Drucksache 17 / 16 348 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 03. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2015) und Antwort Heureka - Eureka oder entwickelt sich die Software zum Fass ohne Boden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Leistungen wurden jeweils 2013 und 2014 zwischen der European Consulting Group GmbH (im folgenden ECG) und dem Land Berlin zu der Software „EurekaPlus2.0“ vereinbart? Zu 1.: EurekaPlus 1.x war das mit der Europäischen Kommission abgestimmte IT-Begleitsystem für die Struk- turfondsförderung in Berlin. In 2013 wurde vereinbart, auch die rein aus Landesmitteln finanzierten Förderpro- gramme der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen über Eureka abzuwickeln und das bestehende IT- Begleitsystem insoweit entsprechend zu ertüchtigen. Ab 2014 wurden weitere Anpassungen an die gestei- gerten Anforderungen für die Förderperiode 2014 bis 2020 erforderlich, die mit der Weiterentwicklung zur Version 2.0 vorgenommen wurden. In diesem Zusammen- hang erfolgte für einige Aktionen des EFRE (Europäi- scher Fonds für Regionale Entwicklung) auch eine Um- stellung des Schnittstellenverfahrens auf das Onlinever- fahren. Außerdem erfolgte die Migration der ESF(Europäischer Sozialfonds)-Daten aus der Vorgänger- version nach EurekaPlus 2.0 sowie die Ertüchtigung für eine gleichzeitige Abwicklung auch der reinen Landesför- derung des Instruments „Zukunftsinitiative Stadtteil“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. a) Welchen Zweck soll „EurekaPlus2.0“ erfüllen? Zu 1 a): EurekaPlus 2.0 ist wie die Vorversionen das nach den Europäischen Verordnungen für die Abwicklung der Strukturfondsförderung erforderliche IT-Begleitsys- tem für Datenerfassung, Prüfungen, Berichterstattungen und soll die Förderung einschließlich der kofinanzieren- den Landesmittel online und ohne Medienbrüche ermögli- chen. b) Welche Senatsverwaltung vertrat Berlin in diesen Vereinbarungen? Wer war Leistungsempfänger, wer An- wender? Zu 1 b): Vertragspartner und Leistungsempfänger ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Anwender sind alle Nutzer, also die betroffenen Senatsverwaltungen, die beauftragten Dienstleister, Bescheinigungs- und Prüfbe- hörde sowie die Zuwendungsempfänger. c) Von wem erhielt die ECG fachlichen Input für die Erstellung ihres Zeit- und Kostenplans zu Vertragsbeginn? Zu 1 c): Der Input kam von den jeweils betroffenen Senatsverwaltungen. d) Welcher Zeitrahmen wurde in diesem Plan für die Leistungserbringung insgesamt und für wichtige Einzel- teile festgelegt? Zu 1 d): Ausgerichtet an den fachlichen Erfordernissen wurde der Zeitplan jeweils zwischen ECG sowie den betroffenen Senatsverwaltungen vereinbart. Wie bei IT- Programmierungsaufgaben nicht ungewöhnlich, wurde der Zeitrahmen in Einzelfällen im Verlauf der Program- mierungsarbeiten an die jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst. e) Gab es inhaltliche Änderungen an der Auftrags- vergabe oder laufende neue Anforderungen nach Vertrags- beginn, wenn ja, von welcher Seite, welche waren das und wie wurden diese festgehalten? Zu 1 e): Seit der Auftragserteilung im Jahre 2008 gab es wegen der sich verändernden Rahmenbedingungen der Strukturfondsförderung immer wieder nicht vorhergese- henen Anpassungsbedarf hinsichtlich des IT- Begleitsystems. Dieser wurde jeweils identifiziert und auf der Grundlage des bestehenden Vertrages entsprechend den dort bestehenden Regularien umgesetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 348 2 2. Welche Leistungen und Teilleistungen aus Frage 1. sind durch die ECG bereits voll oder anteilig erbracht worden? Zu 2.: Die in 2013 und 2014 identifizierten