Drucksache 17 / 16 358 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 03. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2015) und Antwort Kitaausbau und SIWA: Wer entscheidet über die Auswahl der Maßnahmen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit stimmt die dem Abgeordnetenhaus mit der Vorlage an den Hauptausschuss (Rote Nummer 1719- D1) am 12. April 2015 übergebene Bestückungsliste mit den von den Bezirken angemeldeten SIWA-Maßnahmen tatsächlich mit den von den Bezirken angemeldeten Maß- nahmen überein? 2. Wer hat auf welcher Rechtsgrundlage über die von den Bezirken angemeldeten Maßnahmen entschieden? 3. Entspricht es den Tatsachen, dass mehrere Bezirke andere Maßnahmen, u.a. zum Kitaausbau, angemeldet haben, diese jedoch seitens des Senats zugunsten von Schulbaumaßnahmen nicht berücksichtigt wurden? Wa- rum wurde so verfahren? 4. In wie vielen und in welchen konkreten Fällen gab es Abweichungen zwischen Anmeldung und Aufnahme in die SIWA-Bestückungsliste? 5. Wie erklärt der Senat Diskrepanzen zwischen An- meldungen und Aufnahme in die Bestückungsliste, wenn es den Bezirken überlassen worden war, in eigener Ver- antwortung über die SIWA-Anmeldungen zu entscheiden? 6. Inwieweit und in welchem Zeitraum wurden die Bezirke einbezogen, wenn es Änderungen zwischen An- meldung und Aufnahme auf die SIWA-Bestückungsliste gab? Wer und was gaben letztendlich den Ausschlag? Zu 1. - 6.: Der Senat hat in seiner Sitzung am 3. März 2015 die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorge- legte Vorschlagsliste über das Sondervermögen für die Infrastruktur Wachsende Stadt (SIWA) beschlossen. In der Hauptausschuss-Sitzung am 22.04.2015 wurde die konsolidierte Vorschlagsliste SIWA der Senatsverwal- tung für Finanzen vom 21. April 2015 erörtert. Danach stehen insgesamt 120 Mio. € für bestandserhaltende und bestandserweiternde Maßnahmen in den Bezirken, davon 12 Mio. € für zwei gebundene bezirkliche Einzelprojekte, zur Verfügung (lfd. Nr. 7). Vorgegeben war, dass von den verbleibenden 108 Mio. € mindestens 70 % für Schulbaumaßnahmen einzusetzen sind und 30 % für sonstige Maßnahmen, die bis spätestens 31.03.2015 mit Prioritäten versehen, angemeldet werden mussten. Die Bezirke haben sowohl Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen angemel- det, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf Plausibilität geprüft wurden. Baumaßnahmen an Kindertagesstätten wurden von den Bezirken für diese Maßnahmengruppe nicht ange- meldet, sondern überwiegend die Sanierung von Jugend- freizeiteinrichtungen und Kinderspielplätzen. Auch diese bezirklichen Meldungen sind der o.a. Vorschlagsliste zu entnehmen. Grundsätzlich alle Maßnahmen, auch die nicht- schulischen wurden unter Berücksichtigung der bezirkli- chen Prioritäten bewilligt. Sofern im Einzelfall für ein Projekt kein auskömmliches Finanzvolumen zur Verfü- gung stand, konnte eine solche Maßnahme trotz ggf. hö- herer Priorität nicht bewilligt werden, sondern eine in der Prioritätenfolge. Kitaneubau-Maßnahmen sind der o.a. Vorschlagsliste, lfd. Nr. 9, zu entnehmen. Dazu ist auszuführen: Für die Errichtung von Kita-Neubauten wurden aus dem SIWA-Fonds Sondermittel in Höhe von insgesamt 10 Mio. € bereitgestellt. Davon erhalten die fünf KitaEigenbetriebe von Berlin jeweils in gleicher Höhe 2 Mio. €. Die Anmeldung der einzelnen Neubau- bzw. Erweiterungsausbauvorhaben erfolgte nicht durch die Bezirke, sondern –wie mit den Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten für Jugend sowie dem Jugendamtsleitungen der Bezirke erörtert- durch die Geschäftsführungen der Kita- Eigenbetriebe. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 22.04.2015 allen angemeldeten Vorhaben zugestimmt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 358 2 7. Wann werden die Bezirke über die für die Abwick- lung von SIWA notwendigen haushaltswirtschaftlichen Regelungen informiert werden, um schnellen Beginn und Fortschritt der Maßnahmen zu sichern? Zu 7.: Die projektführenden Stellen sowie die Be- zirksämter von Berlin wurden mit dem SIWA-Rund- schreiben Nr. 1 der Senatsverwaltung für Finanzen über die „Herstellung der Bewirtschaftungsfähigkeit des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SI- WA)“ informiert. Weitere Hinweise sind dem SIWARundschreiben Nr. 2 vom 05.06.2015 sowie dem Haus- haltsplan des Sondervermögens SIWA zu entnehmen. Berlin, den 17. Juni 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2015)