Drucksache 17 / 16 353 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 04. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2015) und Antwort Novellierung der Bauordnung Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Zeitplan ist vom Senat für die No- vellierung der Bauordnung Berlin und die einzelnen Ver- fahrensschritte bis zum Beschluss durch das Abgeordne- tenhaus vorgesehen? Antwort zu 1: Zeitschiene: Gesetzgebungsverfahren Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) 2015 Juni Senatsvorlage Juli - September Mitzeichnung anderer Senatsverwaltungen Parlamentsferien vom 29.06. bis 30.08.2015 Oktober 2015 1. Senatsbefassung Oktober - Dezember 2015 Anhörung RdB Plenum 2016 Januar 2. Senatsbefassung Januar / Februar 1. Lesung Abghs Februar / März Ausschussberatungen April / Mai 2. Lesung Abghs Sommer Ausfertigung und Verkündung BauO Bln Frage 2: Welche Verfahrensschritte sind bereits abge- schlossen, welche Stellungnahmen mit welchen wesentli- chen Inhalten wurden abgegeben und welche Überarbei- tungen gegenüber dem Referentenentwurf sind erfolgt? Antwort zu 2.: Am 2.Oktober 2014 wurde eine münd- liche Anhörung der Verbände durchgeführt, die bis zum 17.Oktober eine schriftliche Stellungnahme abgeben konnten. (Entwurf: Stand 14.07.2014). Die entsprechen- den Dokumente sind im Internet veröffentlicht: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/ Es wurden 38 Verbände beteiligt, die Stellungnahmen wurden bereits ausgewertet und die Ergebnisse sind in den Referentenentwurf eingeflossen. Die entsprechende Synopse wird zeitnah ins Internet (s.o.) eingestellt. Frage 3: Hat die Bauamtsleiter-Konferenz der Be- zirksämter zur geplanten Novellierung der Bauordnung Stellung genommen, und wenn ja, wie lautet der Inhalt der Stellungnahme? Antwort zu 3.: Formal werden die Bezirke über den Rat der Bürgermeister (RdB) eingebunden. Auf den vier- mal im Jahr stattfindenden Sitzungen bei der obersten Bauaufsicht wurden die Amts- und Fachbereichsleiterin- nen sowie Amts- und Fachbereichsleiter der bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsicht laufend über den Sachstand informiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 353 2 Frage 4: Welche Anregungen und Stellungnahmen wurden nicht oder nur teilweise berücksichtigt und aus welchen Gründen? Antwort zu 4.: Auf die zeitnahe Veröffentlichung der Synopse und der Auswertung der Verbändebeteiligung wird verwiesen. Frage 5: Mit welchen Argumenten begegnet der Senat den Stellungnahmen der Verbände, der Referentenentwurf sei gegenüber der geltenden Fassung eine Verschlechte- rung a) hinsichtlich der Abstandsflächenregelung; b) hinsichtlich der Barrierefreiheit; c) für die Wohnungswirtschaft? Antwort zu 5.: a) Die ursprünglich beabsichtigte Abschaffung des Abstandsflächenrechts im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch [BauGB]-Gebiete) fließt nicht in den nächsten Referentenentwurf ein. b) und c) Der Referentenentwurf enthält sowohl im In- teresse der Menschen mit Behinderung als auch im Inte- resse einer Wohnungsbaubeschleunigung und Kostenbe- grenzung eine ausgewogene Regelung. Frage 6: Welche wesentlichen geplanten Änderungen sind erforderlich, um die Bauordnung Berlin und die Bauordnung Brandenburg im Sinne der Musterbauord- nung zu vereinheitlichen? Antwort zu 6.: Die BauO Bln ist seit der Neufassung 2005 in den wesentlichen Teilen mustertreu. Die Bran- denburgische Bauordnung (Bbg BO) ist derzeit weder materiell (Anforderungen an bauliche Anlagen) noch verfahrensrechtlich mustertreu. Bei der nächsten Änderung der Brandenburgischen Bauordnung sollen die materiellen Regelungen der Mus- terbauordnung (MBO) im Wesentlichen übernommen werden. Ein enges Abstimmungsverfahren mit Branden- burg wird in jedem Fall in weiten Teilen für gleiche Rege- lungen in den Bauordnungen beider Länder sorgen. Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2015)