Drucksache 17 / 16 390 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Morlang (PIRATEN) vom 03. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2015) und Antwort Definition von Offenheit und Standards in der IT-Bestands- und Planungsübersicht Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Merkmale muss eine Software aufweisen, damit sie im Sinne der IT-Bestands- und Planungsüber- sicht als „Standardsoftware“ gilt und erfasst wird? Zu 1.: Standardsoftware im Sinne der IT-Bestands- und Planungsübersicht hat folgende Merkmale: - unternehmensübergreifende bzw. nutzerunabhängige Entwicklung - keine bis geringfügige individuelle Anpassung. Weiterhin wird auf die „IT-Standards der Berliner Verwaltung“ verwiesen. Diese sind angelehnt an die von der „Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwal- tung“ (KBSt) empfohlenen Standards und Architekturen in eGovernment Anwendungen (SAGA). 2. Welche Merkmale muss ein Dokumentenformat aufweisen, damit es im Sinne der IT-Bestands- und Pla- nungsübersicht als offenes Dokumentenformat gilt? Zu 2.: Offene Dokumentenformate im Sinne der IT- Bestands- und Planungsübersicht haben folgende Merk- male: Möglichkeit der problemlosen Weiterverwendung beim Empfänger mit allen verwendeten Formatierungen, Formatvorlagen, Veränderungen im Layout etc. mit Hilfe dessen Office-Software. Weiterhin wird auf die „IT-Standards der Berliner Verwaltung“ verwiesen. Diese sind angelehnt an die von der „Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwal- tung“ (KBSt) empfohlenen Standards (SAGA). 3. Welche Merkmale muss eine Schnittstelle aufwei- sen, damit sie im Sinne der IT-Bestands- und Planungs- übersicht als standardisierte Schnittstelle gilt? Zu 3.: Standardisierte Schnittstellen im Sinne der IT- Bestands- und Planungsübersicht haben das folgende Merkmal: - ohne Anpassung verwendbare Schnittstelle zu einem anderweitigen System. Weiterhin wird auf die „IT-Standards der Berliner Verwaltung“ verwiesen. Diese sind angelehnt an die von der „Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwal- tung“ (KBSt) empfohlenen Standards (SAGA). 4. Welche Merkmale muss eine Schnittstelle aufwei- sen, damit sie im Sinne der IT-Bestands- und Planungs- übersicht als offene Schnittstelle gilt? Zu 4.: Offene Schnittstellen im Sinne der IT-Bestands- und Planungsübersicht haben das Merkmal: - frei verfüg- und verwendbare Schnittstelle zu einem anderweitigen System. Weiterhin wird auf die „IT-Standards der Berliner Verwaltung“ verwiesen. Diese sind angelehnt an die von der „Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwal- tung“ (KBSt) empfohlenen Standards (SAGA). 5. Welche Merkmale muss ein IT-Verfahren aufwei- sen, damit im Sinne der IT-Bestands- und Planungsüber- sicht der „Einsatz standardisierter Schnittstellen“ gegeben ist? Zu 5.: Siehe Antwort zu 3. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 390 2 6. Welche Merkmale muss ein IT-Verfahren aufwei- sen, damit im Sinne der IT-Bestands- und Planungsüber- sicht der „Einsatz offener Schnittstellen“ gegeben ist? Zu 6.: Siehe Antwort zu 4. 7. Wie ist die „Verfügbarkeit des Quellcodes“ im Sinne der IT-Bestands- und Planungsübersicht definiert? Wo und wie muss der verfügbare Quellcode dazu beispiels- weise hinterlegt sein? Zu 7.: Der Quellcode ist in dem Bereich hinterlegt, der auch die Verfahrensverantwortung hat und kann im Be- darfsfall und unter vertraglich geregelten Bedingungen (z.B. zur Weiterentwicklung und dem Weiterbetrieb nach Ende der Vertragslaufzeit) verwendet werden. Über die Form der Hinterlegung gibt es keine Vorga- ben. 8. Wie ist die „Offenheit des Quellcodes“ im Sinne der IT-Bestands- und Planungsübersicht definiert bzw. welche Merkmale müssen der Quellcode und die Lizen- zierung (hinsichtlich Vervielfältigung, Verbreitung, Ver- änderung und Ähnlichem) dafür erfüllen? Zu 8.: Der Quellcode ist im Bereich der verfahrens- verantwortlichen Stelle hinterlegt und ist für den Eigen- tümer der Software offen einsehbar und verwendbar. Berlin, den 23. Juni 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2015)