Drucksache 17 / 16 366 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 04. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Drogenpolitische Wege Berlins I: Wie weiter mit der angekündigten Präventionskam- pagne? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Kann der Senat inzwischen mehr als einen Satz (vgl. Antwort zu 1 und 2 auf meine Schriftliche An-frage 17/15338 vom 20. Januar 2015) dazu mitteilen, welche kon- kreten Zielgruppen – angesichts der durchaus unterschiedlichen Konsument*innengruppen und -risiken – mit der im Januar vollmundig angekündigten Präventionskampagne angesprochen werden sollen? Wenn ja, wird darum gebeten. 2. Kann der Senat inzwischen mehr als den trivialen Satz, die geplante Präventionskampagne solle der Prävention dienen, dazu mitteilen, welche Medien und Methodik genutzt werden sollen, um auf das Verhalten der beabsichtigten Zielgruppe(n) Einfluss zu nehmen, und welche Kernaussa- gen beabsichtigt sind? Wenn ja, wird darum gebeten. 3. Teilt der Senat die Ansicht, dass es bei einer nachhalti- gen Aufklärungs- und Präventionskampagne um deutlich mehr gehen muss als um die mediale Präsenz „konsumverhindernder “ Botschaften mit dem Schwerpunkt Cannabis? 4. Auf welche Weise werden die freien Träger der Dro- genhilfe und Suchtberatung in die Entwicklung und Umset- zung der Kampagne eingebunden und welche konkrete Rolle soll ihnen im Rahmen des Multiplikator*innen-Netzwerks der Aufklärung und Prävention bei der Durchführung zu- kommen? 5. Was wird kampagnenvorbereitend und -begleitend un- ternommen, um das Zusammenwirken von Politik, Schule, Jugend- und Suchthilfe gemeinsam mit den Eltern zu för- dern, um damit insbesondere ganz jungen Menschen ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen und problematischen Konsummustern effektiv vorzubeugen? 6. Wie sollen im Rahmen der geplanten Kampagne ziel- gruppenspezifische Wissensvermittlung und besondere An- gebote der Beratung für Erwachsene mit Erziehungs- verantwortung wie auch für konsum-gefährdete junge Men- schen konkret miteinander verknüpft werden, um mehr zu erreichen als einen kostspieligen PR-Effekt? 7. Wird darüber nachgedacht, die geplante Kampagne schwerpunktmäßig auszurichten, zu erproben und zu evaluie- ren? 8. Welche Träger bzw. Angebote der freien Sucht- und Drogenberatung sind als unmittelbare Kooperationspartner – und Ansprechpartner der Präventionsarbeit – für die Kampagne vorgesehen und wo wird die Steuerung der Kampagne durchgeführt werden? 9. Wofür sind die angemeldeten Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro und in welchem Zeitraum im Einzelnen zur Verausgabung vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Overheadkosten, Medienkosten, Agenturkosten, Zuwendun- gen an Partner in der Vorbereitung und Umsetzung der Kam- pagne)? Zu 1. bis 9.: Die angekündigte Präventionskampagne kann nur unter dem Vorbehalt der Bewilligung der dafür vorgesehenen Finanzmittel realisiert werden. Dafür muss die entsprechende Beschlussfassung des Senats sowie die parla- mentarische Befassung im Abgeordnetenhaus zum Haushalt 2016/17 abgewartet werden. Berlin, den 16. Juni 2015 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2015)