Ände- rungsbedarfe wurden umgesetzt. a) Welche Leistungen und Teilleistungen wurden mit Verspätung erbracht? Was sind die Gründe dafür? b) Welche Leistungen sind noch offen und im laufen- den Jahr zu erbringen? Welche davon entstammen dem ursprünglichen Anforderungskatalog und welche sind Leistungen, die sich erst nach Vertragsbeginn ergaben? Zu 2 a) und b): Aktuell erfolgen laufende Anpassun- gen an die Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020. Diese werden den fachlichen Anforderungen entsprechend in Absprache mit den jeweils betroffenen Senatsverwaltungen nach Prioritätsgesichtspunkten abge- arbeitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 d) ver- wiesen. 3) Welche Vergütung wurde für die Leistungserbrin- gung vereinbart, mit welchen Zahlungszielen zu den ein- zelnen Teilen und welche Teile sind bereits bezahlt wor- den? a) Welche Vereinbarung wurde zur Bezahlung von außerplanmäßigen Kosten im Zusammenhang mit „EurekaPlus 2.0“ getroffen? Wurde eine Obergrenze für außerplanmäßige Kosten festgehalten? Zu 3 und 3 a): Außerplanmäßige Kosten gibt es nicht. Die nach Vertragsschluss in 2008 bis heute anzupassen- den Funktionalitäten waren bei Vertragsschluss nicht bekannt. Dass es Anpassungsbedarfe geben würde, war dagegen natürlich vorhersehbar. Insoweit sieht der Vertrag Regelungen auf Abrechnungsbasis von festgelegten Stun- densätzen vor. b) Aus welchen Haushaltstiteln des Landes Berlin sollten oder sollen die Leistungen bezahlt werden? Zu 3 b): Hier sind die Haushaltstitel 54085 (Landesan- teil), 54697 (EFRE) und 54692 (ESF) sowie 54021 (Sen- StadtUm) betroffen. c) Welche Kosten entstanden dem Land Berlin oder den Anwendern in welchen Bereichen durch verspätete Erfüllung einzelner Leistungsabschnitte durch ECG? Zu 3 c): Keine. d) Welche Kosten entstanden ECG durch neue lau- fende Anforderungen, die sich nach Vertragsbeginn erga- ben? Zu 3 d): Derartige Zahlen des privatrechtlichen Unter- nehmens ECG sind dem Senat nicht bekannt. e) Welche Vereinbarung wurde zum Verbleib der Rechte an der Software und zur Wartung der Software bei nicht vollständiger Vertragserfüllung getroffen? Zu 3 e): Das Land Berlin hat sehr weitgehende Nut- zungsrechte an der Software. Die Wartung obliegt ECG. 4. Welche weiteren Bestellungen des Landes Berlin bei der ECG zu „EurekaPlus2.0“ und deren Weiterentwicklung stehen 2015 oder 2016 in Aussicht, wer ist hier Vertragspartner, Leistungsempfänger und Anwender? Wann sollen Aufträge vergeben werden oder wurden bereits 2015 vergeben? Zu 4.: Das IT-Begleitsystem ist laufend weiter an die Rahmenbedingungen der neuen Förderperiode anzupas- sen. Die laufende Anpassungsprogrammierung erfolgt nach fachlichen Gesichtspunkten in Absprache mit den jeweils betroffenen Senatsverwaltungen. Für die Jahre 2016 ff wird gegenwärtig eine erneute Ausschreibung hinsichtlich der mit dem IT-Begleitsystem im Zusammen- hang stehenden Dienstleistung geprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1 b) verwiesen. 5. Warum erhielt ECG in den oben genannten Fällen die Aufträge vom Land Berlin? Gab es zu den Aufträgen Ausschreibungen oder soll es noch welche geben, wenn ja wann und wenn nein, mit welcher Begründung nicht? Zu 5.: Der Auftrag wurde im Jahr 2008 unter Ein- schaltung des ITDZ (IT-Dienstleistungszentrum Berlin) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an ECG vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2016. Die bisherigen laufenden Anpassungen des IT-Begleitsystems waren/sind vom damaligen Vertragswerk umfasst, so dass hier keine gesonderten Auftragsvergaben erforderlich waren. Berlin, den 16. Juni 2015 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2015)