmen unter Berücksichtigung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Abläufe in 2015 (Pla- nungsphase) und 2016 (Bauphase) umzusetzen. 6. Welche Verzögerungen gab es hierbei und aus welchen Gründen, und welche Rolle spielen aus Sicht des Senats Vergaberichtlinien für die Verwendung dieser Investitionsmittel? Zu 6.: Bei der Umsetzung von Baumaßnahmen hat die Tierpark GmbH die Vorgaben der Landeshaushaltsord- nung einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für die von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung erlassenen Ausführungsvorschriften über Inhalt und Form und zum zeitlichen Ablauf der Aufstellung und Prüfung von Bau- planungsunterlagen. Die Tierpark GmbH hat als Zuschus- sempfänger die für die Vergabe von öffentlichen Aufträ- gen geltenden Vorschriften gleichermaßen einzuhalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 346 2 7. Welche Vorkehrungen und Veränderungen haben das Unternehmen bzw. der Senat getroffen, damit es bei laufenden und künftigen Investitionsmaßnahmen nicht zu Verzögerungen kommt? Zu 7.: Der Senat und das Unternehmen werden alle Anstrengungen unternehmen, um unnötige Zeitverzöge- rungen zu vermeiden. 8. Sind im Vorfeld der Planungen über die Verwen- dung der 5 Millionen Euro Investitionsmittel für die Um- setzung von Sofortmaßnahmen zur Attraktivitätssteige- rung im Tierpark das Landesdenkmalamt und die bezirk- liche Denkmalbehörde eingebunden worden? Wenn ja, wie? Zu 8.: Landesdenkmalamt und Untere Denkmal- schutzbehörde des Bezirksamtes Lichtenberg wurden im Vorfeld der Planungen nicht eingebunden. Die Tierpark GmbH führt dazu aus, dass bisher keine verbindlichen Planungsunterlagen zusammengestellt worden sind und die Einbindung der genannten Behörden zeitnah bei der Erstellung der Vorplanungsunterlagen vorgesehen ist. 9. Welche Einwände haben das Landesdenkmalamt Berlin und die bezirkliche Denkmalbehörde bei den Pla- nungen für die Veränderungen des Alfred-Brehm-Hauses (Graffunder-Bau), der Eingangssituation am Bärenschau- fenster, des Spielplatzes (Graffunder-Bau) sowie an der Cafeteria (Graffunder-Bau) und im Gartenbereich vom Tierpark? Wie ist hier der aktuelle Stand, hat es Umpla- nungen gegeben? Zu 9.: Laut Tierpark GmbH sollen die Planungsunter- lagen den genannten Behörden erst zur Genehmigung vorgelegt werden (siehe Antwort zu 8.) 10. Wann hat der Senat vom Tierpark Berlin die Ziel- und Entwicklungsplanung erhalten und wie beurteilt er diese? Zu 10.: Die Tierpark GmbH war vom Hauptausschuss beauftragt, einen ZEP vorzulegen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den ZEP unmittelbar nach der Genehmi- gung durch den Aufsichtsrat der Tierpark GmbH mit einem Antrag auf landesseitige Zuschüsse am 16. April 2015 erhalten und dem Hauptausschuss mit Vorlage vom 27. Mai 2015 – Rote Nr. 1628 C – berichtet. Der Senat begrüßt grundsätzlich die Anstrengungen der Tierpark GmbH, ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern und damit den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern. 11. Welche Vorhaben im Rahmen der Ziel- und Ent- wicklungsplanung betreffen den als Gartendenkmal aus- gewiesenen Bereich des Tierparks Berlin und wie bewer- ten dies die zuständigen Denkmalbehörden? Zu 11.: Der ZEP wurde den Denkmalbehörden bisher nicht zugeleitet. Die Tierpark GmbH führt aus, dass der Schlosspark mit seinem Nord- und Südparterre sowie der Rest des Landschaftsgartens mit seinem Achsen- und Kanalsystem zu den als Gartendenkmal ausgewiesenen Bereichen zählen. 12. In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt plant der Senat, dem Tierpark Berlin weitere zusätzliche Inves- titionsmittel zur Verfügung zu stellen? Zu 12.: Über den Finanzierungsbedarf und die Bereit- stellung weiterer Landesmittel wird der Haushaltsgesetz- geber im Rahmen des Doppelhaushalts 2016/2017 zu entscheiden haben. Berlin, den 16. Juni 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2015)