Drucksache 17 / 16 375 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 05. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Verkehrsschauen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat und den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Durchführungsvorschriften der StVO zur Durchführung von Verkehrsschauen be- kannt? Antwort zu 1: Die Verwaltungsvorschrift zur Straßen- verkehrs-Ordnung und das Merkblatt zur Durchführung von Verkehrsschauen sind der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als zuständiger oberster Landesbehörde bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass dies auch für die bezirklichen Straßenverkehrsbehör- den zutrifft. Frage 2: Wie bewertet der Senat die Verbindlichkeit derartiger Durchführungsvorschriften? Antwort zu 2: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist eine Rechtsverordnung des Bundes, für deren Vollzug die Länder zuständig sind. Die Länder können Abwei- chungen von der bundeseinheitlichen Verwaltungsvor- schrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zulas- sen. Frage 3: Wie, wann und durch wen wird den Vorga- ben/Vorschriften der StVO zur Durchführung von Ver- kehrsschauen gefolgt? Antwort zu 3: Die Straßenverkehrsbehörden haben nach der VwV-StVO zu § 45 Absatz 3 StVO bei jeder Gelegenheit darauf zu achten, dass die Verkehrszeichen und die Verkehrseinrichtungen, auch bei Dunkelheit, gut sichtbar sind und sich in gutem Zustand befinden, dass die Sicht an Kreuzungen, Bahnübergängen und Kurven aus- reicht und ob sie sich noch verbessern lässt. Gefährliche Stellen sind darauf zu prüfen, ob sie sich ergänzend zu den Verkehrszeichen oder an deren Stelle durch Ver- kehrseinrichtungen wie Leitpfosten, Leittafeln oder durch Schutzplanken oder durch bauliche Maßnahmen ausrei- chend sichern lassen. Erforderlichenfalls sind solche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Mit der dazu auch vorgesehenen Verkehrsschau vollziehen die Verkehrsbehörden unter Beteiligung der Straßenbaube- hörden und der Polizei ein für die Verkehrssicherheit der Straßenverkehrsinfrastruktur wichtiges Verfahren. Zur praktischen Durchführung dieser Aufgabe wurde in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen das „Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen (M DV)“ 2013 aktualisiert, dieses hat jedoch keine Rechtsverbindlichkeit. Das Verfahren der Verkehrsschau steht im Kontext weiterer Verfahren zum Infrastruktur- Sicherheitsmanagement. Verkehrsschauen gehören nach den Verwaltungsvor- schriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden. In Berlin ist die Verkehrslenkung Berlin (VLB) nach Nr. 35 des Zuständigkeitskatalogs Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) im Wesentlichen für den Fließverkehr auf den Hauptverkehrsstraßen zuständig, die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden nach Nr. 22 b) ZustKatOrd für das Nebennetz und den ruhenden Verkehr im Hauptver- kehrsstraßennetz. Straßenbaubehörden sind im Regelfall die Straßenämter der Bezirke, für die Bundesautobahnen und anbaufreien Strecken der Bundesfernstraßen ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes tätig. Polizei ist der Polizeipräsident in Berlin. Die Durchführung von Verkehrsschauen orientiert sich am Merkblatt zur Durchführung von Verkehrsschau- en und obliegt den genannten Behörden eigenständig. Über Verkehrsschauen wird keine gesonderte Statistik geführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 375 2 Frage 4: Welche Ergebnisse haben z.B. die letzten Verkehrsschauen für die Hauptverkehrsstraßen B96, B101, B1, B2 und B5 ergeben - liegen hierzu die vorge- schriebenen Protokolle vor und wie ist eine Einsichtnah- me z. B. für Bezirksverordnete und/oder Abgeordnete geregelt? Antwort zu 4: Eine Verkehrsschau über die genannten kompletten Bundesstraßen würde mehrere Tage in An- spruch nehmen. Verkehrsschauen der VLB werden inten- siv, aber räumlich begrenzt durchgeführt. Auf den ge- nannten kompletten Strecken wurden keine Verkehrs- schauen durchgeführt. Die Straßenbaubehörde ist unver- zichtbarer Teilnehmer der Verkehrsschauen, folglich können sich Bezirksverordnete in ihrem Bezirk erkundi- gen. Das Akteneinsichtsrecht von Abgeordneten ist in der Verfassung von Berlin geregelt. Von den Verkehrsschau- en der VLB liegen Protokolle vor. Frage 5: Durch wen wurden in den letzten Jahren 2013 und 2014 Verkehrsschauen für welche Straßen und mit wessen Beteiligung veranlasst? Antwort zu 5: Die VLB hat in den letzten drei Jahren jeweils fünf bis neun (räumlich oder thematisch begrenz- te) Verkehrsschauen jährlich durchgeführt. Darüber hin- aus sind „kleine Verkehrsschauen“ an einzelnen Örtlichkeiten in die tägliche Arbeit integriert, z. B. bei der Über- prüfung von Unfallschwerpunkten im Zuge der Arbeit der Unfallkommission oder bei Inbetriebnahmen von Licht- zeichenanlagen. Eine Auflistung aller Verkehrsschauen ist somit im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht leist- bar. Besonders zu erwähnen sind für das Jahr 2013 die Verkehrsschauen auf Bundesautobahnen (BAB), welche auf Abschnitten der BAB 100, 111, 113, 115 und der A 103 durchgeführt wurden und die Sonderverkehrsschauen zu BAB Auf- und Abfahrten im Jahr 2014. Frage 6: Welchen Einfluss nehmen hierzu die Oberste Straßenverkehrsbehörde bzw. die VLB als Aufsichtsbe- hörden? Antwort zu 6: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt hat als oberste Straßenverkehrsbehörde die nachgeordnete Sonderbehörde VLB auf die Notwen- digkeit von Verkehrsschauen hingewiesen. Die VLB als höhere Verwaltungsbehörde führt mit den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden regelmäßig Besprechungen durch, bei denen auch Verkehrsschauen thematisiert wer- den. Wie zu Frage 3 ausgeführt, obliegt die Durchführung von Verkehrsschauen zum Teil eigenständig den Bezirks- ämtern. Frage 7: Welche Planungen liegen dem Senat zur Durchführung von Verkehrsschauen für das Jahr 2015 vor? Antwort zu 7: Verkehrsschauen müssen nicht mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ab- gestimmt werden, es gibt keine Jahresplanung, sondern es wird anhand der Notwendigkeiten agiert. Berlin, den 19. Juni 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2015)