Drucksache 17 / 16 372 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 05. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit 2016 und 2017: Was kommt in den Bezirken an? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zuweisung an die Bezirke für die Kinder- und Jugendarbeit seit 2010 jährlich entwickelt (bitte für ganz Berlin und die einzelnen Bezirke darstel- len)? 2. In welchem Verhältnis dazu haben sich seit 2010 die Ausgaben der Bezirke für die Kinder- und Jugendar- beit pro Jahr entwickelt (bitte für ganz Berlin und die einzelnen Bezirke darstellen)? 3. Welche Zuweisung erhielten die Bezirke für die Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2015 (bitte Gesamtbe- trag darstellen sowie bezirklich aufschlüsseln)? 4. Welche Zuweisung erhalten die Bezirke für 2016 und in welchem Verhältnis steht diese Zuweisung zu den Ist-Ausgaben des Jahres 2014 (bitte pro Bezirk darstel- len)? Zu 1. bis 4.: Für die Beantwortung wurde auf die Da- ten der Kosten- und Leistungsrechnung zu den Produkten „78387 - Allgemeine Kinder- und Jugendförderung“ und „78401 - Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ zurückgegriffen, auf denen die bezirklichen Leistungen für die Kinder- und Jugendarbeit schwer- punkmäßig abgebildet sind. (Bei der Budgetberechnung werden beide Produkte zusammengefasst.) Alle erfragten Informationen zu den Ausgaben (Kos- ten) und Zuweisungen (Budgets) können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. 5. Auf Grundlage welcher Überlegung und mit wel- cher Begründung wurde den Bezirken für 2016 ein zu- sätzlicher Betrag von ca. 4,9 Mio. Euro für die Kinder- und Jugendarbeit zugewiesen? 6. Wie begründet der Senat die Erhöhung der Zuwei- sung um ca. 4,9 Mio. Euro im Vergleich zur parteiüber- greifenden Forderung der für Jugend zuständigen Stadt- rät/innen, wonach den Bezirken ca. 14,1 Mio. Euro zu- sätzlich für die Kinder- und Jugendarbeit bereitzustellen sind? 7. Warum wurde den Forderungen der Jugendstadt- rät/innen nicht entsprochen, obwohl sie mit den Empfeh- lungen der AG zur Finanzierungssystematik in der Kin- der- und Jugendarbeit kompatibel sind? Zu 5. bis 7.: Mit Blick auf die wachsende Stadt hat der Senat auch eine finanzielle Sicherstellung der Angebote der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung (insbeson- dere auch in Jugendfreizeitstätten) umgesetzt. Hierzu wurde eine Aufstockung des Bezirksplafonds 2016/17 um rund 4,9 Mio. € vorgenommen. Die Summe der Anhebung entspricht der Steigerung der Transferkosten, die seit 2011 als Folge von Übertragungsprozessen an freie Träger in diesem Bereich eingetreten sind. Im Übrigen ergeben sich aus den Ergebnissen der „AG zur Finanzierungssystematik in der Kinder- und Jugendarbeit“ weder Forderungen noch Empfehlungen hinsichtlich der Plafond- und Budgethöhe. Es werden lediglich Beispiele benannt, wie mit politischen Entschei- dungen über eine (für die Kinder- und Jugendförderung zweckgerichtete) Veränderung des Bezirksplafonds ver- fahren werden kann. Im vorliegenden Fall hat sich der Senat dazu entschlossen die o.g. Plafonderhöhung - im Sinne einer gleichmäßigen Verteilung unter den Bezirken - durch einen einheitlichen Planmengenzuschlag in Höhe von 6,1% umzusetzen. 