Drucksache 17 / 16 364 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 04. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Urheberrechtliche Pauschalabgaben für Verwaltungs-PCs Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Computer, Speichermedien und mobile Endgeräte wurden in der Berliner Verwaltung seit dem 1. Januar 2014 erworben? Zu 1.: Die Beschaffung von Computern, Speicherme- dien und mobilen Endgeräten liegt in der Verantwortung des jeweiligen Ressorts oder Bezirksamtes. Über das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) wurden vom 01.01.2014 bis 10.06.2015 für die Berliner Verwaltung insgesamt 21.415 Computer inkl. Speichermedien und 2.056 mobile Endgeräte inkl. Spei- chermedien beschafft. 2. Bei wie vielen der unter 1. genannten Geräte wur- de eine pauschale Vergütung nach § 54 UrhG bezahlt? Zu 2.: Bei allen unter 1. genannten Geräten wurde die verminderte pauschale Vergütung (Urheberrechtsabgabe) nach § 54 Urheberrechtsgesetz bezahlt. 3. Ist dem Senat die Möglichkeit bekannt, diese Ver- gütung zurück erstattet zu erhalten und hat er vor, diesen Anspruch umzusetzen bzw. die Möglichkeit in der Berli- ner Verwaltung bekannt zu machen? Zu 3.: Dem Senat ist die Möglichkeit der Rückerstat- tung der Vergütung bekannt. Aufgrund der Nutzung der verminderten pauschalen Vergütung erübrigt sich diese Option. Berlin, den 17. Juni 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)