Drucksache 17 / 16 376 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 05. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Altersgerechtes Wohnen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die nachfolgenden Aussagen beruhen auf diesen Stellungs- nahmen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Frage 1: Wie viele Wohnungen der öffentlichen Woh- nungsbaugesellschaften sind entsprechend der Bedürfnis- se älterer oder bewegungsbeeinträchtigter Menschen umgebaut (bitte Auflistung nach Wohnungsbaugesell- schaft und Bezirk? Antwort zu 1: Gesellschaft Anzahl umgebaute Wohnungen für altersgerechtes Wohnen der Ge- sellschaften (insg.) Anzahl umgebaute Wohnungen für altersgerechtes Wohnen der Gesellschaft in Bezirken Degewo 1.026 Charlottenburg - Wilmersdorf 21 Friedrichshain - Kreuzberg 36 Marzahn-Hellersdorf 139 Mitte 419 Neukölln 105 Reinickendorf 15 Steglitz -Zehlendorf 6 Tempelhof- Schöneberg 31 Treptow -Köpenick 254 Gesobau 1.491 Reinickendorf: 629 Bezirk Wedding: 6 Bezirk Pankow: 856 Gewobag 391* Charlottenburg Wilmersdorf 8 Friedrichshain-Kreuzberg: 104 Lichtenberg: 1 Neukölln: 4 Pankow:16 Reinickendorf: 23 Spandau: 148 Steglitz-Zehlendorf: 2 Tempelhof-Schöneberg: 85 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 376 2 Howoge 151 ** Die HOWOGE verfügt über keine Erfassung nach Bezirken. STADT UND LAND 3.199 Tempelhof-Schöneberg: 1.357; Neukölln: 863; Treptow: 225; Hellersdorf: 754 WBM 4.430 Charlottenburg- Wilmersdorf : 65 Friedrichshain: 1.150 Kreuzberg: 308 Mitte: 2.659 Spandau: 248 *bartrierearme Wohnungsgestaltung und rollstuhlgerechte Wohnungen **gemeint sind behindertengerechte Wohnungen Frage 2: Welche Umbauten werden dafür in der Regel vorgenommen und wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Wohnung? Antwort zu 2: Der Umbau für altersgerechtes Wohnen betrifft insbesondere die Schaffung barrierefreier Zugän- ge, Türverbreiterungen, ebenerdige Duschen, Schwellen und Absätze in der Wohnung, Haltegriffe im Bad und Umbau von Balkontürschwellen oder Klingeltonverstär- kung u.ä. Die Kostenspanne reicht von geringen Beträgen von 100 € bis zu 21.000 €. Frage 3: Wonach wird entschieden, ob und wie viele Wohnungen entsprechend umgebaut werden? Antwort zu 3: Für den Umbau von Bestandswohnun- gen in altersgerechte und behindertengerechte Wohnun- gen werden Entscheidungskriterien zugrunde gelegt. Diese Kriterien sind u.a.:  Herstellbarkeit der Barrierefreiheit,  ausreichende Wohnungsgröße und Lage,  angemessener Aufwand,  Vermietbarkeit nach Umbau,  Nachhaltigkeit nach Umbau,  technische Gegebenheiten wie Lage im Objekt (Aufzug), Leerstand, technische Machbarkeit der Maßnahme, u.a. bei Eingriff in die Statik etc.,  wirtschaftliche Umsetzbarkeit,  Bedarfe und Wünsche der Mieterin oder des Mieters ,  barrierearmer Zugang im Haus (max. 3 Stufen). Frage 4: Gibt es einen Zielwert für den Anteil an al- tersgerechten Wohnungen oder wird nach Bedarf ent- schieden? Antwort zu 4: Ein Zielwert wird von der Gesobau und der Gewobag angegeben. Die Gesobau strebt an, im Rahmen der Komplettmodernisierung im Märkischen Viertel rd. 1.000 Wohnungen entsprechend der Nachfra- ge und dem Bedarf umzubauen. Die Gewobag will bis 2030 10.000 Wohnungen barrierefrei in ihren Bestand herrichten. Die anderen Unternehmen ermitteln die Be- darfe im Zusammenhang mit Vermietungsanfragen und der Entwicklung der Altersstruktur an den jeweiligen Standorten. Frage 5: Wenn für einen Mieter der Bedarf nach einer entsprechend umgebauten Wohnung besteht, ist dieser Umbau mit einer Mieterhöhung verbunden und wenn ja, um wie viel Prozent wird die Miete dann durchschnittlich erhöht? Antwort zu 5: Der Umbau erfolgt in der Bestandsmie- terschaft häufig im Rahmen der Modernisierung. Die Mieterhöhung orientiert sich am Mietenbündnis. Für einzelne Umbaumaßnahmen kann die Mieterin oder der Mieter bei den Kosten auch beteiligt werden. Es erfolgt ggf. auch eine Prüfung der Kostenbeteiligung über die Krankenkasse. Frage 6: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine bewohnte Wohnung entsprechend umbauen zu lassen? Antwort zu 6: Die Voraussetzungen für einen Umbau sind an die Besonderheiten des jeweiligen Mietobjektes gebunden. So muss beim Einbau einer bodengleiche Du- sche die darunterliegende Wohnung leer sein. Die Ab- standsflächen zwischen den Sanitärobjekten müssen eine größere Bewegungsfläche zulassen. Es sollte ein Aufzug vorhanden und der Hauseingangsbereich barrierearm sein. Auch ein barrierearmer Zugang vom Hauseingang zur Wohnung (max. 3 Stufen) und das Vorhandensein von Rampen stellen eine wichtige Voraussetzung dar. Seitens der Mieterschaft müssen Voraussetzungen wie Pflegstufe oder Schwerbeschädigung vorliegen. Berlin, den 19. Juni 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)