Drucksache 17 / 16 365 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 04. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Instandsetzung der Breitenbachplatzbrücke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Instandsetzungsarbeiten werden auf- grund welcher Schäden derzeit an der Breitenbachplatz- brücke ausgeführt? Frage 2: Wann wurde die Sanierungsbedürftigkeit der Breitenbachplatzbrücke festgestellt? Antwort zu 1. und 2: Im Ergebnis der Bauwerksprü- fung ist seit Juli 2014 bekannt, dass die Spannbetonbrü- cken diverse Durchfeuchtungsschäden aufweisen. Diese waren insofern als kritisch zu bewerten, da die Bauwerke mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl hergestellt wurden und Koppelfugen mit 100%iger Spanngliedkopplung vorhanden sind. Durchfeuchtungen in diesen Bereichen können in kurzer Zeit zu Standsicher- heitsdefiziten des Gesamtbauwerkes führen. Um dieser Gefährdung entgegenzuwirken, muss schnellstmöglich die Abdichtung der Fahrbahn erneuert werden. Im Schat- ten der ohnehin erforderlichen Absperrmaßnahmen wer- den auch der Oberflächenschutz der Betongesimse und der Korrosionsschutz an den Kuhhorngeländern erneuert sowie die Dichtprofile der Fugenübergangskonstruktionen ausgewechselt. Frage 3: Wann wurde mit den Planungen zur Instand- setzung begonnen? Antwort zu 3: Nach Auswertung der Prüfberichte wurde im August 2014 unverzüglich die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der vorge- nannten Leistungen beauftragt. Frage 4: Wurde bei den Planungen auch der von den Anwohner*innen favorisierte Abriss der Breitenbachbrü- cke geprüft? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Die Möglichkeit eines Rückbaus der Brücke wurde hinterfragt. Jedoch ist aufgrund der derzei- tig vorhandenen und auch zukünftig zu erwartenden ho- hen Verkehrsnachfragen ein Rückbau zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Zuvor wäre eine plausible ver- kehrliche und bautechnisch umsetzbare Lösung, ein- schließlich einer Änderung des festgesetzten Bebauungs- plans oder ein planrechtliches Verfahren nach Berliner Straßengesetz zu erarbeiten. Bis dahin ist die verkehrliche und bauliche Sicherheit des Bauvorhabens in jedem Falle sicherzustellen. Frage 5: Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung? Antwort zu 5: Die Baukosten für die Instandsetzungs- arbeiten an den Brückenbauwerken betragen ca. 2,1 Mio. €. Frage 6: Wer trägt die Kosten für die verschiedenen Instandsetzungsarbeiten? Antwort zu 6: Das Land Berlin trägt die Kosten. Frage 7: Wo im Haushaltsplan sind die Mittel zur In- standsetzung veranschlagt? Antwort zu 7: Die Mittel sind im Kapitel/Titel 1255/52102 veranschlagt. Aufgrund der kurzfristigen Entscheidung zur Realisierung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Leistungen, konnte eine namentliche Ausweisung der Maßnahme im Haushaltsplan 2014/2015 nicht vorgenommen werden. Berlin, den 19. Juni 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2015)