Drucksache 17 / 16 369 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 05. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Kitaausbau (I): Trägerpotenziale ausgeschöpft? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird sich nach Einschätzung des Senats der Schwerpunkt für die Schaffung neuer Kitaplätze im Rah- men des Landesprogramms zum Kitaausbau im Verhält- nis von Starthilfe/Erweiterung/Umbau/Neubau verschie- ben? 2. Welchen Stellenwert wird demnach der Umbau von Gebäuden bzw. der Neubau von Einrichtungen erhal- ten und wie wird sich das auf die Kosten pro neu geschaf- fenem Platz auswirken? 3. Wie ist das Berliner Kitaausbauprogramm auf die steigenden Kosten pro neugeschaffenem Platz eingerich- tet und welcher Handlungsbedarf resultiert daraus für die Haushaltsplanaufstellung 2016/17? Zu 1.- 3.: Die Förderung von Projekten zur Schaffung neuer Kitaplätze im Rahmen des Landesprogramms „Auf die Plätze, Kitas, los!“ beruht auf der Antragssituation in der jeweiligen Förderperiode. Während die Anzahl der Anträge für Maßnahmen des Um-, Aus- und Neubaus zwischen den Jahren 2014 und 2015 nahezu konstant blieb, ist die Anzahl der Anträge für Maßnahmen im Rahmen der Starthilfe (1.000 € je Platz) rückläufig. Der Senat geht davon aus, dass bestehende Raum- und Flächenressourcen an Bestandsbauten weniger werden und geeignete neue Gewerbeflächen, insbesondere in belasteten Innenstadtlagen, nur begrenzt zur Verfügung stehen. Insoweit wird das Erfordernis, die Errichtung von Neu- und Erweiterungsbauten zu unterstützen, steigen und in der Tendenz auch steigende pro-Platz-Kosten nach sich ziehen, die in die Planung einbezogen werden. Hier- über wird neben der Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 10 Mio. € im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2015 (über das Sondervermögen Infrastruktur der Wach- senden Stadt -SIWA-) im Zuge der Aufstellung des Dop- pelhaushalts 2016/2017 und im Rahmen der mittelfristi- gen Finanzplanung zu entscheiden sein. 4. Welche grundsätzliche Neuerung beinhaltet die „Neuausrichtung der Vergabe von Erbbaurechten“ und welche Möglichkeiten ergeben sich daraus für den Kita- ausbau? 5. An welche Bedingungen ist die Inanspruchnahme der Erbbau-Neuregelung gebunden? Welche Vorausset- zungen müssen dafür erfüllt sein? Zu 4. und 5.: Zur Sicherung des Platzangebotes in sa- nierungsbedürftigen Kitas auf landeseigenen Liegenschaf- ten sollen künftig solche Standorte primär durch insol- venzsichere Erbbaurechte vergeben werden. Dabei kann auf die Erhebung des für soziale Nutzungszwecke ortsüb- lichen Erbbauzinssatzes verzichtet werden. Die Erbbau- zinsreallast wird in voller Höhe (6,5 % vom Bodenwert) zwangsversteigerungsfest vereinbart, eingetragen und schuldrechtlich auf 1 € / Jahr gemindert. Der Wert des Bauwerkes wird festgestellt, als Gegenwert (Kaufpreis) vereinbart und gleichzeitig gestundet. Die Voraussetzung zur Inanspruchnahme dieser Regelung ist das Vorliegen der Gemeinnützigkeit des Erbbauberechtigten in der ge- samten Laufzeit des Erbbaurechts und die Beibehaltung des Nutzungszwecks. 6. Welche Möglichkeiten gibt es nach Meinung des Senats, Kitaträgern Grundstücke/Immobilien zum Zwecke der Schaffung von Kitaplätzen zu günstigen Konditionen zu verkaufen bzw. zu überlassen, wenn die Erbbaupacht- regelung für diese nicht in Frage kommt? Welche Voraus- setzungen müssen dafür erfüllt sein? 9. Was wird der Senat tun, um die Kitaträger zu un- terstützen und den Kitaausbau auch durch die Bereitstel- lung von geeigneten Grundstücken/Immobilien weiter zu fördern? Zu 6. und 9.: Im Rahmen der Neuausrichtung der transparenten Liegenschaftspolitik Berlins wurde zu Be- ginn des Jahres 2015 das Verfahren der Clusterung sämt- licher Grundstücke des Landes Berlin gestartet. Mit dem Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 369 2 vom Senat beschlossenen und vom Hauptausschuss zur Kenntnis genommenen Konzept der transparenten Lie- genschaftspolitik sind die Abkehr des Verkaufs zum Höchstpreis sowie die Durchführung von Konzeptverfah- ren verbunden. Bezirke und Fachverwaltungen sind im Portfolioausschuss vertreten. 7. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, Investo- ren von Wohnungen zu verpflichten, die für die künftigen Bewohner/innen nötige Infrastruktur, wie z.B. Kitas und Schulen sowie Spielplätze zu schaffen bzw. zu finanzie- ren? 8. Wie ist die Rechtslage, um Investoren z.B. im Rahmen städtebaulicher Verträge für die Schaffung von Kitaplätzen bzw. deren Finanzierung in die Pflicht zu nehmen? Zu 7. und 8.: Mit dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ wird seit August 2014 der Abschluss städtebaulicher Verträge berlinweit vereinheit- licht. Die Regelungen zum Abschluss städtebaulicher Verträge wurden von der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt (SenStadtUm) am 14.04.2015 aktualisiert. Das Berliner Modell ist anzuwenden, soweit die Aufstellung oder die Änderung eines Bebauungsplans für die Genehmigungsfähigkeit eines Wohnungsbaupro- jektes erforderlich ist. Für die Aufstellung eines abwä- gungsfehlerfreien Bebauungsplans mangelt es bei vielen für den Wohnungsbau geeigneten Flächen u.a. an einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur. Das Land Berlin kann diese erforderlichen Investitionen derzeit nicht allei- ne aufbringen. Deshalb ist es erforderlich, dass die Pro- jektträger sich an diesen Kosten in angemessener Höhe beteiligen. Grundlage für die Kostenbeteiligung bildet der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch. Die Projektträger übernehmen dabei grundsätzlich alle dem Land Berlin entstehenden Aufwendungen, die Folge oder Voraussetzung des geplanten Wohnungsbauvorha- bens sind. Dazu gehören sämtliche erforderliche Maß- nahmen zur Deckung der durch dieses Projekt zusätzlich entstehenden Kindertagesbetreuungs- und Grundschul- platzbedarfe. Zur Berechnung der aus diesem Wohnungsbauvorha- ben entstehenden Betreuungsbedarfe wurden Planungsan- nahmen zur Jahrgangsstärke und zu Kostenrichtwerten entwickelt. Das Land Berlin bietet dem Projektträger die Ablösung der Finanzierungsübernahme auf der Grundlage von Kostenschätzungen an. Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2015)