Drucksache 17 / 16 384 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ellen Haußdörfer (SPD) vom 08. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2015) und Antwort Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen II: Was tut der Senat für die Medien- kompetenz der Berliner Kinder und Jugendlichen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Projekte im Rahmen des eEducation Mas- terplan laufen aktuell und von wem werden diese Projekte finanziell gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Projekt, Förderer und Fördersumme.) Zu 1.: Für die weitere Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ stehen der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Wissenschaft (SenBildWiss) im laufen- den Jahr 2015 insgesamt 1.585.678,79 € zur Verfügung. Dieser Betrag schlüsselt sich auf in 1.200.000 € aus dem Masterplantitel der SenBildWiss (Landeshaushalt Berlin) und in 385.678,79 € an Fördermitteln aus dem „Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung“ (EFRE ). Die EFRE-Mittel müssen zu 50 % mit eigenen Mit- teln, oder wie in diesem Fall, mit Mitteln des Landes Berlin, kofinanziert werden. Die EFRE-Mittel dürfen nur standortscharf an Schulen eingesetzt werden, die im Be- reich der europäischen Fördergebiete innerhalb Berlins liegen. In 2015 liegt der Schwerpunkt der Förderung im Rahmen des „eEducation Berlin Masterplan“ bei der Fortsetzung des Masterplan-Leitprojekts „Berlin wird kreidefrei“. Dafür werden für die Schulen, die eine Förderung beantragt hatten und die in EFRE-Standorten liegen, rd. 770.000 € aufgewendet, für Schulen, die eine Förderung beantragt hatten aber nicht in einem EFRE- Standort liegen, werden rd. 323.000 € aufgewendet. Für die dabei im Voraus nicht absehbaren erforderlichen Wandverstärkungen in den Klassenräumen sind insgesamt rd. 120.000 € vorgesehen. Da die Beamer an bereits installierten Interactive Whi- teboards, die im Rahmen des Projekts „Berlin wird kreidefrei “ beschafft wurden, nach der bisherigen Laufzeit vereinzelt ausfallen, werden die Schulen und Schulträger bei der Ersatzbeschaffung von Beamern durch die Sen- BildWiss auch in 2015 unterstützt. Dafür ist ein Betrag von rd. 40.000 € vorgesehen. Für die Vernetzungsarbeiten an Schulen, die im Zu- sammenhang mit der Umsetzung des Masterplan- Leitprojekts „Berlin wird kreidefrei“ erforderlich sind, werden in 2015 rd. 200.000 € eingesetzt. Für die Fortbildung des pädagogischen Personals nach dem Modulkonzept des „eEducation Berlin Masterplan“ sowie für Elternkurse („Mehr Medienkompetenz für Eltern “) sollen in 2015 rd. 25.000 € eingesetzt werden. Das Projekt zur weiteren Standardisierung der Schulen mit dem EduNet-Server wird in 2015 in geringerem Maße als in den Vorjahren fortgesetzt, da hier die Schulträger, in deren originärer Zuständigkeit die Schaffung und Auf- rechterhaltung der technischen Lehrmittel-Infrastruktur an Schulen liegt, tätig werden. Für eine Unterstützung der Maßnahme durch Schulung und Bereitstellung von Si- cherheitssoftware werden in 2015 rd. 70.000 € eingesetzt. Für die Pflege der Berliner Lernplattform (Lernraum- Berlin) und die Recherche von Lerncontent wurden in 2015 bereits rd. 13.000 € eingesetzt. Die Nutzung sowie die administrative und technische Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der im Konrad-Zuse-Institut, Berlin, u. a. für die Berliner Lernplattform durch SenBildWiss be- triebene Serverfarm wird Kosten in Höhe von rd. 12.000 € verursachen. Für die Unterstützung und Förderung von Medienpro- jekten, wie „eTwinning“, „Internet-Seepferdchen“ und „Roberta“ sind insgesamt rd. 2.000 €, für das Projekt „Make Your Own Product“ (MYOP; Einsatz von 3DDruckern an Schulen) sind insgesamt rd. 8.000 € vorgesehen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 384 2 2. Nach welchen Kriterien bewertet der Senat die Er- folge der bisherigen Projekte? Zu 2.: Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurde im Januar 2014 eine Untersuchung zu den Auswirkungen des „eEducation Berlin Masterplan“ veröffentlicht. Im Einzelnen wurde untersucht, ob der Masterplan seinem Anspruch, die Ausbreitung der informationstechnischen Bildung zu befördern und bei Schülerinnen und Schülern sowie bei dem pädagogischen Personal die Entwicklung einer eigenen Medienkompetenz zu unterstützen, gerecht geworden ist. Die Untersuchungsergebnisse weisen im Einzelnen nach, dass dieses Ziel durch die Umsetzung der drei tragenden Bereiche des Masterplans - Fortbildung des pädagogischen Personals - Auf-, bzw. Ausbau der technischen Infrastruktur an Schulen - Bereitstellung betreuter Medienprojekte erreicht worden ist. Ergänzend dazu wird darauf hingewiesen, dass im März 2012 die Erhebung des IT-Bestands für den unter- richtlichen Einsatz an den öffentlichen Berliner Schulen durch den Statistikbereich der SenBildWiss stattfand. Dabei wurden die allgemein bildenden Schulen in 4 Fra- gebereichen auch noch zu ihrer Einstellung gegenüber dem „eEducation Berlin Masterplan“ befragt. An der Befragung nahmen 554 der 650 öffentlichen allgemein bildenden Berliner Schulen teil, das entspricht einer prozentualen Beteiligung von 85,2 %. Frage 1.1 Die bisherige Unterstützung der Schule bei der Ausstattung mit Computern, Notebooks, White- boards (usw.) beurteilen Sie als... sehr gut gut zufrieden- stellend unzureichend 8,8 % 29,4 % 35,4 % 26,4 % Mit einer positiven Wertung von 73,6% kann das Ergebnis als weitgehend zufriedenstellend angesehen werden. Da mit der nächsten Frage die Einschätzung des erforderlichen, weiteren IT-Ausstattungsbedarfes ermittelt werden sollte, hätte davon ausgegangen werden können, dass dies nicht mehr als die 26,4 % der Schulen, die die bisherige Unterstützung bei der IT-Ausstattung durch den Masterplan als „unzureichend“ bewertet hatten, umfassen würde. Diese Annahme wurde jedoch nicht bestätigt. Frage 1.2 Besteht ein weiterer Ausstattungsbedarf an Computern, Notebooks, White-boards (usw.)? Ja Nein 97,3 % 2,7 % Dieses Ergebnis war in der Tat sowohl erstaunlich, als auch erfreulich. Die Zahl von 97,3% stützt die Vermutung, dass das Interesse der Kollegien an den Digitalen Medien erheblich gewachsen ist. Immer wieder wird kolportiert, der Einsatz des Computers, zumal im Unterricht, würde die Lernergebnisse eher schmä- lern, als sie zu befördern. Allerdings bleiben diese Behauptungen stets ohne Beweis. Mit der nächsten Frage sollte die Einschätzung der Schulen ermittelt werden. Frage 2 Die Lernergebnisse an meiner Schule wurden durch den IT-Einsatz... besser gleich schlechter 71,8 % 28,2 % 0,0 % Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 384 3 Neben einer festgestellten Verbesserung der Lernergebnisse durch den Einsatz der Digitalen Medien von 71,8 % scheint der Wert als Antwort auf die Frage, ob sich die Lernergebnisse durch den Einsatz von IT verschlechtert hätten, noch wichtiger zu sein. Diese Aussage wurde von den Schulen nicht in einem einzigen Fall bestätigt. Bei den nächsten beiden Fragen ging es um eine Einschätzung der Befragten, ob und wenn ja, in welchem Umfang bei der Umsetzung des Masterplans auch die Entwicklung von Medienkompetenz sowohl bei Lehrenden, als auch bei den Lernenden gestärkt und damit verbessert werden konnte. Frage 3 Durch die Umsetzung des Masterplans an meiner Schule konnte im Bereich der Medienkompetenz bei