8. Wie begründet der Senat, dass u.a. durch die Ab- senkung des tatsächlich erzielten Medianpreises auf das Niveau der erweiterten Teilkosten und die Normierung die zusätzlichen 4,9 Mio. Euro gar nicht bei den Bezirken ankommen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 372 2 9. Was wäre der Zuweisungspreis pro Angebotsstun- de, wenn der tatsächlich erreichte Median ohne Normie- rung und unter Hinzurechnung der zusätzlichen 4,9 Mio. Euro zugrunde gelegt worden wäre? 10. Wie hoch ist der Zuweisungspreis pro Angebots- stunde der Kinder- und Jugendarbeit, der den Bezirken tatsächlich für 2016 zugewiesen wurde und in welchem Verhältnis steht er zum Zuweisungspreis 2014 und 2015? Zu 8. bis 10.: Für jede zu budgetierende Leistung wird ein Zuweisungspreis kalkuliert, der auf dem Stückkosten- Median basiert, aber nicht zwingend mit ihm identisch ist. So wird beispielsweise bei Produkten, bei denen der Stückkosten-Median zu Produktbudgets oberhalb der bisherigen Ist-Kosten führt, standardmäßig eine entspre- chende Anpassung vorgenommen. Diese Vorgehenswei- se, die mit den Bezirken intensiv erörtert wurde, wird bereits seit Jahren angewendet. Bei der Allgemeinen Kinder- und Jugendförderung tritt dieser Effekt bereits seit dem Jahr 2010 auf. Die Zu- weisungspreise sind seither entsprechend angepasst wor- den. Dies gilt auch für die Budgetberechnung 2016. Die Zuweisungspreise je Angebotsstunde sind dabei in den vergangenen Planungsjahren kontinuierlich gestiegen: Budgetberechnung 2014: 39,99 €, Budgetberechnung 2015: 41,29 €, Budgetberechnung 2016: 44,47 €. Die Plafonderhöhung 2016/17 für die Allgemeine Kinder- und Jugendförderung in Höhe von rd. 4,9 Mio. € ist nicht in die standardmäßige Kalkulation des Zuwei- sungspreises eingeflossen. Sie wurde vielmehr durch eine Erhöhung der Planmengen umgesetzt. Gegenüber den Ist- Kosten 2014 hat sich das Gesamtbudget damit genau um diesen Betrag erhöht. Die Erhöhung ist damit sowohl plafond-, als auch budgetseitig vollständig bei den Bezirken angekommen (vgl. hierzu auch Anlage 2). Über die anschließende in- nerbezirkliche Mittelverteilung kann der Senat keine Auskunft geben, da diese allein der Globalsummenver- antwortung der Bezirke obliegt. 11. Was kommt bei den einzelnen Bezirken aufgrund der Zuweisung von angeblich zusätzlichen 4,9 Mio. Euro wirklich an (bitte im Vergleich zum Ist 2014 und im Ver- gleich zur Zuweisung 2015 je Bezirk den jeweils zuge- wiesenen Betrag und die Gesamtsumme für Berlin aus- weisen)? Zu 11.: Wie bereits ausgeführt liegt das Gesamtbudget um jeweils 4.881 T€ oberhalb der Ist-Kosten 2014 sowie des rechnerischen Budgets, das sich ohne Plafondzu- schlag ergeben hätte. Gegenüber dem Budget 2015 be- läuft sich der Zuwachs sogar auf 7.974 T€ (vgl. hierzu auch Vorlage Bez 0056G an den Unterausschuss Bezirke des Hauptausschusses). Die einzelbezirklichen Beträge können der beigefüg- ten Anlage 2 entnommen werden. Die ausgewiesenen bezirklichen Differenzen zum Ist 2014 sind insbesondere stückkostenbedingt. 