Drucksache 17 / 16 379 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 05. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Videoüberwachung an Wohngebäuden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die nachfolgenden Aussagen beruhen auf diesen Stellung- nahmen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Frage 1: Wie bewertet der Senat den Einsatz von Vi- deotechnik bei den öffentlichen Wohnungsbaugesell- schaften? Antwort zu 1: Sofern bei den städtischen Wohnungs- baugesellschaften Videotechnik zum Einsatz gebracht wird, erfolgt dies verantwortungsvoll, sparsam und ziel- genau. Dabei werden von den WBG generell die Grunds- ätze und Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), regelmäßig auch in Abstimmung mit dem Da- tenschutzbeauftragten, eingehalten. Die positiven Erfah- rungen zeigen, dass da, wo die Videotechnik eingesetzt wird, die Mieterinnen und Mieter sich in ihrem Wohnum- feld sicherer fühlen und Vandalismusschäden zurückge- hen. Die überwachten Hauseingänge und Außenanlagen bleiben gepflegt. Es gibt weniger Sachbeschädigungen, Sperrmüllablagerungen, Graffitibemalungen und Ruhestö- rungen. Die eingesetzte Videotechnik erweist sich für das Sicherheitsempfinden der Mieterinnen und Mieter, für die Reduzierung der Kosten der Schadensbehebung sowie für die Ermittlung bei Vandalismusstraftaten hilfreich. Frage 2: Inwieweit nutzen die unterschiedlichen öf- fentlichen Wohnungsbaugesellschaften das Instrument der Videotechnik (bitte Auflistung nach Gesellschaft und Grad der Nutzung)? Antwort zu 2: Videotechnik wird von den Gesell- schaften nur in sehr geringem Umfang und vereinzelt eingesetzt. Der Nutzungsgrad ist vor diesem Hintergrund als sehr gering einzuschätzen. Dabei unterscheiden sich die Gesellschaften im jeweiligen Anwendungsbereich. Die Degewo setzt vorrangig in Hauseingangsbereichen von Wohnhäusern Videotechnik ein. Die Gesobau nutzt sie partiell innerhalb von ausgewählten Wohngebäuden, daneben noch in Müllablageräumen und in Aufzügen von Großwohnsiedlungen. Bei der Gewobag kommen Sicher- heitskameras an Bürogebäuden zur Zutrittskontrolle und zur Überwachung der Durchfahrten sowie an Aufzügen in Eingangsbereichen und Feuerwehrzufahrten in Wohnge- bäuden zum Einsatz. Bei der Howoge kommt Videotech- nik in Eingängen, Foyer und Aufzügen zum Einsatz und bei der Stadt und Land in Innenhofbereichen, Hausein- gängen, einem Kellerbereich, in Treppenhäusern sowie bei Aufzügen. Bei der WBM gibt es eine Videonutzung lediglich im Zusammenhang mit einer Concierge-Lösung. Frage 3: Inwiefern ist ein Ausbau der Videoüberwa- chung bei den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften in den nächsten Jahren geplant? Antwort zu 3: Generell sind bis auf sporadische Ein- zelfallentscheidungen in Hochhäusern sowie Erneuerun- gen bei Überalterung von Technikanlagen keine weiteren Planungen für den Ausbau von Videotechnik vorgesehen. Frage 4: Inwiefern hat ein vermehrter Einsatz von Vi- deotechnik zu einer Verringerung von Vandalismus ge- führt bzw. welche anderen Vorteile werden darin gese- hen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 379 2 Antwort zu 4: In der Regel wird der Einsatz von Vi- deotechnik auf Initiative und Bitte von Mieterbeiräten vorgenommen. Videotechnik wird überwiegend zur Prä- vention von Straftaten und der Schaffung von Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter und deren Besucherinnen und Besucher erfolgreich genutzt. Die Videoüberwachung und die Kennzeichnung der überwachten Bereiche führten zu einem starken Rückgang von Vandalismusschäden jeglicher Art. Das Sicherheitsgefühl wurde aus Sicht von Mieterinnen und Mietern nachhaltig verbessert. Die Auf- klärungsquote bei Straftaten wurde erhöht und es konnten Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden konnte im hohen finanziellen Umfang reduziert werden. Berlin, den 19. Juni 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2015)