Drucksache 17 / 16 377 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 05. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Modulare Ergänzungsbauten für Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Durch welche Merkmale wird ein modularer Ergän- zungsbau als solcher gekennzeichnet? 2. Welche Vorteile bringt er im Vergleich zur Errich- tung eines gewöhnlichen zusätzlichen Schulgebäudes? Zu 1. und 2.: In Beantwortung der Schriftlichen An- frage 17/15 602 wurde mitgeteilt, dass sie sich nicht qua- litativ, sondern nur im Hinblick auf die Dauer der Bauzeit sowie der standardisierten Planungs- und Fertigungsphase von konventionell errichteten Schulgebäuden unterschei- den. Der Vorteil liegt darin, dass die Gebäude schneller und preisgünstiger zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf Gewährleistung, Instandhaltungskosten, Barrierefreiheit, Energiestandard, Arbeitsstättenrichtlinie etc. gelten die gleichen Standards. In ihrer Vorlage an den Hauptausschuss vom 29.08.2014 (Rote Nr. 1603) hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt detailliert über Vorteile und Nachteile von Bauten in Modulbauweise berichtet. 3. Inwieweit wird durch die Verwendung von ver- schieden großen Modulen auf das unterschiedliche Platz- angebot der jeweiligen Schulen eingegangen? Zu 3.: Welcher modularer Ergänzungsbau (MEB) je- weils errichtet wird, ist von mehreren Faktoren abhängig (Bedarf, Bestand, Grundstücksgröße und sonstige stand- ortgebundene Gegebenheiten etc.). Unabdingbar ist, an den Standorten, die kurzfristig durch einen Ergänzungsbau erweitert werden müssen, die pädagogische Konzeption, die Organisationsstruktur und die vorhandenen architektonischen Gestaltungselemente im Bestandsgebäude mit dem Ergänzungsgebäude in Einklang zu bringen. Daher ist es erklärtes Ziel der Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, nicht nur zeitnah die dringend benötigten Schulraumkapa- zitäten zu erhöhen, sondern darüber hinaus die Standorte in ihrer Gesamtheit zu qualifizieren. Die jeweiligen Schulträger wurden daher aufgefordert, die Standorte zu analysieren und sodann gemeinsam mit der Schule ein Funktionsprogramm sowie eine Einpas- sungsplanung zu erarbeiten. Gleiches gilt für die Planung der Außenanlagen im Rahmen eines Partizipationspro- jekts unter Beteiligung von „Grün macht Schule“. Es obliegt den zuständigen Bezirken, im Anschluss daran die erforderlichen Maßnahmen zur Gesamtqualifi- zierung des Standorts in die Wege zu leiten. 4. Welche Größen von MEB werden zurzeit verwen- det und welche Ausstattung beinhalten diese? 5. Ist geplant modulare Ergänzungsbauten in unter- schiedlichen Größen zukünftig anzubieten? Zu 4. und 5.: In Beantwortung der Schriftlichen An- frage Nr. 17/16 099 vom 06.05.2015 wurde mitgeteilt, dass in den Jahren 2014 und 2015 modulare Bauten in 2 Varianten errichtet wurden. Variante I: 12 Klassen- und 6 Teilungs-/Gruppenräume. Variante II a: 24 Klassen- und 12 Teilungs-/Gruppenräume bzw. Variante II b: statt 24 nur 21 Klassen- und 10 Teilungs-/Gruppenräume sowie 1 bzw. 2 „große“ Mehrzweck-/Fachräume. Die Ausstattung entspricht den Standards, die allen neu zu errichtenden Schulgebäuden zugrunde gelegt wer- den (z.B. Mobiliar, Interactive Whiteboards). In Anbetracht des dringenden Bedarfs und um den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften und sons- tigen in den Schulen Tätigen akzeptable äußere Rahmen- bedingungen zu schaffen, wird es auch in den Jahren 2016 und 2017 erforderlich sein, zusätzlich zu den Schulbau- maßnahmen, die aus den Mitteln der Investitionsplanung finanziert werden, modulare Ergänzungsbauten zu errich- ten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 377 2 Ob über die bisherigen Größen-Varianten weitere er- forderlich sind, ist noch nicht abschließend entschieden. Berlin, den 11. Juni 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2015)