Drucksache 17 / 16 370 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 05. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Kitaausbau (II): Trägerpotenziale ausgeschöpft? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage kommt der Senat in seiner Vorlage an den Hauptausschuss (Rote Nummer 1277 E vom 29. 4. 2015, S. 32) zu der Annahme, dass es auch in den nächsten Jahren gelingen werde, dass die Kitaträger durch Eigenleistungen, das heißt, ohne öffentliche Förde- rung, 1.000 Plätze pro Jahr schaffen werden? Wer oder was berechtigt den Senat zu dieser Annahme? 2. Hält der Senat die o.g. Erwartung für realistisch und hat er die Zusage der Träger, in diesem Umfang zu planen und mit den o.g. Plätzen zu rechnen? 3. Welche Kenntnis hat der Senat, wie die Träger die- se zusätzlichen 1.000 Plätze finanzieren werden? Zu 1. bis 3.: Die Gesamtjugendhilfeplanung ist gemäß § 80 Abs. 1 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in Verbindung mit § 42 des Ausführungsgesetzes Kinder- und Jugendhilfegesetz Berlin (AG KJHG) im Rahmen ihrer koordinierenden Planungsverantwortung gehalten, den Bestand, den Bedarf und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Maßnahmen rechtzeitig und ausrei- chend, ggf. auch auf Basis von Annahmen zu planen. Die hier getroffene Annahme basiert auf einer rückwirkenden Betrachtung sowie einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung. Kitaträger haben in den zurückliegenden Jahren konti- nuierlich zusätzliche Platzangebote in Eigenleistung ohne öffentliche Förderung geschaffen. Nach Berechnungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft (SenBildJugWiss) lag die Zahl der zusätzlichen Platzangebote im Zeitraum 2010 bis 2014 im Durch- schnitt bei ca. 1.000 bis 1.250 Plätzen pro Jahr. Dies um- fasst sowohl den Ausbau zusätzlicher Platzkapazitäten als auch eine verstärkte Ausschöpfung laut Betriebserlaubnis bestehender potenzieller Platzkapazitäten. Im Rahmen der Kindertagesstättenentwicklungspla- nung (siehe Rote Nummer 1277 E vom 29.04.2015) geht die SenBildJugWiss davon aus, dass sich diese Entwick- lung auf einem vergleichbaren Niveau fortsetzen wird, beispielsweise, in dem weiterhin nicht angebotene Plätze laut Betriebserlaubnis aus betriebswirtschaftlichen, orga- nisatorischen und/oder fachlichen Gründen in angebotene Plätze gemäß Anlage 8 der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tagesein- richtungen (RV Tag) umgewandelt werden. Gegenwärtig (Stand Mai 2015) übersteigt die Zahl der ausgewiesenen Plätze laut Betriebserlaubnis deutlich die Zahl der ange- botenen Plätze, so dass nach Einschätzung der SenBildJu- gWiss für die Kitaträger potentiell die Möglichkeit be- steht, zusätzliche Plätze zu aktivieren. Die aktuelle Entwicklung der angebotenen Plätze im Jahr 2015 bestätigt nach Einschätzung der SenBildJug- Wiss die in der Planung getroffenen Annahmen. Die Fi- nanzierung der zusätzlichen Plätze geschieht über Eigen- mittel der Kitaträger. 4. Welche Eigenleistungen haben die Kitaträger, ein- schließlich der kommunalen Kita-Eigenbetriebe, bisher im Rahmen der Anstrengungen zum Platzausbau für Kin- der unter und über drei Jahren insgesamt pro Jahr er- bracht? 5. Welche Eigenleistungen haben die Kitaträger, ein- schließlich der kommunalen Kita-Eigenbetriebe, bisher im Rahmen der Anstrengungen zum Platzausbau im Durchschnitt pro neu geschaffenem Platz erbracht? 6. Inwieweit ist dem Senat bewusst, dass die Höhe der Eigenleistungen, einschließlich der Kreditaufnahme bei Banken Risiken für die Träger beinhalten und wie bewer- tet er unter diesem Aspekt die Leistungsmöglichkeiten der Träger? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 370 2 7. Was wird der Senat tun, um die Risiken, die die Kitaträger mit dem Kitaausbau im Land Berlin übernom- men haben, nicht weiter zu erhöhen, sondern sie in ver- antwortungsvoller Weise zu begrenzen? Zu 4. bis 7.: Der Ausbau und die Sicherung von Kin- dertagesbetreuungsangeboten wird seit 2008 durch Mittel aus den Bundesprogrammen (2008 - 2013; 2013 - 2014) sowie seit 2012 zusätzlich durch Landesmittel im Lande- sprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ unterstützt. In den Bundesprogrammen beträgt der verpflichtende Träger-Eigenanteil 10 % der förderfähigen Maßnahme- kosten. Im Landesprogramm beträgt der verpflichtende Eigenanteil je nach Maßnahmeart 5 % oder 10 %. Die Träger erbringen darüber hinaus in der Regel weitere Eigenleistungen in wesentlichem Umfang, die jedoch nicht platzbezogen erhoben und ausgewertet werden. Da der Platzausbau in signifikanter Größenordnung auch ohne öffentliche Fördermittel erfolgt, liegen auch inso- weit keine belastbaren Erkenntnisse über den konkreten Einsatz trägereigener Mittel vor. In Berlin existierten zum Stichtag 05.06.2015 1.165 Träger von Kindertageseinrichtungen mit je individuellen Leistungsvoraussetzungen und -möglichkeiten. Soweit Träger ein Investitionsvorhaben anstreben, obliegt es ihnen, eine auf Dauer tragfähige Finanzplanung zu entwi- ckeln. Die Träger bedienen sich hierfür in der Regel fach- kundiger Personen. 8. Was wird der Senat gemeinsam mit den Bezirken und den Kitaträgern tun, um den notwendigen Platzaus- bau unter dem Aspekt der Begrenztheit der Ressourcen trotzdem zu bewältigen? Zu 8.: Der Senat geht davon aus, dass die im Rahmen des U3-Bundesprogramms zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen, um den erforderlichen Platzausbau in diesem Segment zu bewältigen. Gleichzeitig wird das Landesprogramm zum Ausbau der Plätze für Kinder über dem dritten Lebensjahr intensiv fortgeführt werden. Im Zusammenspiel mit weiteren Programmen, bspw. im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur wachsende Stadt (SIWA), städtebaulicher Förderungen oder der In- vestitionsplanungen der Bezirke werden viele Projekte zur Schaffung von Plätzen unterstützt werden. Berlin, den 19. Juni 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2015)