Drucksache 17 / 16 361 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 03. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2015) und Antwort Vier Kinderschutzambulanzen für Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der von Senatorin Scheeres An- fang des Jahres 2015 angekündigten Einrichtung von vier Kinderschutzambulanzen, die mit Beginn des Jahres 2016 ihren Dienst aufnehmen sollen? 2. Welche konkrete Aufgabenstellung sollen die vier Kinderschutzambulanzen erfüllen? 3. Mit welchen Fallzahlen rechnet der Senat im Hin- blick auf seine Entscheidung, vier Kinderschutzambulan- zen einzurichten? Welche Erfahrungswerte liegen der Entscheidung zugrunde? 4. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die vier Kin- derschutzambulanzen arbeiten? 5. In welchem Zuständigkeitsbereich sollen die vier Kinderschutzambulanzen angesiedelt sein und wer trägt im Senat die Verantwortung für ihre Tätigkeit? 6. Wer wird die Kinderschutzambulanzen betreiben? 7. Welche Schnittstellen und welche Abgrenzungen haben die vier Kinderschutzambulanzen im Verhältnis zu den Bereichen Justiz, Gesundheit und Jugendhilfe und wie sollen diese Schnittstellen im Alltag ausgestaltet werden? 8. Wie soll die Zusammenarbeit der Kinderschutz- ambulanzen mit den Bezirken und den bezirklichen Netzwerken für den Kinderschutz gestaltet werden? 9. In welchem Verhältnis sollen die vier Kinder- schutzambulanzen zur Gewaltschutzambulanz an der Charité stehen? 10. Welche personelle Ausstattung werden die Kin- derschutzambulanzen haben und welche Öffnungszeiten sind vorgesehen? 11. Welcher finanzielle Aufwand ist für die Einrich- tung und die laufende Tätigkeit der vier Kinderschutzam- bulanzen nötig und wer wird ihn finanzieren? 12. Wo sollen die vier Kinderschutzambulanzen je- weils konkret angesiedelt sein und welche Kriterien sind für den Senat für die Standortentscheidung ausschlagge- bend? 13. Wie begründet der Senat die Standortauswahl? 14. In welcher Art und Weise und in welchem Zeit- rahmen ist eine Evaluation der Arbeit der Kinderschutz- ambulanzen vorgesehen? 15. Wie ordnen sich die vier Kinderschutzambulanzen in das Berliner Netzwerk Kinderschutz ein? Zu 1. – 15.: Der Senat plant die Errichtung von vier Kinderschutzambulanzen. Mit der Einrichtung von regionalen Kinderschutzam- bulanzen in Berlin wird insbesondere die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte sowie der verwandten Professio- nen besser mit dem Netzwerk Kinderschutz verzahnt und damit ein unverzichtbares Bindeglied zwischen der Kin- der- und Jugendhilfe und der medizinischen Diagnostik bei Kinderschutzfällen geschaffen. Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Kinder- schutzambulanzen ist das SGB VIII, insbesondere §§ 1 und 8a. Die Anbindung der vier Kinderschutzambulanzen ist an ausgewählten Kliniken vorgesehen und wird eine Ge- meinschaftsaufgabe der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Senatsverwaltung für Ge- sundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sein. Die Federführung wird die für Jugend zuständige Senatsverwaltung ausüben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 361 2 Das Konzept befindet sich in der Endabstimmung zwischen den beteiligten Partnern. Berlin, den 12. Juni 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2015)