den Lehrerinnen/Lehrern und den Schülerinnen/Schülern folgendes beobachtet werden: Frage 3.1: Die Medienkompetenz der Lehrerinnen/Lehrer… verbesserte sich verbesserte sich nicht 89,5 % 10,5 % Frage 3.2: Die Medienkompetenz der Schülerinnen/Schüler... verbesserte sich verbesserte sich nicht 93,7 % 6,3 % Da sich dieses Ergebnis, wie in der Frage formuliert, auf die Beobachtung an der eigenen Schule stützt, erscheinen die Zahlen als glaubhaft. Den Schulen war wiederholt mitgeteilt worden, was seitens der SenBildWiss unter „Medienkompetenz “ zu verstehen sei, sowohl im Zusammenhang mit der Beschreibung der Masterplan-Medienprojekte, als auch bei den Einladungen der Schulen zur Teilnahme an Masterplanaktionen - zuletzt bei der Einladung der Schulen zur Master- plan-Aktion „Werden Sie Berliner Schule 2.0“. Die von 89,5 % der befragten Schulleitungen angegebene Verbesserung der Medienkompetenz bei den Lehrenden an ihrer Schule ist in dieser Höhe beeindruckend. Der Wert der durch Beobachtung festgestellten Verbesserung der Medi- enkompetenz bei den Lernenden von 93,7 % ist ebenfalls bemerkenswert. Damit kann festgestellt werden, dass auch aus Sicht der Schulen der „eEducation Berlin Masterplan“ einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von Medienkompetenz sowohl bei den Lehrenden, als auch bei den Lernenden geleistet hat. Da vor der Durchführung dieser Befragung das Ergebnis nicht vorhersehbar war, wurde abschließend gefragt, ob der Masterplan künftig überhaupt noch notwendig sei. Frage 4 Das integrierte Konzept des Masterplans mit seinen kostenfreien Angeboten für IT-Ausstattung, Vernetzung, Lehrerfortbildung und Projektunterstützung beurteile ich als... hilfreich und notwendig überflüssig 96,6 % 3,4 % Dieses Ergebnis muss nicht weiter kommentiert werden. 3. Inwiefern unterstützt der Senat die Schulung von sogenannten Medienscouts, also Schülern, die ihre Mit- schülerinnen und Mitschüler im Umgang mit im Internet genutzten Plattformen und Inhalten aufklären sollen? Der SenBildWiss liegen keine Informationen darüber vor, ob, und wenn ja, an welchen Schulen Schülerinnen und Schüler darin geschult werden, ihre Mitschülerinnen und Mitschüler im Umgang mit im Internet genutzten Plattformen und Inhalten aufzuklären. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 384 4 Sollten sich Schulen mit einem entsprechenden Anlie- gen an die SenBildWiss wenden, wird zu prüfen sein, wie ein solches Projekt in geeigneter Weise unterstützt wer- den kann. 4. Welchen Status Quo hat die Novellierung des Ju- gendmedienschutz-Staatsvertrags momentan? Zu 4.: In 2014 wurden zwei Online-Konsultationen zu Regelungsentwürfen zum Jugendmedienschutz-Staatsver- trag durchgeführt. Über die Erkenntnisse aus diesen Kon- sultationen wurden zahlreiche Gespräche auf Fachebene mit den beteiligten Stellen und Einrichtungen (Kommis- sion für Jugendmedienschutz KJM, Oberste Landesju- gendbehörden OLJB, Einrichtungen der Freiwillige Selbstkontrolle etc.) geführt. Der Entwurf eines entspre- chend angepassten Staatsvertragsentwurfs steht seit dem 08. Juni 2015 in einer Online-Konsultation (https://www.jugendmedienschutz.sachsen.de/ecm- politik/sachsen/de/home) zur Anhörung. Darüber hinaus werden die Schnittstellen mit dem Jugendschutzgesetz im Rahmen der Bund-Länder-Kommission in einer Arbeits- gruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes diskutiert. Beabsichtigt ist, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf ihrer Konferenz im Ok- tober 2015 auf der Basis des ihnen dann vorzulegenden Staatsvertragsentwurfes eine Vorunterrichtung der Land- tage beschließen. 