Drucksache 17 / 16 360 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 03. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2015) und Antwort Kitaausbauprogramm des Bundes: Anteil des Bundes an den Betriebskosten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren der jährliche und der finanzielle Gesamtbetrag, den das Land Berlin bisher (indirekt durch die Erhöhung des Landesanteils an der Umsatzsteuer) aus der Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten für die Kitas erhielt (bitte den Anteil aus den beiden Bundes- Investitionsprogrammen für den Kitaausbau 2008-2013 und 2013-2014 darstellen)? 2. Mit Mehreinnahmen in welcher Höhe rechnet der Senat aus der Entscheidung des Bundes mit Wirkung vom 1. Januar 2015, den bisherigen Bundesanteil an der Finan- zierung der Kita-Betriebskosten in Höhe von bundesweit jährlich 845 Mio. Euro zu verstetigen und dafür den Lan- desanteil an der Umsatzsteuer zu erhöhen? Zu 1. und 2.: Die Fragen 1. und 2. werden wegen des engen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten für Kitas erfolgt über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern - sogenannter Umsatzsteuer- festbetrag - zu Gunsten der Länder (§ 1 Finanzausgleichs- gesetz - FAG). Die Verteilung dieser Beträge auf die Länder erfolgt gemäß den geltenden Regelungen der Steuerverteilung und des Finanzausgleiches. Auf Berlin entfällt ein rechnerischer Anteil von rund 5,5%. Die Höhe der Umsatzsteuerfestbeträge zum Zwecke der Betriebskostenbeteiligung an den Kitas insgesamt und die rechnerischen Anteile Berlins sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (alle Beträge in Mio. €): Jahr Kinderförde- rungsgesetz 2008 Fiskalpakt 2013 (hier: Kitaaus- bau) Entlastung Län- der/Kommunen ab 2015 Summe Rechnerischer Anteil Berlin 2009 100 100 5,5 2010 200 200 11,0 2011 350 350 19,3 2012 500 500 27,5 2013 700 18,75 719 39,5 2014 770 37,50 808 44,4 2015 770 75 845 46,5 2016 770 75 845 46,5 2017 770 75 100 945 52,0 2018 770 75 100 945 52,0 2019 770 75 845 46,5 Im Jahr 2015 beträgt der gesamte Festbetrag „Betriebskosten Kita“ zu Gunsten der Länder rd. 845 Mio. €. Auf Berlin entfallen davon rd. 5,5%, d.h. rd. 46,5 Mio. €. Mit dem „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qua- litativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes“ vom 22. Dezember 2014 übernimmt der Bund in den Jahren 2017 und 2018 jeweils weitere 100 Mio. €, woran Berlin jeweils einen Anteil von rd. 5,5 Mio. € hat. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 360 2 Daneben finanziert(e) der Bund direkt den Ausbau von Kita-Plätzen für 0- unter 3-jährige über die genannten Investitionsprogramme mit Bundesmitteln in Höhe von 2008 – 2013: rd. 87,4 Mio. €, 2013 – 2014: rd. 27,6 Mio. € und 2015 – 2018: rd. 27,1 Mio. €. 3. An welcher Stelle im Landeshaushalt Berlin sind die Mittel des Bundes für die anteilige Finanzierung der Kita-Betriebskosten dargestellt und damit transparent abgebildet? Zu 3.: Die vorgenannten Mittel werden im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern vereinnahmt und erhöhen das Aufkommen bei Kapitel 2900, Titel 01500 (Landes- anteil an der Umsatzsteuer), Kapitel 2900, Titel 21201 (Ausgleichszuweisungen der Länder) sowie Kapitel 2900, Titel 21102 (Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Abs. 2 FAG). Die Ansatzbildung bei diesen Titeln erfolgt wie bei allen Steuereinnahmen im Rahmen der halbjährli- chen Steuerschätzungen. Eine separate Zuordnung einzelner Umsatzsteuerein- nahmen oder Einnahmen aus dem Finanzausgleich, die auf der hier genannten Regelung beruhen, ist ausgeschlos- sen. 4. Welchen Anteil (prozentual) hat die Beteiligung des Bundes an den finanziellen Aufwendungen des Landes Berlin am Betrieb der Berliner Kitas? Zu 4.: Für 2014 betrug der prozentuale Anteil bei ei- nem Ist der Ausgaben des Landes für den Betrieb der Berliner Kitas nach Kostenblatt in Höhe von rd. 1,3 Mrd. €, ca. 3,4 %. 5. Wie bewertet der Senat die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kita-Betriebskosten des Landes Ber- lin? Zu 5.: Der Senat begrüßt das Kostenbeteiligung des Bundes an den Betriebs- und auch an den spezifischen Ausbaukosten im Kita-Bereich. Angesichts der sich für Berlin ausweitenden Nachfrage an Kita-Plätzen und den damit steigenden Betriebskosten wird er sich weiterhin für ein steigendes Engagement seitens des Bundes einset- zen. Berlin, den 16. Juni 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2015)