Drucksache 17 / 16 382 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 05. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Öffentliche Toiletten in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele öffentliche Toiletten gibt es in Ber- lin (Auflistung nach Bezirken)? Antwort zu 1: Die genaue Gesamtzahl aller öffentli- chen Toiletten in Berlin ist dem Senat aufgrund unter- schiedlicher Verantwortlichkeiten für die Vielzahl der bestehenden Angebote insbesondere im öffentlichen Stra- ßenland sowie in Grünanlagen, Friedhöfen, öffentlichen Parks, Einkaufszentren, Bahnhöfen oder sonstigen öffent- lich zugänglichen Gebäuden nicht bekannt und mit ange- messenem Aufwand nicht zu ermitteln. In Grünanlagen und im öffentlichen Straßenland Ber- lins gibt es ca. 258 öffentliche Toiletten. Hierbei handelt es sich um City-Toiletten (Modultoiletten), Toilettenhäus- chen (gemauerte oder unterirdische Toilettenanlagen), Café Achtecks (überwiegend nur für Männer), City Pis- soirs (nur für Männer) und Sanitärcontainer. Die vorgenannten Toilettenanlagen verteilen sich wie folgt auf die Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf: 44 Friedrichshain-Kreuzberg: 21 Lichtenberg: 9 Marzahn-Hellersdorf: 12 Mitte: 38 Neukölln: 20 Pankow: 22 Reinickendorf: 18 Spandau: 17 Steglitz-Zehlendorf: 19 Tempelhof-Schöneberg: 22 Treptow-Köpenick: 15 Frage 2: Wie hat sich die Anzahl der öffentlichen Toi- letten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort zu 2: Die Anzahl der öffentlichen Toiletten im öffentlichen Straßenland ist in den letzten fünf Jahren weitgehend gleich geblieben, nur vereinzelt wurden Toi- lettenstandorte aufgegeben, verlegt oder neu erschlossen. Frage 3: Welche Kosten entstehen bei der Aufstellung und dem Betrieb solcher Toiletten und wer trägt diese? Antwort zu 3: Verlässliche Aussagen über die Kosten für das Aufstellen und den Betrieb der unterschiedlichen Toilettenanlagen im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen können nicht getroffen werden, soweit diese Kosten Gegenstand der internen betrieblichen Kalkulation des jeweiligen Unternehmens sind, das die öffentliche Toilette betreibt. In den entsprechenden Verträgen mit dem Land Berlin sind die Kosten nicht im Einzelnen aufgeschlüsselt. Die Kosten der im Rahmen der bezirkli- chen Ressourcenverantwortung angebotenen Toiletten liegen dem Senat nicht vor und lassen sich mit angemes- senem Aufwand nicht entsprechend aufgeschlüsselt ermit- teln. Die Grün Berlin GmbH hat für die Toiletten in den von ihr bewirtschafteten Parkanlagen angegeben, dass die Beschaffungskosten ohne Infrastrukturkosten für die Toilettenanlagen (Lebenserwartung: ca. 5 Jahre) etwa 20.000 Euro pro Anlage bzw. für eine Toilettenanlage, die in ein Kioskgebäude integriert ist, ca. 50.000 Euro und die Bewirtschaftungskosten der Toilettenanlage ca. 5.000 Euro pro Anlage und Jahr betrugen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 382 2 Frage 4: An welchen Bahnhöfen der U-Bahnen, S- Bahnen und des Regionalverkehrs gibt es öffentliche Toiletten? Antwort zu 4: Die Frage nach den Toiletten in den Bahnhöfen kann der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten und hat daher die BVG 1 AöR, die S-Bahn Berlin GmbH und die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver- antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Deutsche Bahn AG teilt folgendes mit: „Grundsätzlich stattet die DB Station&Service AG laut Ausstattungskatalog standardmäßig Bahnhöfe der Kategorie 1 und Kategorie 2 mit einer öffentlichen WC- Anlage aus. Zusätzlich prüfen wir die Potentiale und Bedarfe bei weiteren Stationen, dabei greifen wir selbst- verständlich die gesetzten Impulse unserer Kunden und Partner auf. Folgende Stationen sind mit öffentlichen WC-Anlagen im Raum Berlin ausgestattet: Berlin Hauptbahnhof, Berlin Ostbahnhof, Berlin Süd- kreuz, Berlin Gesundbrunnen, Berlin Friedrichstraße, Berlin-Lichtenberg, Berlin Zoologischer Garten, Berlin- Spandau, Berlin Wannsee, Berlin Alexanderplatz, Berlin- Schöneweide Personenbahnhof, Berlin Ostkreuz, Berlin- Pankow, Eichwalde. Die WC-Anlage für den Bahnhof Berlin Ostkreuz wurde in die Bauplanung mit aufgenommen und soll in dem Jahr 2019 realisiert werden.