12. Wie bewertet der Senat die Forderung, ein grund- sätzlich neues Finanzierungsmodell für die Kinder- und Jugendarbeit zu entwickeln, das die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gemäß dem gesetzlichen Auftrag des SGB VIII auskömmlich finanziert, den Anforderungen der wachsenden Stadt gerecht wird und das transparent und nachvollziehbar ist? 13. Was gedenkt der Senat im Rahmen seiner Überle- gungen zur Bedarfsentwicklung der wachsenden Stadt im Hinblick auf die Entwicklung bedarfsgerechter Angebote und Strukturen für die Kinder- und Jugendarbeit zu tun? Steht dieses Thema auf der Tagesordnung der AG Wach- sende Stadt und wenn nein, warum nicht? Zu 12. und 13.: Aus Sicht des Senats ist das neu vor- gelegte Finanzierungsmodell transparent und nachvoll- ziehbar. Die Erfordernisse der wachsenden Stadt können hierin ebenfalls abgebildet werden, was durch den Pla- fondzuschlag für den Haushalt 2016/17 verdeutlicht wird (Finanzierung zusätzlicher Angebotsstunden). In Hinblick auf weitere Anpassungsnotwendigkeiten des Bezirksplafonds ab 2017 ist mit dem Rat der Bürger- meister eine Fortsetzung der Beratungen in der „AG Wachsende Stadt“ für Dezember 2015 / Januar 2016 verabredet worden (vgl. RN 1834 A, Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Wachsende Stadt – Bezirksplafond“). Welche Bereiche hierbei analysiert werden und ob die Allgemeine Kinder- und Jugendarbeit dazu gehören wird, kann erst im Zuge der nächsten AG-Sitzungen geklärt werden. Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2015) SenFin - II D 15 - 12.06.2015 Haushalts- jahr Produkt-Daten Mitte Friedrichs- hain- Kreuzberg Pankow Charlotten- burg- Wilmersdorf Spandau Steglitz- Zehlendorf Tempelhof- Schöneberg Neukölln Treptow- Köpenick Marzahn- Hellersdorf Lichtenberg Reinicken- dorf Bezirke gesamt 2010 zugew. Budget (T€) 12.234,2 8.452,4 10.120,7 4.828,6 5.549,4 5.306,3 7.371,3 8.489,0 7.292,9 7.541,7 7.486,0 6.484,3 91.156,7 2010 erw. Teilkosten (T€) 10.176,7 6.923,7 10.188,8 4.481,2 5.238,6 5.271,6 7.232,4 7.705,0 7.329,2 7.141,9 6.517,7 5.359,1 83.565,8 Differenz (in %) + 20,2 % + 22,1 % - 0,7 % + 7,8 % + 5,9 % + 0,7 % + 1,9 % + 10,2 % - 0,5 % + 5,6 % + 14,9 % + 21,0 % + 9,1 % 2011 zugew. Budget (T€) 12.743,5 8.779,4 10.147,1 5.183,8 5.398,6 5.410,9 7.439,5 8.415,0 6.752,5 7.212,9 7.114,9 6.037,7 90.635,7 2011 erw. Teilkosten (T€) 8.981,8 6.448,9 10.054,4 3.876,2 5.110,3 5.022,9 6.799,3 7.861,0 6.734,9 6.661,8 6.472,4 5.319,6 79.343,6 Differenz (in %) + 41,9 % + 36,1 % + 0,9 % + 33,7 % + 5,6 % + 7,7 % + 9,4 % + 7,0 % + 0,3 % + 8,3 % + 9,9 % + 13,5 % + 14,2 % 2012 zugew. Budget (T€) 10.481,3 8.486,3 9.318,2 4.883,6 5.101,7 5.164,5 6.687,3 8.447,1 6.050,9 7.057,4 6.560,3 5.324,3 83.562,9 2012 erw. Teilkosten (T€) 9.262,0 6.789,6 10.123,1 4.159,0 5.213,3 5.038,7 7.006,8 7.425,0 6.340,1 6.596,8 6.584,2 5.275,3 79.813,9 Differenz (in %) + 13,2 % + 