Drucksache 17 / 16 357 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 03. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2015) und Antwort BuT – und was blieb übrig? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Konsequenzen hat die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom März 2015 für Berlin, wonach den Ländern Rückforderungen des Bundes wegen nicht verausgabter Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) aus dem Jahr 2012 zu erstatten sind? 2. Wie hoch ist der entsprechende Betrag, den das Land Berlin durch die o.g. richterliche Entscheidung erhält bzw. erhalten hat? Zu 1. und 2.: In Konsequenz der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 10. März 2015 (B 1 AS 1/14 KL) muss der Bund die im Jahr 2014 einbehaltene Sum- me der Bundesbeteiligung an das Land Berlin inkl. Zinsen zurückzahlen. Allerdings ist auch das Land Berlin ver- pflichtet, den in gleicher Rechtsauffassung vom Bund ursprünglich bereitgestellten Betrag für das Jahr 2013 zurückzuzahlen. Im Saldo ergibt sich für Berlin folgende Berechnung: einbehaltene Summe in 2014: Zinsen: Rückzahlung für 2013: + 48,9 + 1,3 - 3,1 Summe Einnahme Berlin 2015: + 47,1 Angaben in Mio. Euro 3. Welcher Zweckbindung unterliegen die Mittel, die Berlin aus der o.g. richterlichen Entscheidung erhalten hat? 4. In welcher Art und Weise gedenkt der Senat die Mittel zu verwenden, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sozial benachteiligt sind, nachhaltig zu fördern und der Kinder- und Familienarmut und deren Folgen im Land Berlin entgegenzutreten? 5. Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen und wer entscheidet darüber? 6. Wann wird der Senat die Öffentlichkeit über die Verwendung der vom Bund pauschal zugewiesenen und nicht verausgabten BuT-Mittel informieren? Zu 3. bis 6.: Diese entsprechende Einnahme des Lan- des Berlin in 2015 unterliegt keiner Zweckbindung, son- dern dem Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts. Die Umsetzungs- und Finanzierungsverantwortung für die Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) liegt bei den kommunalen Trägern. Der Bund sorgt jedoch indirekt für eine finanzielle Entlastung der kommunalen Träger über eine erhöhte – variable – Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vergleiche § 46 Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch). In der Gesamtbetrachtung hat das Land Berlin für das Jahr 2014 über 8 Mio. Euro mehr für Leistungen der BuT ausgegeben als vom Bund an Entlastungsleistungen ge- währt wurden. Auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 17/11639 wird verwiesen. Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2015)