5. Welche Inhalte zur Medienkompetenz von Kin- dern und Jugendlichen stehen in der andauernden Ver- handlung zur Novellierung des JMStV zur Debatte? Zu 5.: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag regelt grundlegend den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor unzulässigen oder entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten im Rundfunk und in den Telemedien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Vorgaben durch den gesetz- lichen und technischen Jugendmedienschutz. Neben dem regulatorischen Rahmen und der Umsetzung von techni- schen Schutzmitteln ist die Stärkung von Medienkompe- tenz eine dritte Säule des Jugendmedienschutzes. Hierzu sind Gespräche zwischen den Ländern, dem Bund, der Wirtschaft und den beteiligten Einrichtungen (z.B. KJM) beabsichtigt, um in einem ersten Schritt eine gemeinsame Finanzierung von weiteren Maßnahmen zur Medienkom- petenzförderung zu erörtern. 6. Wie steht der Senat zu den unter anderem vom LAG Medienarbeit e.V. geäußerten Kritikpunkten am entstehenden Jugendportal Berlin, in denen es unter ande- rem heißt, es hätte keine echte Beteiligung der Akteure der Berliner Medien- und Jugendarbeit und von Jugendli- chen selbst gegeben bzw. ein extra angelegtes Internetpor- tal wäre nicht die richtige Plattform für eine Schulung im Umgang mit digitalen Medien? 7. Auf welchen Wegen erfolgt aktuell ein Einbezug von Jugendlichen bei der endgültigen Gestaltung des Portals? Zu 6. und 7.: Die Kritik der Landesarbeitsgemein- schaft (LAG) Medienarbeit e.V. teilt der Senat nicht und hat bereits im April diesen Jahres das Gespräch mit dem Vorstand des Vereins gesucht. Die gesamte Entwicklung des Konzeptes zum Jugend- portal als auch der Prozess der Umsetzung des Portals ist auf Beteiligung und die frühe Einbindung von Jugendli- chen von Berliner Akteuren angelegt. So wurde im Zu- sammenhang mit der Konzeptentwicklung eine Jugendbe- fragung in Kooperation mit den bezirklichen Medien- kompetenzzentren durchgeführt, an der 700 Jugendliche teilgenommen haben. Weiterhin fand eine Befragung von Berliner Akteuren aus 22 Institutionen/von Trägern der Jugend- und Jugendsozialarbeit und der Jugendbeteili- gungsszene, bei der u.a. auch ein Mitglied der LAG Me- dienarbeit e.V. interviewt wurde, statt. Eine Gruppe aus Fachkräften, die bezirkliche, landes- und bundesweite Erfahrungen mit Beteiligungsprozessen von Kindern und Jugendlichen haben, gab inhaltliche Impulse hinsichtlich der Konzeptentwicklung. Für die Begleitung der Imple- mentierung des Jugendportals und für die inhaltliche Begleitung und Beratung ist eine Steuerungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bezirken, aus dem Bereich Schule, von freien Trägern der Jugendarbeit und der Medienanstalt Berlin Brandenburg, installiert worden. Zur Beteiligung von Jugendlichen hinsichtlich der Projektumsetzung bis zum geplanten Launch des Portals im November des Jahres liegt ein Konzept vor, das ver- schiedene Workshops mit jungen Menschen zu Fragen der Gestaltung der Website oder der App vorsieht. Aktu- ell erfolgt eine Online-Umfrage für Jugendliche hinsicht- lich des Portalnamens. Des Weiteren ist die Gründung eines Jugendbeirates in Vorbereitung. Das Jugendportal basiert auf drei konzeptionellen Säu- len: Jugendinformation für Jugendliche, Jugendmagazin von Jugendlichen und ePartizipation mit Jugendlichen. Es ist eine Plattform, die relevante Inhalte und Angebote für junge Menschen in Berlin bündelt und als Instrument politischer Beteiligung eingesetzt werden soll. Insofern ist sie mehr als eine Plattform für eine Schulung im Umgang mit digitalen Medien. Berlin, den 18. Juni 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2015)