25,0 % - 8,0 % + 17,4 % - 2,1 % + 2,5 % - 4,6 % + 13,8 % - 4,6 % + 7,0 % - 0,4 % + 0,9 % + 4,7 % 2013 zugew. Budget (T€) 9.183,5 8.757,1 9.210,4 4.748,0 4.829,1 5.014,5 6.258,8 7.676,5 5.917,6 6.340,8 6.113,2 5.290,4 79.339,8 2013 erw. Teilkosten (T€) 9.460,7 6.697,5 9.771,3 4.204,7 4.880,3 5.131,9 7.140,9 7.274,8 5.788,3 5.732,9 6.186,0 4.957,9 77.227,1 Differenz (in %) - 2,9 % + 30,8 % - 5,7 % + 12,9 % - 1,0 % - 2,3 % - 12,4 % + 5,5 % + 2,2 % + 10,6 % - 1,2 % + 6,7 % + 2,7 % 2014 zugew. Budget (T€) 9.577,4 8.122,0 9.415,4 4.605,5 4.719,7 5.071,1 6.173,5 7.499,3 6.813,1 6.199,6 6.516,3 5.099,1 79.812,1 2014 erw. Teilkosten (T€) 9.326,3 6.804,4 10.114,4 4.804,1 5.409,2 5.967,2 7.657,1 7.459,8 5.710,1 6.284,2 6.370,3 4.411,2 80.318,2 Differenz (in %) + 2,7 % + 19,4 % - 6,9 % - 4,1 % - 12,7 % - 15,0 % - 19,4 % + 0,5 % + 19,3 % - 1,3 % + 2,3 % + 15,6 % - 0,6 % 2015 zugew. Budget (T€) 9.518,8 8.339,2 9.176,1 3.954,5 4.601,6 4.903,9 6.164,1 6.583,5 6.549,3 5.530,6 7.486,4 4.417,4 77.225,4 2016 zugew. Budget (T€) 10.012,5 8.165,2 9.675,8 4.687,9 5.128,2 6.033,0 7.101,4 7.520,0 6.538,2 8.012,3 7.729,8 4.595,3 85.199,7 Anlage 1 zur schriftlichen Anfrage 17 / 16372 Kosten und Budgets für die „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung“ der Bezirke (Produkte Nr. 78387 sowie 78401) Senatsverwaltung für Finanzen - Referat II D - 12.06.2015 1 2 3 4 = Sp.3 - Sp.2 7 8 = Sp.3 - Sp.7 9 10 = Sp.3 - Sp.9 31 Mitte 9.438.857 10.012.508 573.651 9.326.266 + 686.242 9.518.810 + 493.698 32 Friedr.-Kreuzbg. 7.697.399 8.165.222 467.823 6.804.368 + 1.360.854 8.339.215 - 173.993 33 Pankow 9.121.379 9.675.760 554.381 10.114.424 - 438.663 9.176.072 + 499.688 34 Charl.-Wilmersd. 4.419.343 4.687.916 268.573 4.804.077 - 116.162 3.954.529 + 733.386 35 Spandau 4.834.405 5.128.226 293.821 5.409.245 - 281.018 4.601.601 + 526.625 36 Steglitz-Zehlend. 5.687.362 6.033.037 345.675 5.967.198 + 65.840 4.903.871 + 1.129.167 37 Tempelh.-Schbg. 6.694.539 7.101.398 406.859 7.657.066 - 555.669 6.164.071 + 937.327 38 Neukölln 7.089.155 7.520.008 430.853 7.459.826 + 60.182 6.583.491 + 936.518 39 Treptow-Köpen. 6.163.607 6.538.225 374.618 5.710.052 + 828.174 6.549.258 - 11.033 40 Marzahn-Hellersd. 7.553.217 8.012.256 459.039 6.284.175 + 1.728.081 5.530.585 + 2.481.671 41 Lichtenberg 7.286.871 7.729.758 442.887 6.370.321 + 1.359.437 7.486.418 + 243.340 42 Reinickendorf 4.332.038 4.595.336 263.298 4.411.154 + 184.182 4.417.431 + 177.905 Summe 80.318.172 85.199.651 4.881.479 80.318.171 + 4.881.480 77.225.350 + 7.974.300 zum Vergleich: Ist 2014 Differenz Budget 2016 liegt über (+) / unter (-) dem Ist 2014 zum Vergleich: Budget 2015 Differenz Budget 2016 liegt über (+) / unter (-) dem Budget 2015 Anlage 2 zur schriftlichen Anfrage 17 / 16372 Budget 2016 für die Allgemeinen Kinder- und Jugendförderung: Vergleich mit Budget ohne Plafondzuschlag, mit Ist 2014 und mit Budget 2015 Bezirk rechnerisches Budget 2016 ohne Plafondzuschlag Budget 2016 inkl. Plafond- zuschlag von 4.881 T€ Differenz S17-16372 S17-16372-Anlage 1 S17-16372-Anlage 2