“ Die BVG teilt folgendes mit: „Im gesamten U-Bahnbereich sind keine öffentlichen Toiletten vorhanden“. Frage 5: Besteht zu allen diesen Toiletten ein barriere- freier Zugang und wenn ja, welche Anforderungen müs- sen dafür erfüllt werden? Antwort zu 5: Alle City-Toiletten im öffentlichen Straßenland sind barrierefrei und entsprechen der DIN 18024-2:1996-11. Die Café Achtecks, City Pissoirs und Sanitärcontainer sind nicht barrierefrei. Die Toiletten- häuschen sind mit einzelnen Ausnahmen (z. B. unterirdi- sche Toiletten am Breitscheidplatz) barrierefrei. Die Toi- lettenanlagen der Grün Berlin GmbH haben barrierefreie Abteile. Die Deutsche Bahn teilt zu Ihren Toiletten folgendes mit: „Alle … Toiletten sind barrierefrei erreichbar, mit Ausnahme von Wannsee. 1 Berliner Verkehrsbetriebe Zu den Regelungen und Voraussetzungen: Grundsätzlich gilt die TSI PRM, in der jedoch ledig- lich festgelegt ist, dass nationale Regelungen gelten. Toi- letten sind bei uns in der Richtlinie 813.02.04 geregelt mit dem Hinweis auf die Umsetzung der DIN 18040-1 (vor- her 18024-2): http://nullbarriere.de/din-18040-1- sanitaerraeume.htm. Die Anwendung erfolgt aber nur für Neubauten. Für Bestandsbauten gelten die im jeweiligen Herstellungszeitraum gültigen Gesetze und Richtlinien und sonstigen Vorgaben.“ Frage 6: Inwiefern existiert eine Planung in jedem Bahnhof eine öffentliche Toilette bereitzustellen bzw. in welchem Maß ist ein Ausbau der öffentlichen Toiletten geplant? Antwort zu 6: Die konkrete räumliche Planung von Toilettenanlagen an Bahnhöfen und Haltestellen des öf- fentlichen Nahverkehrs liegt in der Verantwortung der Verkehrsunternehmen bzw. der Betreiber der Bahn- hofsinfrastruktur. Im Berliner Nahverkehrsplan sind für die Jahre 2014 bis 2018 Toilettenanlagen als grundsätzli- cher Standard für Regional- und S-Bahnhöfe mit hoher verkehrlicher Bedeutung vorgesehen. Bei den übrigen Regional- und S-Bahnhöfen sowie bei Bahnhöfen und Haltestellen von U-Bahn, Straßenbahn und Bus mit hoher verkehrlicher Bedeutung ist gemäß der Vorgaben in Kapi- tel II.3.3.1 des Nahverkehrsplan durch die Unternehmen die Einrichtung bzw. Vorhaltung von Toiletten im Einzel- fall zu prüfen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt plant, den Bedarf in Bezug auf Toilettenstandorte unter anderem auch anhand der Nutzerzahlen zu prüfen und erforderlichenfalls entsprechende Anpassungen vor- zunehmen. Frage 7: Wie definiert sich die Zusammenarbeit mit der Wall AG bezüglich der Bereitstellung, Wartung, Rei- nigung und Vertragslaufzeiten von öffentlichen Toiletten? Antwort zu 7: Das Land Berlin hat 1993 mit der Wall AG einen Vertrag abgeschlossen, dessen Ziel in der Prä- ambel dahingehend beschrieben ist, dass die vorhandenen Bedürfnisanstalten des Landes (ursprünglich durch die Berliner Stadtreinigung [BSR] betrieben) durch vollauto- matische Toiletten ersetzt werden sollen, um damit eine bessere Hygiene und eine höhere Qualität der Entsorgung bei gleichzeitiger Kostenminimierung zu erreichen. Ab- riss, Neubau und laufende Unterhaltung einschließlich Bereitstellung der entsprechenden Bedarfsartikel und die Berechtigung ein Entgelt von den Benutzerinnen und Benutzern zu vereinnahmen sind in dem Vertrag geregelt. Zugleich hat die Wall AG als Kompensation für das Er- richten und Bewirtschaften der Toiletten Werberechte zur Vermarktung erhalten. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 20.12.2018. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 382 3 In einem weiteren Vertrag aus dem Jahr 1999 wurde die Übernahme und Bewirtschaftung von 33 Sanitärcon- tainern durch die Wall AG vereinbart, ebenfalls mit Wer- berechten zur Vermarktung als Kompensation. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 19.05.2024. Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)